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Gebiete des Rechts im modernen Staat

In einem modernen demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland werden die vielfältigen Lebensbereiche durch das Recht geordnet und gesteuert. Entsprechend sind verschiedene Gebiete des Rechts zu unterscheiden.
Rechtliche Regelungen betreffen den Bereich des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (auch Zivilrecht genannt).

In der Bundesrepublik Deutschland baut die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte auf der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf. Privatrechtliche (bürgerliche) Streitigkeiten werden von den Zivilgerichten der so genannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Arbeitsgerichten verhandelt, öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorwiegend von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten, Finanz- und Sozialgerichten.

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Rechtsgrundlagen internationaler Politik

Als internationale Politik werden alle Beziehungen und zielgerichteten Handlungen bezeichnet, die von Akteuren aus dem Bereich des gesamten politischen Systems (Regierungen, Verbände usw.) und den internationalen Organisationen (EU, NATO usw.) gestaltet, bzw. durchgeführt werden. Das Handeln der Akteure der internationalen Politik findet nicht in einem rechtsleeren Raum statt, sondern orientiert sich an einer Vielzahl von Normen und Regeln. Vor allen Dingen nach den schrecklichen Geschehnissen des Ersten und Zweiten Weltkrieges haben die Staaten eine Vielzahl von Verträgen und Übereinkommen geschaffen, die ein friedliches und sicheres Zusammenleben im internationalen Umfeld garantieren sollen. Die rechtlichen Grundlagen setzen sich aus dem Völkerrecht, dem internationalen Recht und dem Recht der internationalen und supranationalen Organisationen (z. B. das Europarecht oder das UN-Kaufrecht) zusammen. Zudem wurden mehrere Institutionen ins Leben gerufen (der Internationale Gerichtshof, der Internationale Strafgerichtshof), die dazu beitragen sollen, dass die Akteure der internationalen Politik auf der Grundlage der rechtlichen Regeln handeln.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Weltpolitik und Weltordnungsmodelle

Weltpolitik steht als Begriff für das politische Handeln in den internationalen Beziehungen. Kennzeichnend für die Weltpolitik sind Politikfelder, die für die gesamte Menschheit und für alle Staaten bedeutend, also global relevant sind.
Weltordnungsmodelle beschreiben die verschiedenen vorhandenen Möglichkeiten, wie das Verhältnis der Staaten untereinander insgesamt zu gestalten ist. Modelle für eine Weltordnung können mit dem Ziel aufgestellt werden, die gegebene Weltordnung zu analysieren oder eine wünschenswerte zu skizzieren. Die heutige Weltordnung ist insbesondere durch souveräne Nationalstaaten, internationale Organisationen, die gesellschaftliche Globalisierung, die Dominanz der kapitalistischen Demokratien und Regionalisierungstrends geprägt.
In der politischen Theorie konkurrieren vor allem die drei Weltordnungsmodelle Realismus, Idealismus und Weltsystemtheorien.

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Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Er vertritt die Bundesregierung völkerrechtlich. Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Er erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann den Bundestag auflösen.

Bundespräsidenten sind Integrationsfiguren, die sich den jeweiligen gesellschaftlichen Zeitproblemen stellen, diese benennen und in einen gesellschaftlich-moralischen Zusammenhang bringen. Die bisherigen Präsidenten setzten sich häufig für Minderheiten ein und wählten zudem als Schwerpunkt ihrer Amtsführung wechselweise einen innenpolitischen, dann wieder einen außenpolitischen Aspekt.

Bundespräsidenten üben symbolische Politik aus und erreichen damit viele Menschen, denn in pluralistischen und orientierungsschwachen modernen Gesellschaften übernehmen Symbole Leitbildfunktion und Standortbestimmung. Bundespräsidenten ordnen, wo Unübersichtlichkeit herrscht, übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen zur „öffentlich ausgetragenen ethisch-politischen Selbstverständigung“ (JÜRGEN HABERMAS 1992) bei.

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Internationale Gerichte

Jeder Staat selbst übt die Gewalt über das Strafrecht aus, was wir unter dem Strafanspruch des Staates kennen. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe eines Staates. Wesen des Völkerrechts ist nun, die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der einzelnen Staaten zu gewährleisten. Die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs stößt hier an die Grenzen des Völkerrechts. Zudem gibt es jetzt schon zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen, die Fragen der Auslieferung, Strafvollstreckung usw. regeln. Hier kann man gespannt sein, welche Bedeutung einem Internationalen Strafgerichtshof in der Zukunft beigemessen werden wird.

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Humanitäre Intervention

Der Begriff humanitäre Intervention wird seit dem zweiten Golfkrieg und der Resolution des Weltsicherheitsrates von 1991 zum Schutz der Kurden im Irak in der internationalen Politik verwendet. Er wird als Weiterentwicklung beziehungsweise Veränderung des Völkerrechts diskutiert und gilt als umstrittener Rechtfertigungsgrund für militärisches Eingreifen.
Die humanitäre Intervention wird als Rechtsgrund für die Verletzung des nationalstaatlichen Souveränitätsprinzips bezeichnet.
Als Beispiel für eine humanitäre Intervention wird der NATO-Luftkrieg gegen das ehemalige Jugoslawien 1999 im Kosovo-Konflikt angeführt.

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Internationale Migrationsregime

Unter Globalisierungsbedingungen sind Migrationsbewegungen kaum noch steuerbar. Sowohl die Akteure als auch die Ursachen und die Dynamik dieses Prozesses entziehen sich dem unmittelbaren staatlichen Einfluss. Deshalb bieten nur international konzipierte Strategien Aussicht auf Beherrschbarkeit. Die gegenwärtigen institutionellen Mechanismen reichen nicht aus, um die migrationspolitischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des UN-Systems zu koordinieren. Notwendig ist ein neues internationales Migrationsregime, das auf drei Säulen ruht:

  • einer politischen Absichtserklärung,
  • einer Rahmenvereinbarung und
  • einem einheitlichen Institutionsgefüge.

Zu dem derzeitigen Institutionsgefüge, das sich mit Migration befasst, gehört auch die 1951 gegründete IOM (International Organization for Migration). Deren Politik ist jedoch umstritten.

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