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  6. Summenregel der Differenzialrechnung

Summenregel der Differenzialrechnung

Im Folgenden soll die Summenregel der Differenzialrechnung bewiesen werden.
Die Summenregel gilt auch für mehr als zwei Summanden, was mithilfe des Beweisverfahrens der vollständigen Induktion bewiesen werden kann.

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Die Summenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:

  • Sind zwei Funktionen u und v in x 0 differenzierbar, so ist an dieser Stelle auch die Summenfunktion s mit s ( x ) = u ( x ) + v ( x ) differenzierbar. Es gilt:
    s ' ( x 0 ) = u ' ( x 0 ) + v ' ( x 0 )

Da diese Aussage für ein beliebiges x 0 aus dem Bereich gilt, in dem sowohl u als auch v differenzierbar sind, kann man vereinfacht schreiben:
  s = u + v ⇒ s ' = u ' + v '  
Kurz: Eine Summenfunktion kann summandenweise differenziert werden.

Beweis der Summenregel

Es seien u und v zwei in x 0 differenzierbare Funktionen und es sei s die Summe der Funktionen u und v mit s ( x ) = u ( x ) + v ( x ) für alle x ∈ ℝ .

Wir berechnen den Differenzenquotienten von s an der Stelle x 0 :
  d ( x ) = s ( x ) − s ( x 0 ) x − x 0 = [ u ( x ) + v ( x ) ] − [ u ( x 0 ) + v ( x 0 ) ] x − x 0 = [ u ( x ) − u ( x 0 ) ] + [ v ( x ) − v ( x 0 ) ] x − x 0 = u ( x ) − u ( x 0 ) x − x 0 + v ( x ) − v ( x 0 ) x − x 0       ( j e w e i l s       x ≠ x 0 )

Mithilfe der Sätze über den Grenzwert der Summe zweier Funktionen ergibt sich
  lim x → x 0 d ( x ) = lim x → x 0 u ( x ) − u ( x 0 ) x − x 0 + lim x → x 0 v ( x ) − v ( x 0 ) x − x 0

und damit
  s ' ( x 0 ) = u ' ( x 0 ) + v ' ( x 0 ) .       w . z . b . w .

  • Beispiel: Es ist die Ableitung der Funktion f ( x ) = x 3 + x 2 ⋅ x 3 − 3 x       ( x ∈ ℝ ;     x > 0 ) zu bilden.

Die Funktion hat die Darstellung f ( x ) = x 3 + x 7 3 − 3 x −   1 2 und damit folgende Ableitung:

  f ' ( x ) = 3 x 2 + 7 3 x 4 3 + 3 2 x − 3 2 = 3 x 2 + 7 3 x ⋅ x 3 + 3 2 x x

Erweiterung der Summenregel

  • Die obige Summenregel gilt auch für n Summanden mit n > 2 , also für Funktionen der Form s ( x ) = ∑ i   =   1 n u i ( x ) .

Zum Beweis dieser Verallgemeinerung verwenden wir das Beweisverfahren der vollständigen Induktion:

  1. Induktionsanfang
    Die Regel ist gültig für n = 2 , wie oben gezeigt wurde.
     
  2. Induktionsschluss
    I. Induktionsvoraussetzung:
    A ( k ) :   s k ' ( x 0 ) = ∑ i   =   1 k u i ' ( x 0 )
    II. Induktionsbehauptung:
    A ( k + 1 ) :   s k + 1 ' ( x 0 ) = ∑ i   =   1 k + 1 u i ' ( x 0 )
    III. Induktionsbeweis [ A ( k ) ⇒ A ( k + 1 ) ] :
    s k + 1 ( x 0 ) = s k ( x 0 ) + u k + 1 ( x 0 ) s k + 1 ' ( x 0 ) = s k ' ( x 0 ) + u k   +   1 ' ( x 0 )     ( n a c h       o b i g e m       S a t z ) = ∑ i   =   1 k u i ' ( x 0 ) + u k + 1 ' ( x 0 )     ( n a c h       I n d u k t i o n s v o r a u s s e t z u n g ) = ∑ i   =   1 k + 1 u i ' ( x 0 )

Also ist s ( x ) differenzierbar in x 0 und es gilt:
  s ' ( x 0 ) = ∑ i   =   1 n u i ' ( x 0 )

Aus Potenz- und Summenregel ergibt sich eine wichtige Schlussfolgerung für die Ableitung ganzrationaler Funktionen:

  • Jede ganzrationale Funktion f ( x ) = a n x n + a n − 1 x n − 1 + ... + a 1 x + a 0 ist an jeder Stelle x ∈ ℝ differenzierbar und besitzt die Ableitungsfunktion f ' ( x ) = n a n x n − 1 + ( n − 1 ) a n − 1 x n − 2 + ... + a 1 .
    Die Ableitungsfunktion f ' ist also wieder eine ganzrationale Funktion mit einem gegenüber f um 1 niedrigeren Grad.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Summenregel der Differenzialrechnung." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/mathematik-abitur/artikel/summenregel-der-differenzialrechnung (Abgerufen: 10. June 2025, 05:39 UTC)

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Partielle Ableitungen

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f ' ( x 0 ) = lim h   →   0 f ( x 0 + h ) − f ( x 0 ) h

Interpretiert man diesen Grenzwert geometrisch, so gibt er den Anstieg der Tangente an den Graphen von f im Punkte P 0 ( x 0 ;     f ( x 0 ) ) an.

Es sei nun z = f ( x ,     y ) die Gleichung einer Funktion f mit zwei unabhängigen Variablen x und y. Betrachtet man diese Funktion für ein konstantes y = y 0 , so erhält man eine Funktion z = f ( x ,     y 0 ) mit nunmehr nur einer unabhängigen Variablen x, für die man wie oben angegeben den Grenzwert des Differenzenquotienten an einer Stelle x 0 aufstellen kann. Existiert dieser Grenzwert, so nennt man ihn die partielle Ableitung erster Ordnung der Ausgangsfunktion z = f ( x ,     y ) nach x an der Stelle ( x 0 ;     y 0 ) und schreibt:
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