Vollbeschäftigung ist eines der wirtschaftspolitischen Ziele des magischen Vierecks. Allgemein gilt als Zielindikator die Höhe der Arbeitslosenquote. Bei einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote von 1–2 % wird unter Wirtschaftsfachleuten von Vollbeschäftigung gesprochen. Eine weitere Definition der Vollbeschäftigung besagt, dass die Zahl der Arbeitslosen gleich der Zahl der offenen Stellen entsprechen muss.
Seit 1975 öffnet sich die Schere zwischen der Anzahl der Arbeitslosen und den verfügbaren offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt. In den neuen Bundesländern und Ost-Berlin ist die Arbeitslosenquote höher als in den früheren Bundesländern. Umgekehrt verhält es sich mit den offenen Stellen.
Die Arbeitslosenquote erfasst nur die registrierten Arbeitslosen und setzt diese ins Verhältnis zu den abhängigen Erwerbspersonen (beschäftigte Arbeitnehmer + Arbeitslose).
Die Erwerbspersonen umfassen die Erwerbstätigen (Selbständige und beschäftigte Arbeitnehmer) und die Arbeitslosen (Erwerbslosen).
Die Menge des Arbeitsangebots in einer Volkswirtschaft hängt von der Anzahl der erwerbsfähigen Personen an der Gesamtbevölkerung und dem Arbeitszeitangebot dieser Erwerbspersonen ab.
Natürliche Bevölkerungsentwicklung (Geburten und Sterbefälle) sowie Ein- und Auswanderungen bestimmen Umfang und Altersaufbau der Gesamtbevölkerung und damit den Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung. Da nicht jede Person im erwerbsfähigen Alter (z. B. alle Personen im Alter von 18 bis 62 Jahren) in der Lage oder bereit ist, Arbeit anzubieten, ist die Zahl der Erwerbspersonen geringer.
Die Erwerbstätigkeit konzentriert sich auf drei große Wirtschaftsbereiche: Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe sowie Handel und Verkehr.
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Stand: 2010
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