Rechnungswesen

Das Rechnungswesen ist ein wichtiges Informationsinstrument des Unternehmens. Durch das Rechnungswesen werden alle betrieblichen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) wahrheitsgetreu, zahlenmäßig (mengenmäßig durch Inventur/Inventar und wertmäßig durch Bilanz) erfasst und überwacht. Somit dient es in erster Linie der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Unternehmens.

Der Aufbau und die Organisation des Rechnungswesens sind abhängig vom Wirtschaftszweig (Industrie, Handel), von der Rechtsform und von der Größe des Unternehmens.
Ein Unternehmer oder leitender Angestellter muss für das gesamte Unternehmen oder für bestimmte Aufgabenbereiche ständig Entscheidungen treffen, die für die zukünftige Entwicklung von Bedeutung sind. Dazu braucht er meist eine Fülle von Informationen, die zum größten Teil durch das Rechnungswesen bereitgestellt werden.
 

Beispiele

  • Ein Unternehmen will sich vergrößern:
    für diese Entscheidung sind Informationen aus dem Rechnungswesen über Gewinn- bzw. Verlust des Unternehmens, über die Kapitalstruktur erforderlich.
  • Ein Unternehmen prüft, ob es einen zusätzlichen Kredit aufnehmen kann:
    dazu sind Informationen aus der Bilanz und die Liquiditätsrechnung erforderlich (Beispiel: Liquiditätsrechnung, Kapitaldienst).
  • Eine Aktiengesellschaft will Dividende ausschütten:
    dazu sind Informationen über den Bilanzgewinn erforderlich.
  • Ein Unternehmen will durch ein günstiges Preisangebot bei einer Ausschreibung Vorteile gegenüber Mitbewerbern erzielen:
    dazu sind detaillierte Informationen über die Kostenstruktur im Unternehmen notwendig (Ausschnitt Kostenrechnung).
Teilbereiche des Rechnungswesens

Teilbereiche des Rechnungswesens

Aufzeichnungen durch das Rechnungswesen sind einmal für Unternehmen, die nach dem Handels- und Steuerrecht buchführungspflichtig sind, unbedingt erforderlich (externe Aufgaben), zum anderen sind sie für unternehmerische Entscheidungen unerlässlich (interne Aufgaben).

Je größer ein Unternehmen ist, um so schwieriger wird es, den Betriebsprozess zu überschauen und zu überwachen. Um diese Aufgaben zu erleichtern und noch mehr und bessere Informationen zu erhalten, sind umfangreiche Softwareprogramme erarbeitet worden (z.B. DATEV).

Aufgaben des Rechnungswesens

Aufgaben des Rechnungswesens

Die DATEV-Programme ermöglichen durch detaillierte Auswertung der Betriebsdaten eine effektive Kontrolle und Übersicht über die Unternehmenssituation. Im Mittelpunkt steht die Finanzbuchführung.
Die wichtigsten Aufgaben des Rechnungswesens sind:
Die Geld- und Leistungsströme im Unternehmen werden vor allem durch die Leistungserstellung und den Absatz der Produkte hervorgerufen. Sie mengen- und wertmäßig zu erfassen (Dokumentation), ist Aufgabe des Rechnungswesens. Die Erfassung allein reicht jedoch nicht aus, wichtig ist besonders die Kontrolle des Betriebsgeschehens. Die Kontrolle umfasst u. a. die Überwachung des Vermögens bzw. der Schulden des Unternehmens und die Überwachung der Selbstkosten. Es werden auch Informationen geliefert, die die Kontrolle über einen Soll-Ist-Vergleich ermöglichen. Beispielsweise können die monatlich anfallenden Reparaturkosten für Maschinen mit Sollgrößen (Richtwerte für bestimmte Reparaturleistungen) verglichen werden.
Durch Informationen über Bestands- und Erfolgsgrößen zu bestimmten Stichtagen oder im Zeitvergleich kann die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens eingeschätzt werden und bietet somit Unterlagen, die für zukünftige Planungsüberlegungen (Dispositionsaufgabe) unbedingt gebraucht werden.
 

DATEV-Programme zum Rechnungswesen

DATEV-Programme zum Rechnungswesen

Neben diesen betriebsinternen Aufgaben, hat das Unternehmen noch eine Rechenschaftspflicht (Rechenschaftslegung) nach außen. Das Rechnungswesen informiert (auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder manchmal auch freiwillig) Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH, Kreditgeber, Lieferanten, Finanzbehörden über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens.
Aus den genannten Hauptaufgaben entwickelten sich 4 Teilbereiche. Im Rechnungswesen ist es erforderlich, eine klare Unterscheidung zwischen bestimmten Begriffspaaren vorzunehmen, die den Teilbereichen zugeordnet sind.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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