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Arbeitsvorgang Antragen

Antragen bedeutet das schrittweise Aneinanderfügen der Formmasse (additives Verfahren). Diese Masse kann aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen. Traditionell war sie aus Ton. Antragend kann jedoch auch mit Gips (manchmal kombiniert mit anderen Materialien, wie Eisen), Plastilin oder Pappmaché gearbeitet werden.

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Antragen

Die knetbare Tonmasse ist, solange sie feucht gehalten wird, stets veränderbar, Korrekturen sind möglich, d.h., man kann

  • sowohl antragen
  • als auch abtragen.
BildBild

Eindrücken und Zusammenfügen

Tonmasse lässt sich auch durch Eindrücken verändern. Tonplastiken können zunächst in Einzelteilen gefertigt und danach zusammengefügt werden. Zum Zusammenfügen lederharten Tons benutzt man Schlicker, das ist eine halbflüssige Keramikmasse. Die folgende Abbildung zeigt eine hängende Plastik, die aus drei Teilen zusammengefügt wurde.

  • Additiv zusammengesetzte Keramikfigur

    Simone Felgentreu - Simone Felgentreu

Kaschieren

Will man Plastiken auf Drahtgestellen mit Gips oder Pappmaché aufbauen, nennt man diesen Arbeitsvorgang kaschieren. Ebenfalls kaschiert man auf aufgeblasenen Luftballons, auf zerknülltem Papier oder auf Negativformen aus Gips.

Gießen

Gießen ist eine besondere Form des Antragens. Keramikfiguren- oder gefäße kann man produzieren, indem man zunächst eine negative Gießform aus Gips herstellt und dann flüssige Keramikmasse (sogenannte Gießkeramik) hineingießt und die Masse in der Gipsform einige Minuten aushärten lässt.

Die Gipsform bewirkt, dass der Keramikmasse Wasser entzogen wird. Je länger man die Keramikmasse in der Gießform belässt, umso dicker wird die Keramikwand. Nach dem Aushärten wird die übrige Keramikmasse abgegossen.

Die Gießform besteht aus zwei Teilen, daraus ergibt sich, dass der gegossene Keramik-Rohling einen Grat enthält, der vor dem Brennen entfernt werden muss. Der Rohling lässt sich durch Antragen von Keramikplatten noch individuell verändern. Als Bindemittel zwischen dem lederharten Keramikrohling sowie den ebenfalls lederharten Keramikplatten benutzt man Schlicker.

Rohlinge müssen so lange trocknen, bis sie keine Feuchtigkeit mehr enthalten. Nach dem Schrühbrand erfolgt der Glasurbrand.

Materialien

Als Materialien zum Antragen eignen sich

  • Gips,
  • Ton (Keramik-)masse,
  • Pappmaché,
  • Plastilin.

Im Schulunterricht wird häufig Plastilin verwendet. Mit diesem Material kann man ebenso arbeiten wie mit Ton. Plastilin wird im Ofen oder im Wasserbad ausgehärtet.

Pappmaché ist

  • eine Masse aus Papier, Wasser und Leim, ein Pappmachébrei, oder
  • es sind Schichten von verleimten Papierschnipseln.

Pappmachébrei ermöglicht ähnliche Formungen wie Ton oder Gips. Will man Papierschnipsel verleimen, verwendet man eine Urform (etwa ein Drahtgestell, einen Luftballon, eine Gipsform), auf der die Schnipsel aufgeleimt werden. Man kaschiert sie. Pappmaché kann nach dem Trocknungsprozess bemalt und lackiert werden.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Arbeitsvorgang Antragen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/kunst/artikel/arbeitsvorgang-antragen (Abgerufen: 30. June 2025, 03:34 UTC)

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  1. Der Begriff Plastik (frz.: plastique = Kunst des Gestaltens) ist der Oberbegriff für dreidimensionale Kunstwerke, z.B.
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    und ein Teilgebiet der bildenden Kunst.

Ein synonym gebrauchter Begriff ist Bildhauerkunst, d.h. die Kunst, aus festen Stoffen körperhafte Gebilde zu schaffen.

Der Kunstwissenschaftler EDUARD TRIER formulierte den Unterschied zwischen Plastik und Skulptur:

„Der Bildhauer nimmt weg, der Plastiker baut auf.“

Allerdings ist diese Definition für viele neue Techniken nicht geeignet.

  1. Auch das einzelne Werk wird als Plastik bezeichnet. Man unterscheidet grob in
    • Freiplastik und
    • Reliefplastik.
       
  2. Plastik ist drittens auch die Bezeichnung für dreidimensionale Kunstwerke, die durch Antragen oder Gießen von weichem Material (Ton, Wachs, Gips, Papiermaché oder Metall, Kunststoff) entstehen.

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