Summenregel der Differenzialrechnung
Im Folgenden soll die Summenregel der Differenzialrechnung bewiesen werden.
Die Summenregel gilt auch für mehr als zwei Summanden, was mithilfe des Beweisverfahrens der vollständigen Induktion bewiesen werden kann.
Die Summenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:
- Sind zwei Funktionen u und v in differenzierbar, so ist an dieser Stelle auch die Summenfunktion s mit differenzierbar. Es gilt:
Da diese Aussage für ein beliebiges aus dem Bereich gilt, in dem sowohl u als auch v differenzierbar sind, kann man vereinfacht schreiben:
Kurz: Eine Summenfunktion kann summandenweise differenziert werden.
Beweis der Summenregel
Es seien u und v zwei in differenzierbare Funktionen und es sei s die Summe der Funktionen u und v mit für alle .
Wir berechnen den Differenzenquotienten von s an der Stelle :
Mithilfe der Sätze über den Grenzwert der Summe zweier Funktionen ergibt sich
und damit
.
- Beispiel: Es ist die Ableitung der Funktion zu bilden.
Die Funktion hat die Darstellung und damit folgende Ableitung:
Erweiterung der Summenregel
- Die obige Summenregel gilt auch für n Summanden mit , also für Funktionen der Form .
Zum Beweis dieser Verallgemeinerung verwenden wir das Beweisverfahren der vollständigen Induktion:
- Induktionsanfang
Die Regel ist gültig für , wie oben gezeigt wurde.
- Induktionsschluss
I. Induktionsvoraussetzung:
II. Induktionsbehauptung:
III. Induktionsbeweis
Also ist differenzierbar in und es gilt:
Aus Potenz- und Summenregel ergibt sich eine wichtige Schlussfolgerung für die Ableitung ganzrationaler Funktionen:
- Jede ganzrationale Funktion ist an jeder Stelle differenzierbar und besitzt die Ableitungsfunktion .
Die Ableitungsfunktion ist also wieder eine ganzrationale Funktion mit einem gegenüber f um 1 niedrigeren Grad.