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  6. Weltpolitik und Weltordnungsmodelle

Weltpolitik und Weltordnungsmodelle

Weltpolitik steht als Begriff für das politische Handeln in den internationalen Beziehungen. Kennzeichnend für die Weltpolitik sind Politikfelder, die für die gesamte Menschheit und für alle Staaten bedeutend, also global relevant sind.
Weltordnungsmodelle beschreiben die verschiedenen vorhandenen Möglichkeiten, wie das Verhältnis der Staaten untereinander insgesamt zu gestalten ist. Modelle für eine Weltordnung können mit dem Ziel aufgestellt werden, die gegebene Weltordnung zu analysieren oder eine wünschenswerte zu skizzieren. Die heutige Weltordnung ist insbesondere durch souveräne Nationalstaaten, internationale Organisationen, die gesellschaftliche Globalisierung, die Dominanz der kapitalistischen Demokratien und Regionalisierungstrends geprägt.
In der politischen Theorie konkurrieren vor allem die drei Weltordnungsmodelle Realismus, Idealismus und Weltsystemtheorien.

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Weltpolitik

Weltpolitik umfasst

  • zum einen die Politik der internationalen Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen (UNO) sowie ihrer Sonder- und Unterorganisationen.
  • Weltpolitik besteht und ergibt sich zum anderen aus den einzelnen Außenpolitiken der Staaten.

Kennzeichnend für die Weltpolitik sind Politikfelder, die für die gesamte Menschheit und für alle Staaten bedeutend, also global relevant sind. Zu diesen Themen gehören:

  • der Nord-Süd-Konflikt oder solche Politikfelder wie die
  • Erhaltung der Umwelt,
  • Armut und Hunger in der Welt,
  • Bevölkerungszuwachs,
  • Migration oder
  • Flüchtlingsbewegungen.

Weltordnungsmodelle

Weltordnungsmodelle sind der Versuch, den Zustand zu beschreiben, in dem sich die Gesamtheit der Staaten, mit ihren vielfältigen Verhältnissen zueinander, befinden. Die Weltordnung ist als politisches Resultat aller Weltpolitik zu betrachten.
Zukunftsbezogene Weltordnungsmodelle gehen dabei davon aus, dass die Weltpolitik sich in einem Zustand der Unordnung oder in einem nicht ausreichend geordneten Zustand befindet. So ist die Formulierung eines zukunftsbezogenen Weltordnungsmodells mit dem Wunsch verbunden, die internationalen Beziehungen mittels einer so genannten Weltordnungspolitik zielgerichtet zu gestalten. Der Begriffsbestandteil „Modell“ steht hierbei für vorbildlich und erstrebenswert.
Gegenwartsbezogene Weltordnungsmodelle hingegen versuchen, den Zustand der Weltpolitik wissenschaftlich-analytisch treffend zu beschreiben. Der Begriffsbestandteil „Modell“ steht hierbei für die Analyseleistung, die charakteristischen Merkmale und Strukturen der Weltordnung herauszuarbeiten.

Politiken mit dem Versuch der Umsetzung einer internationalen Ordnungspolitik hat es seit der griechischen Antike gegeben, diese Reiche waren jedoch immer territorial begrenzt, so dass nicht von einer Weltordnung gesprochen werden kann. Eine erste Weltordnung im Wortsinne kann gegebenenfalls im europäischen Kolonialismus/Imperialismus des 19. Jahrhunderts gesehen werden, der annähernd globale Ausbreitung erreichte. Das 20. Jahrhundert war nicht zuletzt bestimmt von den Weltordnungsmodellen des Faschismus und des Sozialismus/Kommunismus, die beide letztlich erfolglos um eine globale Vorherrschaft rangen.

Weltordnung und gegenwärtige Weltpolitik

Die gegenwärtige Weltordnung ist bestimmt durch die Aufteilung des Territoriums in souveräne und formal gleichberechtigte Nationalstaaten. Globale Organisationen wie die UNO, die von diesen Staaten gebildet werden, sind mit dem Ziel geschaffen worden,

  • den Weltfrieden,
  • die weltweite Entwicklung,
  • die Demokratie und
  • den friedlichen Wirtschaftsaustausch der Völker

zu fördern. Das Völkerrecht und internationale Organisationen ergeben eine Vielzahl von politischen Instrumenten, die dazu dienen sollen, das Verhältnis der Staaten untereinander friedlich zu reguliere. Die heutige Weltordnung ist auch charakterisiert durch die Dominanz der kapitalistischen Wirtschaftsweise und die weltpolitische Vormachtstellung der westlichen Demokratien.
Jede Weltordnung bildet neue oder widersprüchliche Kräfte heraus. So führt der aktuelle Trend der weltwirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Globalisierung dazu, dass die Souveränität der Staaten beeinträchtigt wird. Es bilden sich neuartige, supranationale politische Systeme und Akteure heraus, die in zunehmendem Maße, wie durch die Welthandelsorganisation (WTO) oder die Europäische Union, in die nationalstaatlichen Kompetenzen eingreifen.
Die gegenwärtige Weltordnung wird jedoch zugleich von einem Regionalisierungstrend bestimmt, wobei politische Einheiten unterhalb der globalen Ebene kooperieren, um wieder, wie die Europäische Union, handlungsfähig zu werden.

Wurzeln der gegenwärtigen Weltordnung

Die Ursprünge dieser Weltordnung lassen sich bis ins 17. Jahrhundert zurückverfolgen. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 in Münster, der den so genannten 30-jährigen Krieg beendete, wurde die internationale Ordnung der souveränen, territorial begrenzten Nationalstaaten begründet. Souverän bedeutet, dass auf jedem Territorium der Staat der einzige Träger legitimer Herrschaft ist, d. h., über und unter ihm gibt es keine politische Instanz, die herrschaftliche Gewalt gerechtfertigt ausüben darf.
Die Tradition des heutigen Völkerrechts wurde, auf Basis vieler historischer Vorläufer, in der Epoche der Aufklärung im ausgehenden 18. Jahrhundert/beginnenden 19. Jahrhundert weiter fundiert. IMMANUEL KANT entwarf damals in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ eine Weltordnung, die wie das heutige System der UNO auf den Prinzipien der wechselseitigen Anerkennung der Souveränität der Staaten beruht.
Auch die Industrialisierung Europas seit dem 18. Jahrhundert sowie der zeitgleiche Aufstieg des Kapitalismus sind als Wurzeln der heutigen Weltordnung zu nennen. So dominieren die aktuelle Weltordnung, als eine Folge der Epoche des Imperialismus/ Kolonialismus, die westeuropäischen und nordamerikanischen Staaten sowie Japan (die so genannte „Triade“) aufgrund ihrer erhaltenen politischen, wirtschaftlichen, technologischen und militärischen Vormachtstellung.

Weltordnungsmodelle in der Theorie internationaler Politik

In der politischen Theorie, also Grundansätzen der wissenschaftlichen Analyse, konkurrieren insbesondere drei auf die Gegenwart bezogene Weltordnungsmodelle:

  • der Realismus,
  • der Idealismus und
  • die Weltsystemtheorien.

Die Realisten (z. B. HANS MORGENTHAU) sehen die Staaten, trotz der vorhandenen internationalen Organisationen, als die entscheidenden Akteure in der vorhandenen Weltordnung. Außenpolitik dient in dieser Sichtweise in erster Linie dem Interessenausgleich zwischen diesen souveränen Staaten, wobei militärische und wirtschaftliche Stärke die Durchsetzungschancen verbessert. Zentrale Bedeutung im Realismus haben dominante Staaten, so genannte Hegemone, deren Macht es ihnen ermöglicht, die Welt in ihrem Sinne zu ordnen.

Das idealistische Weltordnungsmodell (wie bereits genannt z. B. IMMANUEL KANT) setzt hingegen auf die Integrationskraft der existierenden internationalen Kooperation und des Völkerrechts. Der Idealismus sieht die gegenwärtige Weltordnung somit auf dem Weg zu einer Weltfriedensordnung, denn durch die zunehmende Bedeutung internationaler Politik – insbesondere der Rolle von internationalen Organisationen/Regimen – würden die Staaten ihr gemeinsames Eigeninteresse an weiterer Kooperation entdecken. Das vorhandene System souveräner Nationalstaaten würde also langfristig mittels internationaler Kooperation abgelöst durch eine Weltordnung, in der alle zwischenstaatlichen Konflikte friedlich im Rahmen internationaler Politik gelöst werden können.

Das Weltordnungsmodell der Weltsystem- bzw. Dependenztheoretiker (z. B. von IMMANUEL WALLERSTEIN) betrachten in erster Linie die ökonomischen Abhängigkeiten, die das Verhältnis der Staaten untereinander prägen. Die Ökonomie ordne die Welt in ein Weltsystem, welches – grob vereinfacht – aus reichen, industrialisierten Zentren und armen, Rohstoffe exportierenden Peripherien bestehe.

Zukünftige Weltordnungsmodelle in der Diskussion

Einerseits werden so genannte Global Governance-Ansätze (übersetzt als „Globales Regieren“ oder auch „Weltordnungspolitik“) als anzustrebendes Weltordnungsmodell gesehen. Die Vertreter dieses Modells, oftmals aus NGOs oder linken Parteien, haben die Auffassung, dass die Abhängigkeiten zwischen den Staaten in Folge der Globalisierung derart zugenommen hätten, dass staatliche Souveränität ohnehin nicht mehr gegeben sei. Deswegen sei es im Interesse der Staaten, politische Handlungsfähigkeit auf globaler Ebene wieder herzustellen. Global Governance- Ansätze haben somit zum Ziel, die einseitig staatenzentrierte Weltordnung durch ein kooperatives Netzwerk von

  • Staaten,
  • internationalen Institutionen und
  • zivilgesellschaftlichen Akteuren

abzulösen. Dieses sei in eine globale Rechtsordnung einzubetten und durch Elemente von globaler Staatlichkeit zu ergänzen. Im Extremfall würde dieses Weltordnungsmodell also auf die Schaffung eines Weltstaates mit Kompetenzen in einzelnen Politikfeldern hinauslaufen.

In eine entgegengesetzte Richtung gehen Weltordnungsmodelle, die als Reaktion auf die Terroranschläge in den USA 2001 wieder aktualisiert werden. Demnach habe die multilaterale Politik der Einbindung aller Staaten in internationale Organisationen gerade nicht den Weltfrieden gesichert. Im nun anstehenden so genannten „Kampf gegen den Terrorismus“ müssten deshalb nun die (militärisch) starken Staaten vorangehen, um ohne Rücksicht auf internationale Zwänge Sicherheit wiederherzustellen. Ein somit angestrebtes „hegemoniales Weltordnungsmodell“ ist in den 2002 bis 2003 entstandenen Sicherheitsdoktrinen der USA und der EU enthalten.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Weltpolitik und Weltordnungsmodelle." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/weltpolitik-und-weltordnungsmodelle (Abgerufen: 20. May 2025, 07:19 UTC)

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Unilateralismus und Multilateralismus sind die zwei möglichen strategischen Grundhaltungen in der Außenpolitik eines Staates:

  • Eine unilaterale Politik ist dadurch charakterisiert, dass der Staat nur dann mit anderen Staaten kooperiert, wenn dies seinen eigenen Interessen entspricht.
     
  • Multilateralismus ist hingegen eine bevorzugte Strategie zur Lösung von Problemen, die von einzelnen Staaten nicht mehr allein bewältigt werden können. Multilaterale Politik besteht dabei insbesondere aus der internationalen Kooperation möglichst vieler Staaten, indem diese regelmäßig verhandeln, Vereinbarungen treffen, Verträge abschließen, Bündnisse eingehen oder auch gemeinsame Organisationen begründen.

Welche der beiden Grundstrategien in der Außenpolitik eines Staates überwiegt, hängt von den Entwicklungen in der internationalen Politik und in der jeweiligen Innenpolitik ab.
Unilaterales Handeln könnte neben rein nationalen Interessen auch zum Ziel haben, Probleme der internationalen Politik – wie Herstellung des Weltfriedens oder den Schutz der globalen Umwelt – zu lösen. Es kann jedoch auch die Gefahr einer Schwächung des internationalen Systems entstehen.
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Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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Allgemein findet zivile Konfliktbearbeitung dabei in einem Umfeld statt, in dem sich auch andere, z. B. staatliche Akteure oder zwischenstaatliche internationale Organisationen wie die UNO oder die OSZE engagieren und zumeist gegenseitig ergänzen.
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Als internationale Politik werden alle Beziehungen und zielgerichteten Handlungen bezeichnet, die von Akteuren aus dem Bereich des gesamten politischen Systems (Regierungen, Verbände usw.) und den internationalen Organisationen (EU, NATO usw.) gestaltet, bzw. durchgeführt werden. Das Handeln der Akteure der internationalen Politik findet nicht in einem rechtsleeren Raum statt, sondern orientiert sich an einer Vielzahl von Normen und Regeln. Vor allen Dingen nach den schrecklichen Geschehnissen des Ersten und Zweiten Weltkrieges haben die Staaten eine Vielzahl von Verträgen und Übereinkommen geschaffen, die ein friedliches und sicheres Zusammenleben im internationalen Umfeld garantieren sollen. Die rechtlichen Grundlagen setzen sich aus dem Völkerrecht, dem internationalen Recht und dem Recht der internationalen und supranationalen Organisationen (z. B. das Europarecht oder das UN-Kaufrecht) zusammen. Zudem wurden mehrere Institutionen ins Leben gerufen (der Internationale Gerichtshof, der Internationale Strafgerichtshof), die dazu beitragen sollen, dass die Akteure der internationalen Politik auf der Grundlage der rechtlichen Regeln handeln.

Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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