Römische Kunst
Unter römischer Kunst versteht man die antike Kunst Italiens und der außeritalienischen Provinzen des Römischen Reiches. Sie beginnt im 5. Jh. v.Chr. mit der Vorherrschaft Roms über die Etrusker und endet mit dem Zerfall des Reiches durch die Einfälle der Germanen im 5. Jh. n.Chr. Das Ende der römischen Kunst ist nicht scharf zu begrenzen. Meist bezeichnet man die Kunst nach Kaiser KONSTANTIN (306–324 n.Chr.) bis zum Tod JUSTINIANs (565 n.Chr.) als Spätantike und bezieht die frühchristliche Kunst mit ein.
Um die Entwicklung der römischen Kultur und Kunst zu verstehen, ist ein kurzer historischer Rückblick erforderlich.
Antike römische Kunst 5.Jh.v.Chr.– 6.Jh.n.Chr. | Spätantike und frühchristliche Kunst 3.–6.Jh.n.Chr. | ||||
Podiums- tempel Aquädukte Thermen Pantheon profane Basiliken Amphi- theater Tor- bauten Mausoleen | Skulpturkopien griechischer Originale Historische Reliefs Sarkophagkunst Porträtskulptur Denkmalskunst | „Triumphal- gemälde“ Wand- malerei Boden- mosaiken | Früh- christliche Basiliken | Sarko- phagkunst | Katakomben- malerei Wand- u. Ge- wölbe- mosaiken in Kirchen |
Von der Gründung Roms bis zum Zerfall des Reiches
Die Anfänge römischer Geschichte werden gern mit einer Sage in Verbindung gebracht. Diese erzählt, dass die Zwillinge ROMULUS und REMUS vom Vater nach ihrer Geburt ausgesetzt, jedoch von einer Wölfin gesäugt (Kapitolinische Wölfin) und einem Hirten großgezogen wurden. Bei der Gründung Roms 753 v.Chr. soll ROMULUS seinen Bruder im Streit erschlagen und sich selbst zum ersten König ernannt haben.
Im 8. Jh. v.Chr. gründeten die Etrusker in Mittelitalien die Stadt Rom. In der Frühzeit römischer Geschichte herrschten dort etruskische Könige. Sie beriefen einen Rat, in dem die Oberhäupter der alten Geschlechter (Gentes) und Sippenhäuptlinge vertreten waren. Es entstand ein Geburtsadel (Patriziat), der sich von den sogenannten Plebejern (alle Menschen, die nicht zum Adel gehörten) abhob. Kämpfe mit den Nachbarstädten führten zur Beseitigung des Königtums und der Vertreibung des letzten etruskischen Königs im 6. Jh. v.Chr.
Die Römische Republik
Nach der Beseitigung des Königtums wählten die Patrizier aus ihren Reihen zwei Jahresbeamte (Prätoren, später Konsuln genannt). Als höchstes politisches Organ in der Zeit der Römischen Republik (um 509 v.Chr.–27 v.Chr.) übten die Patrizier im Senat die Macht aus. Doch die politische Rechtlosigkeit der Plebejer in dieser Adelsrepublik führte zum Ständekampf mit den Patriziern. Dieser Kampf zwang dem Senat Zugeständnisse bis zur rechtlichen Gleichstellung der Plebejer mit den Patriziern ab. Grundbesitzende Patrizier und reiche Plebejer verschmolzen zur Nobilität – einem Amtsadel, mit dem eine feste Ämterlaufbahn möglich wurde.
Nachdem die Römer bereits um 470 v.Chr. die Vorherrschaft in Italien übernommen hatten, dehnten sie ihre Herrschaft bis ca. 266 v.Chr. durch Eroberungen, Verträge, Bündnisse und Koloniengründungen auf fast ganz Italien aus. Außeritalisch besiegte Rom in den drei Punischen Kriegen seinen Hauptwidersacher Karthago und zerstörte das punische Reich vollständig. Die Provinz Afrika entstand. Nach der Eroberung von Sizilien und Spanien, Griechenland, Syrien und Kleinasien beherrschte das Imperium Romanum den gesamten Mittelmeerraum. Innenpolitische, ökonomische und soziale Strukturkrisen waren die Folge.
Ein abgestuftes Bundesgenossensystem mit unterschiedlichen Einzelverträgen sollte die römische Herrschaft auf Dauer sichern. Die römische Wehrgemeinschaft bestand nun aus:
- Dem römischen Kerngebiet („Ager Romanus“), zu dem einige einverleibte Städte wie Tusculum und Aricia gehörten. Die Einwohner besaßen volles römisches Bürgerrecht.
- Kolonien, das waren mit römischen Bürgern besiedelte Städte des ehemaligen Feindeslandes. Ihre Einwohner hatten teils volles, teils begrenztes römisches Bürgerrecht, d.h. ohne Wahlrecht. Die Kolonien wurden in den späteren Eroberungen zum eigentlichen Herrschaftsinstrument der Römer.
- Bundesgenossen („socii“), im Innern selbstständige Gebiete mit eigenem Bürgerrecht. Sie durften keine Außenpolitik betreiben, mussten die Oberhoheit Roms anerkennen und Heeresfolge leisten. Deren Einwohner hatten keine Bürgerrechte in Rom, d.h. kein Wahlrecht, kein Recht, Ämter zu besetzen und kein Recht, eine römische Bürgerin zu heiraten.
Die nicht römischen Bundesgenossen erzwangen u.a. das römische Bürgerrecht. Aber die Versklavung und Ausbeutung der unterworfenen Völker, Intrigen innerhalb des Senats u.a. führten immer wieder zu Bürgerkriegen. Der Senat versuchte eine militärische Stabilisierung, in dem er das römische Bauernheer durch ein Heer aus Berufssoldaten ersetzen ließ.
In dieser Zeit erschütterte der Sklavenaufstand unter SPARTAKUS (73–71 v.Chr.) Italien. Auch die Beziehungen von CÄSAR und ANTONIUS zur ägyptischen Königin KLEOPATRA VII. (71 v.Chr.–30 v.Chr.) führten zu Machtkämpfen. Das Ziel KLEOPATRAs, der ägyptischen Dynastie und dem Land neuen Glanz zu geben, wurde von ANTONIUS gefördert. Sein politischer Gegner OKTAVIAN kämpfte offiziell gegen KLEOPATRA. In der Entscheidungsschlacht bei Aktium verlor KLEOPATRA und tötete sich durch Schlangenbiss.
Das römische Kaiserreich
Nach diesem Sieg, der auch ein Sieg über ANTONIUS war, und der Einnahme Alexandrias wurde OKTAVIAN um 27 v.Chr. zum „ersten Mann im Staat“ (Princeps). Er erhielt den Ehrennamen AUGUSTUS. Aus der römischen Republik wurde ein Kaiserreich (27 v.Chr.– 395 n.Chr.).
Als Kaiser (Cäsar) garantierte AUGUSTUS den Frieden (Pax Augusta). Das römische Kaiserreich konnte sich konsolidieren. Kunst und Literatur blühten. Unter den folgenden Cäsaren wurde versucht, die Friedenspolitik außer in Germanien (Schlacht im Teutoburger Wald) und Britannien fortzusetzen. Der Einfluss des Senats wurde zunehmend zurückgedrängt und die Stellung des Kaisers gehoben.
Seit dem 2. Jh. verbreitete sich im Kaiserreich eine neue monotheistische Religion – das Christentum. Der Auferstehungs- und Erlösungsgedanke dieser Religion fand vor allem bei den ärmeren Schichten der Bevölkerung schnelle Verbreitung und verdrängte den Glauben an die Unfehlbarkeit der römischen Götter. Unter Kaiser NERO (54–68) kam es zum Brand von Rom und der dadurch veranlassten Christenverfolgung.
Unter DOMITIAN (81–96) begann der Bau des obergermanischen und Rätischen Limes (um 83).
Unter TRAJAN (106–117) erreichte das Römische Reich seine größte Ausdehnung. Römisches Recht wurde im ganzen Reich verbindliche Rechtsprechung. Das trug vor allem bei den unterworfenen „Barbaren“ zum Widerstand bei. Ein auf Zwang beruhendes Militär- und Verwaltungssystem wurde durch die Bindung der Bauern an die Scholle (Kolonat), den Innungszwang der Handwerker, die Verpflichtung zu öffentlichen Dienstleistungen und die persönliche Haftung der Beamten für die Steuereintreibung ergänzt.
Kostenlose Getreide- und Brotverteilung, Tier- und Gladiatorenkämpfe („Brot und Spiele“) sollten die Bevölkerung bei Laune halten. Unruhen in Italien, häufige Aufstände in den Provinzen, Kämpfe gegen Alemannen und Goten, die Sicherung der ausgedehnten Grenzen machten das Imperium zunehmend unregierbar.
KONSTANTIN I. (306–337) gewährte 313 den Christen Religionsfreiheit und verlegte seine Hauptstadt nach Konstantinopel. Ende des 4. Jh. wurde das Christentum zur Staatsreligion.
395 wurde das Römische Imperium in ein Oströmisches und ein Weströmisches Reich geteilt. Durch die Einfälle der „Barbaren“, die auf ehemals weströmischem Territorium eigene Reiche gründeten, löste sich das Weströmische Reich unter schnell wechselnden Kaisern um 480 auf. Das Oströmische Reich bestand noch über ein Jahrtausend unter dem Namen Byzantinisches Reich (395–1453) bis zur Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen.
Römische Kunst – geprägt von militärischen Eroberungen
Die ständigen militärischen Eroberungen hatten die römische Gesellschaft geprägt und ihre Wertvorstellungen geformt. Dieses spiegelte sich in Körperkultur, Spielen und Festen wider. Die Erfolge Roms in den Eroberungskriegen führten im 2. Jh. v.Chr. zur Herausbildung einer einheitlichen stadtrömischen Kultur, die auch für die eroberten Gebiete Gültigkeit gewann.
Im eigentlichen Zentrum Rom entwickelte man künstlerische Ausdrucksformen, die politischen Zwecken und staatlicher Selbstdarstellung dienten. Kunst war vorrangig Auftragskunst. Staatsmänner, Angehörige des Senats in republikanischer Zeit, Kaiser und Privatleute bezahlten die Künstler.
Ihre kulturellen Grundlagen hatte die römische Kunst neben der griechischen in der etruskischen Kunst. Griechische Kunstwerke wurden häufig von den Römern importiert, kopiert oder auch geraubt. Seit dem 1. Jh. v.Chr. entstand eine eigene römische Reichskunst, die das Kaiserhaus verherrlichte und den Staat repräsentierte.
In den römischen Provinzen außerhalb Italiens blühte v.a. im 1.–4. Jh. n.Chr. die sogenannte provinzialrömische Kunst mit lokaler Ausprägung und mitunter großen Qualitätsunterschieden. Ab dem 3. Jh. n.Chr. entstanden parallel zu den „heidnischen“ Inhalten der römischen Kunst frühchristliche Kunstwerke, die sich nur im Inhalt, nicht in Form und Technik von der Reichskunst unterschieden.
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