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Helmut Schmidt

* 23.12.1918 in Hamburg
† 10.11.2015 in Hamburg

HELMUT SCHMIDT war fünfter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Während seiner Amtszeit von 1974-1982 setzte er außenpolitisch die von seinem Vorgänger WILLY BRANDT begonnene Entspannungspolitik fort. SCHMIDT war wesentlich an der Formulierung des NATO-Doppelbeschlusses beteiligt und bekämpfte entschieden den Terrorismus der RAF. Infolge der Bewältigung wirtschafts- und innenpolitischer Krisen und durch seine energische Ausführung als Bundeskanzler erwarb sich SCHMIDT im In- und Ausland hohes Ansehen. Innerhalb der SPD blieb er jedoch umstritten. 1982 wurde HELMUT SCHMIDT durch ein konstruktives Misstrauensvotum als Bundeskanzler von HELMUT KOHL abgelöst.

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Helmut Kohl

* 03.04.1930 Ludwigshafen am Rhein

HELMUT KOHL bestimmte in seinen vier Legislaturperioden die Politik der Bundesrepublik Deutschland in Europa und in der Welt. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Errichtung der Europäischen Union hat sich HELMUT KOHL einen dauerhaften Platz in der Geschichte gesichert. Umfassende wirtschaftliche und soziale Reformen gehören zu den Leistungen seiner Regierung. Mit dem Ende seiner 16-jährigen Kanzlerschaft nach der Bundestagswahl 1998 ging eine Ära zu Ende, darüber war sich die deutsche wie die internationale Öffentlichkeit einig. Als Anerkennung seiner Verdienste für Deutschland und Europa erhielt HELMUT KOHL zahlreiche Auszeichnungen.

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Willy Brandt

* 18.12.1913 Lübeck
† 08.10.1992 Unkel am Rhein

WILLY BRANDT hatte ein äußerst bewegtes Leben. Als unehelicher Sohn geboren, beim Großvater aufgewachsen, vom Hitlerfaschismus ins Exil gedrängt, arbeitete und wirkte er nach der Zerschlagung des Nationalsozialismus bis zu seinem Tode im Interesse von Demokratie, Freiheit, Toleranz und Frieden.

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Bundeskanzler/in

Der Bundeskanzler „bestimmt die Richtlinien der Politik“ (Art. 65 GG). Er hat somit das wichtigste politische Amt inne, leitet die Geschäfte der Bundesregierung und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Parlament (Kanzlerprinzip).
Zentrale Aufgaben des Kanzlers sind die Verteilung der ministeriellen Geschäftsbereiche (Zuständigkeitsverteilung) und die Koordination der Einzelpolitiken. Die Bundesminister sind dem Kanzler gegenüber verantwortlich und über ihn indirekt auch dem Parlament, das sie nicht abwählen, aber mißbilligen kann.

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Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Er vertritt die Bundesregierung völkerrechtlich. Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Er erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann den Bundestag auflösen.

Bundespräsidenten sind Integrationsfiguren, die sich den jeweiligen gesellschaftlichen Zeitproblemen stellen, diese benennen und in einen gesellschaftlich-moralischen Zusammenhang bringen. Die bisherigen Präsidenten setzten sich häufig für Minderheiten ein und wählten zudem als Schwerpunkt ihrer Amtsführung wechselweise einen innenpolitischen, dann wieder einen außenpolitischen Aspekt.

Bundespräsidenten üben symbolische Politik aus und erreichen damit viele Menschen, denn in pluralistischen und orientierungsschwachen modernen Gesellschaften übernehmen Symbole Leitbildfunktion und Standortbestimmung. Bundespräsidenten ordnen, wo Unübersichtlichkeit herrscht, übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen zur „öffentlich ausgetragenen ethisch-politischen Selbstverständigung“ (JÜRGEN HABERMAS 1992) bei.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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Europäisierung

Entsprechend der grundlegenden Integrationsbereitschaft in ein vereintes Europa können Hoheitsrechte per einfaches Bundesgesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen Europas übertragen werden. Inzwischen sind alle Bereiche des Politischen von der Europäisierung betroffen. Stark europäisiert sind die Politikfelder, insbesondere die Währungs- und die Agrarpolitik. Am wenigsten fortgeschritten ist die Europäisierung bei den zentralen politischen Institutionen Regierung, Parlament und Parteien.

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Parlamentarismus

Die Wurzeln des Parlamentrismus reichen bis in das Spätmittelalter zurück. Im 19. Jh. wurde das Bürgertum zum Motor des Parlamentarismus, doch erst mit der vollständigen Demokratisierung des Wahlrechts Anfang des 20. Jh. entwickelte sich das Parlament zur echten Volksvertretung.
Der deutsche Parlamentarismus ist gezeichnet von historischen Brüchen. In der Weimarer Republik hatte das Parlament weitreichende Befugnisse, sah sich aber einem vom Volk gewählten Reichspräsidenten gegenüber, der die eigentliche Macht im Staat verkörperte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein parlamentarisches Regierungssystem etabliert, in dem der Bundeskanzler dem Parlament verantwortlich ist. Diese Regierungsform ist unter demokratischen Staaten weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch vom präsidentiellen Regierungssystem (z. B. USA). Hier wird die Regierung nicht vom Parlament bestimmt, sondern durch Präsidentschaftswahlen vom Volk ermittelt.
Kritik am parlamentarischen System zielt vor allem auf die mangelnde Trennung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) sowie den starken Einfluss der Parteien.

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