Arbeitsmarktpolitik

Den Ursprung hat die Arbeitsmarktpolitik im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz vom 8.6.1967.

Nach diesem haben Bund und Länder ihre Maßnahmen so auszurichten, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung zu folgenden Zielen beitragen:

  • Stabilität des Preisniveaus,
  • hoher Beschäftigungsstand,
  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht,
  • stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum,
  • gerechte Einkommensverteilung.

Das Ziel des hohen Beschäftigungsstandes führte am 25.06.1969 zur Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), welches von diesem Zeitpunkt an die Grundlage für die Arbeitsmarktpolitik bildete. Am 01.01.1998 wurde die Arbeitsförderung in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch (SGB III) integriert und löste damit das oft überarbeitete Arbeitsförderungsgesetz ab.

Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungspolitik liegen dicht beieinander. Grund dafür sind die vielen Überschneidungen zwischen beiden Gebieten und der Mangel an gesetzlichen Definitionen.

In Deutschland tragen Gesetzgeber und Bundesregierung die entscheidende Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik. Bestimmend ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), das seine Arbeitsmarktpolitik bundes- und landespolitisch abstimmt, z. B. in der Struktur-, Regional- und Bildungspolitik sowie in der Ausbildungsförderung. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hört die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Interessenorganisationen und die Bundesagentur für Arbeit an und versucht durch gezielte Maßnahmen und Instrumente die Interessen aller zu berücksichtigen.
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik können in

  • aktive Arbeitsmarktförderung,
  • aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen und in
  • passive Arbeitsmarktpolitik

eingeteilt werden.

Arbeitsmarktpolitik
aktive Arbeitsmarktförderungaktive Gestaltung der Arbeitsbedingungenpassive Arbeitsmarktpolitik
• Berufsberatung
• Arbeitsvermittlung
• Lohnkostenzuschüsse
• berufliche Aus- und Fortbildung, Umschulung
• Unterhaltsgeld
• Förderung der Arbeitsaufnahme
• berufliche Rehabilitation
• Kurzarbeitergeld
• Arbeitsbeschaffungs -maßnahmen (ABM)
• Bauförderung (Winter-, Schlechtwettergeld, Sonstige)
• Arbeitsschutz
• Kündigungsschutz
• Mutterschutz
• Jugendschutz
• Arbeitslosengeld
• Arbeitslosenhilfe
• Vorruhestandsgeld
• Altersüber-gangsgeld
• Konkursausfallgeld
• Sozialhilfe

Aktive Arbeitsmarktpolitik heißt:

  • Vorausschau und Prävention zur Vermeidung des Entstehens von Arbeitslosigkeit für mittlere bis lange Fristen,
  • Vergleich von alternativen arbeitsmarktpolitischen Eingriffen im Hinblick auf Kosten und Wirkungen,
  • Abstimmung mit anderen Politikbereichen und Trägern.

Passive Arbeitsmarktpolitik bedeutet eine finanzielle Absicherung der von Arbeitslosigkeit betroffenen Erwerbspersonen.
Grundsätzlich kann man zwei Wirkungsweisen von Arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Instrumenten unterscheiden. Diese werden durch politische Gruppen repräsentiert.

.Gruppe IGruppe II
Vertreter• konservativ-liberale
Regierungen
• weite Teile der Wirtschaft
• Arbeitgeberverbände
• Mittelstand
• organisierte
Interessenverbände
• sozialdemokratische
Regierungen
• Gewerkschaften
• Bundesländer
• Kirchen
• gesellschaftliche
Bewegungen
Lösung von
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungs
problemen durch ...
Marktmechanismuspolitische Interventionen (Regulierungen)
Maßnahmen• Deregulierung des Arbeitsrechts
• Privatisierung der Arbeitsvermittlung
• flexible Löhne und Arbeitszeiten
• Gemeinschaftsarbeit für Sozialhilfeempfänger
• ...
• Beschäftigungspolitik
• Zukunftsinvestitionen
• Modernisierung von Staat und Wirtschaft
• öffentlich geförderte Beschäftigung und beschäftigungswirksame Arbeitszeitverkürzungen mit vollem oder teilweisem Lohnausgleich

Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit

Hauptträger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Leistungen ist die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die Bundesagentur für Arbeit besteht aus der Hauptstelle mit Sitz in Nürnberg, 10 Landesarbeitsagenturen und 181 Arbeitsagenturen. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Aufgaben der Bundesagenturfür Arbeit sind aus dem Dritten Sozialgesetzbuch abgeleitet und betreffen die unmittelbaren Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zu den Aufgaben gehören:

  • Berufsberatung,
  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
  • Arbeitgeberberatung,
  • Förderung der Berufsausbildung,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,
  • Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter,
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Weiterhin betreibt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Mithilfe dieser Instrumentarien ist es der Bundesregierung möglich, die Wirkung ihrer Gesetze zu überprüfen.

Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung

Durch die politische Gesamtverantwortung, der Gesetzgebungskompetenz und der Finanzkraft kommt der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung eine besondere Bedeutung zu. In Gesetzen, Sonderprogrammen und Anordnungen wird die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Eine Reihe von Gesetzen trägt zur aktiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen bei.

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