Irak-Krieg 2003

Asymmetrisch geführter Krieg

Es war ein asymmetrisch geführter Krieg eines hoch überlegenen Akteurs, der sich auf massive Luftangriffe stützte, um die eigenen Verluste zu minimieren. Das Ende des Krieges bewirkte kein Ende des gewaltförmigen Konfliktaustrags unterhalb der Kriegsschwelle.

Die USA sahen ihre Militärschläge durch die im November 2002 verabschiedete UN-Resolution 1441 gedeckt. Sie hatte Irak „ernsthafte Konsequenzen“ angedroht, wenn Auflagen zur Vernichtung von Kampfmitteln und Raketen nicht befolgt würden.

Dieser Krieg setzte ebensowenig wie die entstaatlichten neuen Kriege an konkreten Angriffsplänen eines Gegenübers an. Er ging allein von der Existenz eines potenziell bedrohlichen Regimes aus und stellt deshalb eine eklatante Verletzung des Völkerrechts dar. Er hätte nur mit eindeutigem Mandat des UN-Sicherheitsrates geführt werden dürfen.

Der Irak-Krieg hat um einiges mehr die reale Gefahr begründet, dass das bestehende Völkerrecht und die damit verbundenen multilateralen Verfahren innerhalb des UN-Systems nicht mehr beachtet werden und statt dessen eine unipolare Weltordnung entsteht. Eine der zentralen Fragen, die einer Klärung bedürfen, ist die nach der Selbstverteidigung oder Rechtfertigung eines Präemptivkriegs (1).

(1) Präemptivkrieg, engl. pre-emptive = vorbeugend; in der Militärsprache: einem unmittelbar erwarteten gegnerischen Angriff durch eigenen Angriff zuvorkommend (zu unterscheiden von präventiv)

11. September 2001

Unter dem Eindruck des Terroranschlags am 11. September 2001 entwickelten die USA die Doktrin einer „präemptiven Selbstverteidigung“, die im Irak-Krieg Anwendung fand:

„Die Vereinigten Staaten werden sich kontinuierlich um die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bemühen, doch werden wir nicht zögern, wenn nötig allein zu handeln, um unser Recht auf Selbstverteidigung wahrzunehmen, indem wir präemptiv gegen solche Terroristen vorgehen, um sie daran zu hindern, unserem Volk und unserem Lande Schaden zuzufügen.“ (The White House 2002, S. 6)

Nach dem erklärten Kriegsende kam es im Irak zu bürgerkriegs-ähnlichen Zuständen mit tausenden Terroranschlägen, Kriegshandlungen und Gewaltkriminalität, sowohl verschiedener irakischer Gruppen gegeneinander als auch gegen westliche Besatzungstruppen.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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