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Profanbauten: Burg- und Palastbauten

Burg- und Palastbauten gehören zu den sogenannten Profanbauten. Unter dem Begriff Profanarchitektur werden alle Bauwerke ohne religiöse oder kultische Nutzung bezeichnet.

Erste Zeugnisse des Burgenbaus stammen bereits aus dem Altertum. Ihnen folgten die Militärcastelle der Römer, ab dem 7. Jh. dann die Kaiserpfalzen. Im Verlauf des Mittelalters entwickelten sich aus zunächst recht einfachen Holzburgen großartige Anlagen unterschiedlichsten Typs. Mit der Entwicklung von Feuerwaffen und der Selbstständigkeit der Städte verloren die Burgen zunehmend ihre eigentliche Schutzaufgabe. Viele Burgen wurden in den Kriegen ab dem 15. Jh. zerstört, manche zu Schlössern ausgebaut.

Paläste sind fürstliche oder herrschaftliche Wohnsitze, die als Residenz, als Adelssitz oder weitläufiges Stadt- oder Landhaus für reiche und priviligierte Familien dienten. Besonders berühmt geworden sind die florentinischen Paläste der MEDICI (1445–1459), der STROZZI (1489–1504) und der RUCELLAI (1448–1469).

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Als Profanbauten werden alle Bauwerke ohne religiöse oder kultische Nutzung bezeichnet. Profan (lat.: „pro“ = „vor“, „fanum“ = „heiliger Bezirk“) bedeutet „vor dem geheiligten Bereich Liegendes“. Drei Hauptgruppen sind in der Profanarchitektur zu unterscheiden:·

  • Burg- und Palastbauten,
  • Wohn- (Bürger-) und Kommunalbauten,
  • Stadtentwicklung.

Burgbauten

Bereits im Altertum wurde mit dem Burgenbau begonnen (Mykene, Troja, Tiryns). Später schienen die mit Wällen, Mauern und Türmen befestigten normierten Militärcastelle der Römer für die Sicherheit der Legionäre im eroberten Land unerlässlich zu sein.

Seit dem 7. Jh. ließen die fränkischen Herrscher im ganzen Land Pfalzen errichten, die nacheinander den Hof unterzubringen und zu bewirten hatten, und auch Verwaltungszentrum und Versammlungsort für Reichsversammlungen waren. Die Architektur hatte den Machtanspruch des Königs zu legitimieren. Dafür wurden Bau- und Dekorationselemente aus dem zeitgenössischen Kirchenbau verwendet (Kaiserpfalzen in Aachen, Goslar, Ingelheim).

Häufig sind Pfalzen Ausgangspunkt für Ansiedlungen und Städtebau. HEINRICH I. (919–936) ließ zur Grenzsicherung gegen Dänen-, Normannen- und Ungarneinfälle Burgen bauen. Aus den zunächst recht einfachen Holzburgen entwickelten sich im Verlauf des Mittelalters großartige Anlagen.

Zur Gebietssicherung und -beherrschung mussten diese strategisch günstig angelegt werden. Nach ihrer landschaftlichen Lage unterscheidet man zwei grundsätzliche Burgtypen:

  • Höhenburgen, Gipfelburgen und Kammburgen,
  • Niederungsburgen und Wasserburgen.

Die bauliche Sicherung erfolgte durch Gräben, Ringmauern, verstärkte Schildmauern mit Wehrgängen (äußerlich durch Zinnen gekennzeichnet), Tore mit Zugbrücken und Fallgattern. Innerhalb der Mauern befanden sich in der Regel der Bergfried, der Palas mit Wohnräumen, Rittersaal und heizbarer Kemenate, die Burgkapelle, Brunnen oder Zisterne.

Nach Herkunft und Grundrissform unterscheidet man drei Burgtypen:

  • Die Ringburg entstand ursprünglich aus einer sogenannten Turmhügelburg (Motte), bei der ein Erdaushub als Hügel aufgeschichtet und mit einem Graben umgeben wurde. Auf dem Hügel wurde ein Wohnturm aus Holz oder Stein errichtet, der durch Graben, Palisaden oder Mauerring geschützt war (Ringburg von Büdingen/Hessen, 12. Jh.).
     
  • Der Castelltyp, eine byzantinisch-arabische Viereck- oder Achteckanlage (Castel del Monte/Apulien, um 1240; Kastell FRIEDRICH II./Sizilien, 1239–1250), geht auf die Ausführung römischer Kastelle zurück. Vor allem die Kreuzritter bauten diesen Typ in England, Frankreich, Spanien, Italien und auch in den östlichen eroberten Gebieten.
     
  • Die unregelmäßige Burganlage, die vor allem in Mitteleuropa verbreitet ist, nutzte natürliche Möglichkeiten aus, wie Felsen, Höhenrücken, Seen, Wasserläufe etc. (Burg Eltz, 13.– 6. Jh.; Wartburg, um 1097–1217).

Mit der Entwicklung von Feuerwaffen und der Selbstständigkeit der Städte verloren die Burgen zunehmend ihre eigentliche Schutzaufgabe. Viele Burgen wurden in den Kriegen ab dem 15. Jh. zerstört, manche zu Schlössern ausgebaut.

Palastbauten

Unter Palast ist ein fürstlicher oder herrschaftlicher Wohnsitz zu verstehen, der als

  • Residenz,
  • Adelssitz,
  • weitläufiges Stadt- oder Landhaus

reicher und privilegierter Familien erbaut wurde. Abgesehen von den frühen Beispielen in Ägypten (Amarna), in Kreta (Knossos, Phaistos) und in Rom war die Palastarchitektur seit dem 14./15. Jh. vor allem in Italien ausgeprägt. Sie löste die mächtigen Geschlechtertürme des 12.–14. Jh. ab (San Gimignano). Berühmt geworden sind die florentinischen Paläste

  • der MEDICI (1445–1459),
  • der STROZZI (1489–1504) und
  • der RUCELLAI (1448–1469).

Die prächtigen Anlagen des Herzogs in Urbino (1468–1472) und der Familie D' ESTE in Ferrara ähneln eher Festungen als Stadtpalästen.

Schlossbauten

Aus den Burgenbauten des Mittelalters, den Palastbauten der Renaissance und unter Einfluss der antiken Villen entwickelte sich ein neuer Bautyp – das Schloss. Als Wohn- und Regierungssitz von weltlichen und geistlichen Landesherren, Adligen und reichen Bürgern dienten Schlösser vor allem dem aufwendigen und prächtigen Wohnen, den Empfängen, Festen und der Unterbringung des Hofstaates.

In der Frühzeit des Schlossbaus benutzte man einen vierseitigen Grundriss mit einem Hof oder mehreren Innenhöfen (Chambord, 16. Jh.; Cheverny, 17. Jh.; Frankreich).

Die Blütezeit des Schlossbaus liegt im Barock. Ihre typische Ausformung als weiträumige, zur Stadt geöffnete Dreiflügelanlage mit Ehrenhof erfuhr die Anlage in Versailles (1661–1684). Strahlenförmig bezogen sich Straßen und Stadtteile der neu angelegten Residenzstadt, Kanäle und Wege des auf der Rückfront liegenden Parks auf das Schloss.

Der „Sonnenkönig“ LUDWIG XIV. hatte sich durch Architektur, Innendekoration, Bildprogramme und Gartenanlage seine absolutistische Verherrlichung schaffen lassen.

Versailles wurde zum Vorbild für zahlreiche europäische Schlossanlagen. Die wenigen im Klassizismus erbauten Residenzschlösser folgen bis auf klassizistische Stilelemente dem Barocktypus (Koblenz, Oslo, Braunschweig). Im 19. Jh. wurden vor allem bei den bayrischen Königsschlössern alle historischen Stile übernommen (Neuschwanstein, 1868–1886; Herrenchiemsee, 1878–1883).

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Profanbauten: Burg- und Palastbauten." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/kunst/artikel/profanbauten-burg-und-palastbauten (Abgerufen: 20. May 2025, 06:11 UTC)

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Grundfragen der Architektur

Architektur (griech.: Baukunst) bezeichnet die Gesamtheit aller Bauwerke mit künstlerischer Gestaltung, die über die Erfordernisse ihres reinen Zweckes oder der Nützlichkeit hinausgehen. In Abhängigkeit von natürlichen und kulturellen Gegebenheiten, von Ideen, Vorstellungen und Funktionen eines Bauwerkes werden die Form und die Konstruktion entwickelt.

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Profanbauten: Bürger- und Kommunalbauten

Bürger- und Kommunalbauten gehören zu den sogenannten Profanbauten. Unter dem Begriff Profanarchitektur werden alle Bauwerke ohne religiöse oder kultische Nutzung bezeichnet.

Erste Wohnhäuser wurden in Mitteleuropa bereits im frühen Mittelalter erbaut. In Abhängigkeit vom Klima und von den regional verfügbaren Baustoffen entstanden in den Städten Bürgerhäuser verschiedener Stilrichtungen. Mit der Industrialisierung differenzierten sich Massenunterkünfte (Mietskasernen) für die Arbeiter und Villen und Landhäuser für die besitzende Schicht. Zur Verbesserung der Wohnsituation der Arbeiter wurden im 19. Jh. Arbeiterkolonien und im 20. Jh. Gartenvorstädte gebaut, gleichzeitig war das private Wohnhaus permanenter Schwerpunkt und wurde in den jeweiligen Architekturstilen weiterentwickelt.

Das Aufkommen von Städten führte zwingend zur Notwendigkeit des Baus von Verwaltungsbauten. Insbesondere nach der Industrialisierung wurde die Kommune – neben Staat und Regierung – zum wichtigsten Auftraggeber für Architekten. Die besondere Herausforderung für den Architekten von Kommunalbauten besteht dabei in der diesen Bauten immanenten Eigenschaft als Prestige- und Symbolobjekt.

Sakralarchitektur: Kirchenbau

Kirchen gehören zu den sogenannten Sakralbauwerken. Sakralarchitektur (lat. „sacer“ = heilig) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Bauten, die kultischen und religiösen Zwecken dienen:

  • in der Antike Tempel,
  • in der christlichen Kunst Kirchen und Klöster,
  • in Ägypten und Lateinamerika Pyramiden,
  • in der islamischen Kunst Moscheen,
  • im Buddhismus Pagoden, Stupas, Viharas und
  • in der jüdischen Kunst Synagogen.

Im europäischen Raum war neben dem Tempelbau der Kirchenbau Schwerpunkt der Sakralarchitektur.

Sakralarchitektur: Moschee

Moscheen gehören zu den sogenannten Sakralbauwerken. Sakralarchitektur (lat. „sacer“ = heilig) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Bauten, die kultischen und religiösen Zwecken dienen:

  • in der Antike Tempel,
  • in der christlichen Kunst Kirchen und Klöster,
  • in Ägypten und Lateinamerika Pyramiden,
  • in der islamischen Kunst Moscheen,
  • im Buddhismus Pagoden, Stupas, Viharas und
  • in der jüdischen Kunst Synagogen.

Als Moschee werden die sakralen Bauwerke des Islam bezeichnet, die in Europa seit dem 8. Jh. nachgewiesen sind.

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