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Entwicklungsphasen der Europäischen Gemeinschaft

Die Entwicklung der europäischen Integration vollzieht sich in verschiedenen Stufen und Phasen als Prozess der Erweiterung und Vertiefung. Die Einheitliche Europäische Akte, der Maastrichter Vertrag und der Gipfel von Nizza bilden Eckpunkte einer neuen Stufe der europäischen Integration. Die gegenwärtige Herausforderung besteht darin, beide Teilprozesse möglichst reibungslos miteinander zu verzahnen. Einerseits müssen die neuen Mitgliedstaaten auf ihre Rolle im Rahmen der Europäischen Union vorbereitet werden, um sie in die Entscheidungsprozesse zu integrieren. Andererseits müssen die notwendigen Schritte zur tiefgreifenden Reform vorangetrieben werden.

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Erweiterung und Vertiefung als Wege der Integration

Die Entwicklung der europäischen Integration vollzieht sich in verschiedenen Stufen und Phasen als Prozess der Erweiterung und Vertiefung.

Erweiterung

Einbeziehung weiterer Länder in die Europäische Union

  • als Vollmitglied (z. B. im Zuge der Osterweiterung),
  • als assoziiertes Mitglied (z. B. Türkei),
  • auf Basis von Kooperationsverträgen mit
    – Einzelstaaten (z. B. Russland) und
    – Ländergruppen (z. B. Staaten in Afrika und im Pazifik)
  • Einbeziehung weiterer Politikfelder
Vertiefung

Gestaltung institutioneller Reformen in Bezug auf

  • die Zusammensetzung und Organisation der Organe,
  • die Vereinfachung der Entscheidungsprozesse,
  • die Erhöhung des Anteils des Gemeinschaftsrechts


Die gegenwärtige Herausforderung besteht darin, beide Teilprozesse möglichst reibungslos miteinander zu verzahnen. Einerseits müssen die neuen Mitgliedstaaten ihre Rolle im Rahmen der Europäischen Union finden, um erfolgreich an den Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Andererseits müssen die notwendigen Schritte zur tiefgreifenden Reform vorangetrieben werden. Dabei sind die unterschiedlichen politischen und ökonomischen Voraussetzungen der Länder ebenso zu berücksichtigen wie die zahlreichen, zum Teil stark auseinandergehenden Interessen und auch die kulturelle und religiöse Vielfalt.

Idee europäischer Integration

Der europäische Einigungsgedanke, der mit der Gründung und Entwicklung der EU verwirklicht wird, reicht bis in das 17. Jh. zurück. Doch erst nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs wurde die Idee mit der Schaffung der ersten europäischen Institution, dem Europarat, praktisch umgesetzt.

Die Aussöhnung zwischen den „Erbfeinden“ Deutschland und Frankreich, die im Januar 1963 mit der Unterzeichnung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags besiegelt wurde, stellt einen wichtigen Eckpunkt des europäischen Integrationsprozesses dar.

Die Westeuropäer einte das Bestreben, mit der Einführung eines gemeinsamen Marktes

  • wirtschaftlichen Wohlstand zu erreichen,
  • Sicherheit und Frieden in Europa zu gewährleisten,
  • individuelle Freiheit und Mobilität zu fördern.

Mit der Schaffung eines neuen Europas sollte ein ungehinderter Personen-, Waren- und Kapitalverkehr ermöglicht werden.
Nach dem Niedergang der europäischen Vormachtstellung in der Welt im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges und der entstandenen Orientierungslosigkeit erhofften sich die Nationen von einem integrierten Europa vor allem

  • die Herausbildung eines neuen Selbstverständnisses und
  • den Wiedergewinn politischer Macht in einer von den neuen Supermächten USA und UdSSR beherrschten Welt.

Zum europäischen Einigungsgedanken bekannte sich der britische Premierminister WINSTON CHURCHILL (1874–1965) mit dem Vorschlag zur Schaffung der „Vereinigten Staaten von Europa“ in seiner berühmt gewordenen Rede vom 19. September 1946 in Zürich. Allerdings sollte Großbritannien daran nicht teilnehmen:

„Wir müssen so etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa schaffen. … Die Struktur …, wenn sie gut und echt errichtet wird, muss so sein, dass die materielle Stärke eines einzelnen Staates von weniger großer Bedeutung ist. Kleine Nationen zählen ebensoviel wie große und erwerben sich ihre Ehre durch ihren Beitrag zu der gemeinsamen Sache. … Der erste Schritt ist die Bildung eines Europarats. Wenn zu Anfang auch nicht alle Staaten Europas willens oder in der Lage sind, der Union beizutreten, müssen wir uns dennoch ans Werk machen, diejenigen Staaten, die es wollen und können, zusammenzufassen und zu vereinen.“

Entwicklungsphasen der EU

Der Prozess der Erweiterung und Vertiefung der EU vollzog sich in vier Phasen:

Gründungsphase (1949 –1957)

Am 18. April 1951 gründeten

  • Frankreich,
  • die Bundesrepublik Deutschland,
  • Italien,
  • Belgien,
  • die Niederlande und
  • Luxemburg

die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die auch als „Montanunion“ bekannt ist. Damit wurde ein gemeinsamer Markt für die Schlüsselindustrien Bergbau und Schwerindustrie geschaffen. Die Kohle- und Stahlproduktion wurde der jeweiligen nationalen Entscheidungskompetenz entzogen und an eine europäische Behörde übertragen.
Die EGKS ist die erste europäische Gemeinschaft mit eigenen Kompetenzen. Sie wurde 2002 beendet.

Ihr Hauptziel war die schrittweise Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den Nationen. Außerdem sollte eine über den einen Sektor der Integration hinausgehende europäische Föderation angestrebt werden.
Die Erklärung des französischen Außenministers ROBERT SCHUMANN am 9. Mai 1950 gilt als Gründungsdokument der europäischen Gemeinschaft:

„Die Zusammenlegung der Kohlen- und Stahlproduktion wird sofort die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung sichern – die erste Etappe der europäischen Föderation – und die Bestimmung jener Gebiete ändern, die lange Zeit der Herstellung von Waffen gewidmet waren. … Die Schaffung dieser mächtigen Produktionsgemeinschaft, die allen Ländern offen steht, … mit dem Zweck, allen Ländern, die sie umfaßt, die notwendigen Grundstoffe für ihre industrielle Produktion zu gleichen Bedingungen zu liefern, wird die realen Fundamente zu ihrer wirtschaftlichen Vereinigung legen.“

Die Staats- und Regierungschefs beschlossen deshalb auf einem Gipfeltreffen 1985, diesen Tag als „Europatag“ zu begehen.

Im März 1957 wurden in Rom die Gründungsverträge zur Europäischen Atomgemeinschaft  (EAG bzw. EURATOM) und zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnet. Sie sind auch als „Römische Verträge“ bekannt. Während die EURATOM auf einen Sektor begrenzt wurde – sie befasst sich vor allem mit der friedlichen Nutzung von Kernenergie – wurde die wirtschaftliche Verflechtung der Mitgliedstaaten durch die EWG auf eine Wirtschaftsgemeinschaft ausgeweitet, die sämtliche Wirtschaftsbereiche umfasst.
Der EWG-Vertrag sah die Schaffung eines gemeinsamen Marktes innerhalb von zwölf Jahren vor, darin eingeschlossen die Schaffung einer Zollunion und die Beseitigung der Hindernisse, die den freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr beeinträchtigten (Vorrang der „vier Freiheiten“). Die Mitgliedstaaten traten also in mehreren Politikbereichen Entscheidungskompetenzen an die europäischen Organe ab.
Alle Gemeinschaften bildeten eigene Organe, die 1967 fusionierten. Das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof sind von Anfang an für alle Gemeinschaften zuständig.

Mit den Römischen Verträgen wurde die wirtschaftliche Integration als Grundstein für das langfristige Ziel einer politischen Einigung gelegt.

Konsolidierungs- und Krisenphase 1958–1969

1958 stockte der Integrationsprozess. Die Vorstellungen der Mitgliedstaaten über die Kompetenzen, die an die europäische Gemeinschaft übertragen werden sollten, gingen auseinander. Als problematisch erwies sich zudem der Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Hierzu wurde erst 1966 ein Kompromiss gefunden. Er bestand darin, dass bei den für eine Nation essenziellen Fragen im Ministerrat solange diskutiert werden muss, bis Einstimmigkeit erreicht ist.
Der französische Präsident CHARLES DE GAULLE wehrte sich 1958 gegen eine weitere Einschränkung der Hoheitsrechte Frankreichs. Er widersetzte sich auch einer Aufnahme Großbritanniens in die Gemeinschaft und lehnte 1965 die vorgesehenen Entscheidungsprinzipien ab. Frankreich war nicht zu einer Stärkung der Gemeinschaftsorgane zuungunsten der eigenen Souveränitätsrechte bereit.

Die Zeit zwischen 1962 und 1969 war die erste große Krisenphase im europäischen Einigungsprozess. Es wurde deutlich, dass ein Fortgang der Integration zunächst nur auf wirtschaftlicher Ebene erfolgen konnte. Die Vollendung der Zollunion bildete dabei eine wichtige Etappe.

Erweiterung und Stagnation 1970–1985

Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ermöglichte eine Koordinierung außenpolitischen Handelns. Sie wurde auf weitere Politikfelder ausgeweitet.

Die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit setzte auf Konsultation, wobei die Mitgliedstaaten die Koordination ihres außenpolitischen Handelns zunächst auf freiwilliger Basis vereinbarten. Durch die in der EPZ erfolgenden Absprachen der Staaten glichen sich ihre außenpolitischen Standpunkte an. Die EPZ wurde später auf andere Politikfelder ausgeweitet.
Die erste Norderweiterung der Europäischen Gemeinschaft erfolgte 1973 (Beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks). Ihr folgte die Süderweiterung 1981 mit Griechenland, 1986 mit Spanien und Portugal. Die zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen zeigten, dass die unterschiedlichen Währungen den freien Kapitalverkehr einschränkten. Die Währungspolitik wurde zu einer neuen Herausforderung.
Auf Initiative des deutschen Bundeskanzlers HELMUT SCHMIDT und des französischen Staatspräsidenten VALÉRY GISCARD D'ESTAING trat 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft.
Beide Politiker schufen auch den Europäischen Rat, dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer angehören.
Institutionen wurden weiter ausgebaut und demokratisch legitimiert. 1979 fand die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.
Trotz des Integrationserfolgs durch die Erweiterung der EG und der institutionellen Ausgestaltungen kam es erneut zu einer Krise. Integrationsfördernde Initiativen scheiterten wiederholt an nationalen Interessen.
Sowohl Großbritannien als auch Dänemark wollten zwar von den wirtschaftlichen Erfolgen der EG profitieren, waren aber nicht zu einer weiteren Übertragung von Kompetenzen bereit.
Mit dem Eintritt Griechenlands trat innerhalb der EG ein wirtschaftliches Nord-Süd-Gefälle auf. Das im EWG-Vertrag vorgegebene Ziel, innerhalb von zwölf Jahren einen Gemeinsamen Markt zu schaffen, konnte nicht erreicht werden.

Aufbruch, Wandel und Erweiterung seit 1986

  • Die Einheitliche Europäische Akte,
  • der Maastrichter Vertrag und
  • der Gipfel von Nizza

bilden Eckpunkte einer neuen Stufe der europäischen Integration.

1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) verabschiedet.
Sie bereitete den Vertrag von Maastricht (1992) und die Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten (Schweden, Österreich und Finnland) vor. Die Akte war Ausdruck des Bestrebens, eine politische Union Europas herbeizuführen, allerdings ohne einen zeitlichen Rahmen dafür und ohne Festlegungen für eine endgültige Gestalt der EU vorzusehen. Die EEA

  • förderte den Aufschwung der wirtschaftlichen Integration,
  • stärkte die Gemeinschaftsorgane und
  • bewirkte integrative Fortschritte auf dem Feld der Außenpolitik.

1990 beschloss der Europäische Rat, die Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion und zur politischen Union parallel durchzuführen. Das führte zum Maastrichter Vertrag (auch EU-Vertrag) über die Schaffung der Europäischen Union und den Integrationsfahrplan bis 2000. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. Die vertragschließenden Regierungen bekräftigten als Aufgaben (Artikel B) der Union:

  • die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts durch Aufhebung von Binnengrenzen und Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion,
  • eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit der Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik,
    eine Unionsbürgerschaft für die Staatsangehörigen der Mitgliedsländer zur Stärkung der Bürgerrechte,
    eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.

Die Europäische Gemeinschaft nennt sich seit dem Maastrichter Vertrag Europäische Union (EU). Die bisherigen Gemeinschaften bestehen weiter – unter dem gemeinsamen Dach der EU.

Neben der EEA und dem Maastrichter Vertrag stellte der Amsterdamer Vertrag, der ein Folgevertrag von Maastricht war, das dritte große Reformpaket zur Entwicklung der europäischen Gemeinschaft dar. Dieser Vertrag hatte drei Hauptziele:

  • die Schaffung einer größeren Bürgernähe,
  • eine höhere Wirksamkeit durch institutionelle Reformen,
  • die Vorbereitung der Aufnahme weiterer Mitglieder.

Auf dem Europäischen Rat von Nizza (2000) wurden weitere Schritte festgelegt. Dazu gehörten

  • die Annahme einer „Charta der Grundrechte“,
  • Entscheidungen über die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie
  • die Initiative zu einer europäischen Sozialcharta.

2003 trat der Vertrag von Nizza (siehe PDF "Vertrag von Nizza") in Kraft. Zu den wichtigsten Punkten, die durch ihn geregelt werden, gehören

  • die Weiterentwicklung der Institutionen während des Erweiterungsprozesses
  • die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes
  • die Zusammensetzung der Kommission
  • das Rechtssprechungssystem der EU.
  • BWS-POL-0604-07.pdf (334.28 KB)

Auf dem informellen Gipfel in Lissabon 2007 haben sich die Staats- und Regierungschef auf den Reformvertrag geeinigt, welcher im Dezember 2007 als „Vertrag von Lissabon“ unterzeichnet wurde (siehe PDF "Vertrag von Lissabon").

Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des „Vertrag über eine Verfassung für Europa“, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Er sieht

  • Reformen im institutionellen Bereich,
  • den Ausbau der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik,
  • die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität,
  • die Stärkung des Demokratie- und Grundrechtsschutzes und
  • die Erhöhung von Transparenz und Verständlichkeit der Union vor.
  • BWS-POL-0604-08.pdf (1.64 MB)
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Entwicklungsphasen der Europäischen Gemeinschaft." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/entwicklungsphasen-der-europaeischen-gemeinschaft (Abgerufen: 20. May 2025, 06:29 UTC)

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Entscheidungsverfahren und Beschlussfassung in der EU

Die Mitgliedstaaten der Union haben Souveränität an die EU abgegeben. Sie haben den Organen der EU die Kompetenz verliehen, in bestimmten Bereichen verbindliche Entscheidungen für die Unionsbürger und die Mitgliedstaaten zu treffen. Hierfür bedürfen sie in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung in den Gründungsverträgen und müssen sich an die jeweils vorgeschriebene Form des Rechtsaktes halten. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Entscheidungsgegenstände und Entscheidungsverfahren für die drei Säulen der Europäischen Union. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist das Rechtsetzungssystem von einem Zusammenwirken zwischen Kommission, Rat und Parlament bestimmt, wobei der Rat den Hauptgesetzgeber darstellt.

Anfänge der europäischen Verfassungsdiskussion

Um eine grundsätzliche Reform der EU einzuleiten, wurde im Dezember 2001 auf der Tagung des Europäischen Rats der Europäische Konvent eingerichtet.
Den Europäischen Konvent leitete VALÉRY GISCARD D'ESTAING (geb. 1926), der frühere französische Präsident. Dem Konvent wurde die Aufgabe übertragen, Vorschläge zur Reform der politischen Ordnung der EU zu erarbeiten. Dazu wurde ein Verfassungsentwurf für Europa vorgelegt. Unterschiede zwischen den europäischen Ländern bestehen. Die sich daraus ergebenden Konflikte müssen als Teil des europäischen Intergrationsprozesses verstanden und berücksichtigt werden. Die Schaffung einer kollektiven Identität Europas wird ein langwieriger Prozess sein.

Beziehungen der EU zu Staaten, Regionen, Organisationen

Die Europäische Union unterhält vielfältige Beziehungen mit Staaten, Regionen und Organisationen auf der ganzen Welt. Diese Außenbeziehungen werden von der Europäischen Kommission in sechs Abteilungen unter der Leitung von Kommissar CHRIS PATTEN koordiniert. Die Kommission verfügt über mehr als 120 Delegationen in Drittstaaten, um bilaterale Kontakte der Union zu pflegen.
Die Außenbeziehungen der EU sind insbesondere von Fragen der Handelspolitik, Entwicklungshilfe und Menschenrechten geprägt.
Die EU pflegt Beziehungen zu internationalen Organisationen, zu Staaten und zu Regionen.
Durch das koordinierte Handeln der EU-Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen wurde die Verhandlungsposition der EU verbessert. Die EU konnte zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Rahmen des Europarats und der UN beitragen. Dies gilt auch für Abkommen mit Staaten und Regionen, die an eine Verbesserung in Fragen der Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz geknüpft wurden. Gleichzeitig fanden die EU-Mitgliedstaaten in der Irakpolitik nach dem 11. September 2001 keine einheitliche Linie gegenüber den USA und schwächten damit langfristig die Bedeutung der EU in der Welt.

Generelles Beitrittsverfahren zur EU

Der europäische Integrationsprozess nahm seinen Anfang in den 1950er-Jahren mit sechs Mitgliedstaaten, zu Beginn des 21. Jh. umfasst die Europäische Union bereits 25. Im Zuge der sogenannten Osterweiterung, der größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der Union, traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der EU bei.
Rumänien und Bulgarien folgten am 1. Januar 2007.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien.
Das Beitrittsverfahren gliedert sich in drei Phasen. In der ersten Phase stellt der beitrittswillige Staat seinen Antrag an den Rat. Dieser stimmt nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ab. Die Verhandlungen werden in Form von Beitrittskonferenzen zwischen dem Kandidatenstaat, der EU-Präsidentschaft und der Kommission geführt. Nach Unterzeichnung der Beitrittsakte beginnt der Ratifikationsprozess. Hierbei müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat zustimmen. Anschließend erfolgt der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten sowie dem Bewerberstaat entweder durch Zustimmung der nationalen Parlamente oder Referenden. Sobald alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind, wird der Staat zum ausgehandelten Zeitpunkt in die EU aufgenommen.

Haushalt der EU

Der EU stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel bestehen überwiegend aus Abschöpfungen, Zöllen, Mehrwertsteuereinnahmen und Anteilen am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten. Jedes Jahr werden in einem speziellen Haushaltsverfahren die Ausgaben der Union ausgearbeitet und festgelegt. Das Haushaltsverfahren orientiert sich an der Finanziellen Vorschau, mit der regelmäßig der Finanzrahmen für mehrere Jahre festgelegt wird. Die Verantwortung über die Ausführung des Haushaltsplanes obliegt der Kommission. Der Europäische Rechnungshof kontrolliert den Haushaltsvollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

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