Verwaltungsaufgaben und -organisation

Verwaltung

Politische Entscheidungen erreichen den Bürger erst dann, wenn sie von der Verwaltung vollzogen werden.

Die Verwaltung vollzieht die Fülle öffentlicher Aufgaben und bestimmt damit in starkem Maße das Profil des politischen Gemeinwesens. In der pluralistischen Demokratie schließt das ein,

  • zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen abzuwägen,
  • Konflikte zu schlichten sowie
  • administrative und politische Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Verwaltung ist nach MAX WEBER zugleich Herrschaft im Alltag und Dienstleistung. Aus der in vorindustrieller Zeit dominierenden Ordnungsverwaltung haben sich seit Mitte des 19. Jh. verschiedene Verwaltungsaufgaben herausgebildet.

Ordnungs-
verwaltung

gesetzliche Ge- und Verbote werden konkretisiert und kontrolliert,
z. B. im Meldewesen

Leistungs-
verwaltung
  • Einrichtungen, Güter und Dienstleistungen werden bereitgestellt, die nicht privat produziert werden:
    Versorgung mit Infrastruktur (z. B. Straßen), Verkehrsmittel,
    – Milderung sozialer Unterschiede (z. B. Sozialhilfe),
    – Verbesserung der Lebensbedingungen (z. B. Schulen)
     
  • Wirtschaftsverwaltung: Verwaltung der Betriebe, Vermögen, Einnahmen der öffentlichen Hand
     
  • politische Verwaltung: Entscheidungsvorbereitung, Planung und Steuerungshilfe für die politische Führung des Bundes und der Bundesländer

Organisation

In Deutschland sind drei voneinander unabhängige Verwaltungsebenen zu unterscheiden:

  • die des Bundes,
  • der Länder und
  • der Kommunen einschließlich der Gemeindeverbände.

Es gibt keinen gemeinsamen Instanzenweg. Die sachlichen Zuständigkeiten sind über die drei Verwaltungsebenen verteilt.

BundLänderKommunen
  • auswärtiger Dienst
     
  • Finanzen, Steuern und Zölle
     
  • Wasser-
    straßen und Schifffahrt
     
  • Streitkräfte
     
  • Bundes-
    grenzschutz und Bundes-
    kriminalamt
    (Bundes-
    polizeien)
     
  • Nachrichten-
    dienste
  • öffentliche Schulen und Hoch-
    schulen
     
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei)
     
  • Rechtsschutz
     
  • Finanzen
  • innere Verwaltung
     
  • soziale und Gesundheits-
    dienste, öffentliche Einrichtungen (Sportplätze, Bäder)
     
  • Wirtschafts-
    förderung und Verkehr
     
  • Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Fernwärme
     
  • Abfall-
    beseitigung


Die Bundesverwaltung ist auf wenige Zuständigkeiten begrenzt, die Länderverwaltungen sind generell zuständig (Art. 83 GG). Die Länderverwaltungen vollziehen Verwaltungsaufgaben des Bundes sowie ländereigene Aufgaben. Unter Länderaufsicht sind daran entscheidend die Kommunen beteiligt.

Im Vergleich zu anderen Organisationen erscheint die Verwaltung relativ transparent und berechenbar. Sie stützt sich auf eine gut 200-jährige Verwaltungstradition der deutschen Territorialstaaten und weist auch heute noch ländertypische Unterschiede auf.
Mit dem sozialstaatlichen Ausbau erfolgte zwischen 1950 und 1980 ein historisch beispielloses Verwaltungswachstum. Dies bedeutete:

  • stark ausgedehnte Bürokratie,
  • gestiegene Spezialisierung und zugleich
  • vielfältige Verflechtung und Koordination.

Außerhalb der unmittelbaren öffentlichen Verwaltung erbringen öffentlich-rechtliche Körperschaften bzw. Anstalten als mittelbare öffentliche Verwaltung wichtige Dienste des modernen Staats:

  • Träger der Rentenversicherung, der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg) und der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung;
  • Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main.

Ferner sind als nicht-öffentliche Einrichtungen in freier, meistens kirchlicher und gemeinnütziger Trägerschaft an den Diensten des Sozialstaats beteiligt:

  • Kindergärten,
  • Jugendheime,
  • Einrichtungen für Behinderte,
  • Krankenhäuser,
  • private Schulen und Hochschulen.

Im Aufbau ist Verwaltung traditionellerweise hierarchisch und nach Zuständigkeiten geordnet. Tendenzen der Bürokratisierung wird seit den 1990er-Jahren mit einer Verwaltungsmodernisierung durch Einführung von Managementmethoden und Government begegnet.

Personal

Die zentrale Ressource der Verwaltung ist das Personal, das auch über die Wirksamkeit des öffentlichen Dienstes entscheidet.

Verwaltungspersonal 2011:

  • Bund: 316 500 (zuzüglich 186 600 Soldaten),
  • Länder: rund 2,3 Mio.,
  • kommunaler Bereich: rund 1,57 Mio.,
  • mittelbare öffentliche Verwaltung: 484 000 Mitarbeiter.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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