Europäisierung

Die „Europäisierung“ der Politik und des politischen Systems setzte bereits bei Gründung der Bundesrepublik ein.
Entsprechend der grundlegenden Integrationsbereitschaft in ein vereintes Europa (Präambel des GG) können Hoheitsrechte per einfaches Bundesgesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen Europas übertragen werden (Art. 24, Abs. 1. GG).

Hoheitsrechte

Europäisierung bedeutet, neben der deutschen eine europäische Hoheitsgewalt in Deutschland zuzulassen. Hoheitsrechte umfassen jedwede Ausübung öffentlicher Gewalt:

  • Gesetzgebung,
  • Vollzug,
  • Rechtsprechung.

Es geht um die Öffnung des nationalen politischen Systems für europäisches Recht. Dieses europäische Recht entsteht durch Mitwirkung der deutschen Politik in den Gremien der Europäischen Union. Eine Grenze für die Kompetenzübertragung nach Brüssel liegt dort, wo die Grundstruktur der Verfassung und der Schutz der Grundrechte (Art. 79, 20 GG) betroffen sind.

Europäisierung der Politik

Inzwischen sind alle Bereiche des Politischen von der Europäisierung betroffen. Stark europäisiert sind die Politikfelder, insbesondere die Währungs- und die Agrarpolitik. Damit hängt zusammen, dass Interessenorganisationen in der Regel sowohl in Berlin als auch in Brüssel agieren. Der Europäische Gerichtshof hat sich inzwischen als ein Bestandteil des politischen Systems Deutschlands – wie auch der anderen EU-Mitgliedsländer – durchgesetzt. Am wenigsten fortgeschritten ist die Europäisierung bei den zentralen politischen Institutionen Regierung, Parlament und Parteien:

  • Die Bundesregierung hat bisher darauf verzichtet, ein umfassendes Europa-Ministerium zu bilden. Die Zuständigkeiten sind statt dessen auf:
    • das Bundeskanzleramt,
    • das Auswärtige Amt,
    • das Wirtschaftsressort und
    • das Finanzressort sowie die jeweils betroffenen
    • Fachressorts

    verteilt, ferner auf den Bundesrat und betroffene Länderregierungen. Von Europapolitikern wird kritisiert, dass dadurch die deutsche Position innerhalb der europäischen Willensbildung erst spät und zähflüssig entstehen kann und an politischem Gewicht verliert.

  • Bundestag und Bundesrat haben seit den 1980er-Jahren verschieden gestaltete Europa-Ausschüsse praktiziert. Die verlagerten Zuständigkeiten bedeuten einen massiven Verlust an Gesetzgebungsaufgaben („Entparlamentarisierung“). Dem steht allerdings die gestiegene parlamentarische Auseinandersetzung mit den Regelungen der EU gegenüber.
     
  • Parteien und auch die Medien sind weiterhin national orientiert.

Die Europäisierung der Politik vollzieht sich bisher weitgehend hinter dem Rücken der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit.

Grade der Europäisierung

Grade der Europäisierung sind:
(auf einer Skala von 1 = nationale Autonomie bis 10 = europäischer Staat)

Bundesregierung – 4
Bundestag – 3
Bundesrat – 3
Länder – 6
Bundesverfassungsgericht – 7
Verbände – 7
Parteien – 3
Währungspolitik – 9
Agrarpolitik – 9
Umweltpolitik – 8
Regionalpolitik – 8
Justiz- und Innenpolitik – 7

(nach: R. Sturm, H. Pehle, 2001).

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