Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 2 Demokratie in Deutschland
  4. 2.4 Parlament und Regierung
  5. 2.4.4 Bundesrat
  6. Stellung und Aufgaben des Bundesrats

Stellung und Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat ist das gemeinsame Verfassungsorgan der Bundesländer. Er nimmt deren Interessen in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Als zweite Kammer neben der ersten Kammer, dem Bundestag, ist der Bundesrat in der Welt einzigartig. Da beim Bundesrat Regierungs- und nicht Parlamentsmerkmale dominieren, wird in diesem Zusammenhang auch von „zweiter Regierung“ und weniger von „zweiter Kammer“ gesprochen.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Bundesrat

„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit“ (Art. 50 GG).

Der Bundesrat tagt seit 2000 im ehemaligen Preußischen Herrenhaus in Berlin, nachdem er zuvor rund 40 Jahre in der umgebauten Aula der Bonner Pädagogischen Akademie zusammen kam.

Bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung geht es vor allem darum, gemeinsame Länderinteressen zu vertreten, z. B. eine für die Länder günstige Verteilung der Steuern zwischen ihnen und dem Bund. Nahezu alle wichtigen Gesetze der Bundesregierung bedürfen inzwischen der Zustimmung des Bundesrates. Dadurch, dass der Bundesrat nahezu allen wichtigen Gesetzen zustimmen muss, stieg seine Möglichkeit, die Bundesregierung zu kontrollieren. Zugleich stieg aber auch der politische und administrative Aufwand, Kompromisse zwischen unterschiedlichen Interessen von Bundesregierung und Bundesrat zu finden.
Wenn alle Verhandlungen scheitern, bleibt als letzte Möglichkeit, Differenzen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag (je 16 Mitglieder) auszugleichen. Oppositionsmehrheiten im Bundesrat versuchen, wichtige Gesetze der Bundesregierung aufzuhalten, manchmal zu blockieren.

Die zahlreichen Rechtsverordnungen (z. B. zur Verkehrsregelung) und die Verwaltungsvorschriften (z. B. zur Durchführung der Steuererhebung), bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Auf diesem Weg können Erfahrungen und Sachverstand der Länderverwaltungen – aber auch ihre Ressortegoismen – in die Gesetzgebung des Bundes einfließen.
Wie im Bundestag vollzieht sich die Arbeit des Bundesrats vor allem in Ausschüssen, deren Arbeitsgebiete der ministeriellen Ressorteinteilung entspricht.
Als zweite Kammer neben der ersten Kammer, dem Bundestag, ist der Bundesrat in der Welt einzigartig.

  • Der Bundesrat tagt seit 2000 im ehemaligen Preußischen Herrenhaus in Berlin, nachdem er zuvor rund 40 Jahre in der umgebauten Aula der Bonner Pädagogischen Akademie zusammen kam.

    D. Ruhmke, Berlin

Zusammensetzung des Bundesrates

Der Bundesrat steht in deutscher Verfassungstradition. Die Reichsverfassung von 1871 sah einen „Bundesrath“ als Vertretung der „verbündeten Regierungen“ (Fürsten) vor.
Die Weimarer Verfassung schuf den Reichsrat, der zugleich Regierungskollegium und Teil der Gesetzgebung war (Zwitterstellung). Er setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen (Bild 2) zusammen (Exekutivföderalismus), nicht aus direkt gewählten Vertretern der Landesbevölkerungen.

Die Mitglieder des Bundesrats müssen in einem Landeskabinett Sitz und Stimme haben. Neben

  • den Ministerpräsidenten der 13 Flächenstaaten und
  • den Bürgermeistern der drei Stadtstaaten und ihren Ministern oder Staatssekretären für Bundesangelegenheiten kommen als Bundesratsmitglieder
  • die etwa 180  Regierungsmitglieder aller Länder

in Betracht.

Anlässlich der Deutschen Vereinigung einigte man sich im Bundesrat auf folgende Sitz- und Stimmenzahl:

  • Jedes Land erhält mindestens drei Sitze und Stimmen,
  • bei mehr als zwei Mio. Einwohnern vier Sitze und Stimmen,
  • bei mehr als sechs Mio. Einwohnern fünf Sitze und Stimmen,
  • bei über sieben Mio. Einwohnern sechs Sitze und Stimmen. (Art. 51 Abs. 2 GG).

Jede Landesregierung muss ihre Stimmen einheitlich abgeben.
Da Regierungs- und nicht Parlamentsmerkmale dominieren, wird vom Bundesrat auch als „zweiter Regierung“ und weniger als „zweiter Kammer“ gesprochen.
Die Landesregierungen sind mit eigenen Dienststellen, den Landesvertretungen und Bevollmächtigten, in Berlin am Sitz von

  • Bundestag,
  • Bundesregierung und
  • Bundespräsident

vertreten. Sie vermitteln Informationen und Interessen der Länder an die Verfassungsorgane des Bundes und suchen umgekehrt deren Äußerungen für ihre Landesregierungen.

  • Die Zusammensetzung des Bundesrates
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Stellung und Aufgaben des Bundesrats." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/stellung-und-aufgaben-des-bundesrats (Abgerufen: 20. May 2025, 11:32 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Rechtsverordnungen
  • Landesregierung
  • Verfassungsorgan der Bundesländer
  • Bundesregierung
  • Vermittlungsausschuss
  • Verwaltungsvorschriften
  • Föderalismus
  • Bundespräsident
  • Bundesrat
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Ludwig Wilhelm Erhard

* 04.02.1897 Fürth
† 05.05.1977 Bonn

LUDWIG ERHARD prägte vor allem in den 1950er-Jahren und Anfang der 1960er-Jahre das wirtschaftspolitische Leben der Bundesrepublik. Seine Absage an die Planwirtschaft und die Durchsetzung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft führten zu einem enormen wirtschaftlichen Aufschwung im Westen Deutschlands. Er gilt als der Vater des so genannten Wirtschaftswunders.

Willy Brandt

* 18.12.1913 Lübeck
† 08.10.1992 Unkel am Rhein

WILLY BRANDT hatte ein äußerst bewegtes Leben. Als unehelicher Sohn geboren, beim Großvater aufgewachsen, vom Hitlerfaschismus ins Exil gedrängt, arbeitete und wirkte er nach der Zerschlagung des Nationalsozialismus bis zu seinem Tode im Interesse von Demokratie, Freiheit, Toleranz und Frieden.

Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Er vertritt die Bundesregierung völkerrechtlich. Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Er erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann den Bundestag auflösen.

Bundespräsidenten sind Integrationsfiguren, die sich den jeweiligen gesellschaftlichen Zeitproblemen stellen, diese benennen und in einen gesellschaftlich-moralischen Zusammenhang bringen. Die bisherigen Präsidenten setzten sich häufig für Minderheiten ein und wählten zudem als Schwerpunkt ihrer Amtsführung wechselweise einen innenpolitischen, dann wieder einen außenpolitischen Aspekt.

Bundespräsidenten üben symbolische Politik aus und erreichen damit viele Menschen, denn in pluralistischen und orientierungsschwachen modernen Gesellschaften übernehmen Symbole Leitbildfunktion und Standortbestimmung. Bundespräsidenten ordnen, wo Unübersichtlichkeit herrscht, übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen zur „öffentlich ausgetragenen ethisch-politischen Selbstverständigung“ (JÜRGEN HABERMAS 1992) bei.

Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

Europäisierung

Entsprechend der grundlegenden Integrationsbereitschaft in ein vereintes Europa können Hoheitsrechte per einfaches Bundesgesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen Europas übertragen werden. Inzwischen sind alle Bereiche des Politischen von der Europäisierung betroffen. Stark europäisiert sind die Politikfelder, insbesondere die Währungs- und die Agrarpolitik. Am wenigsten fortgeschritten ist die Europäisierung bei den zentralen politischen Institutionen Regierung, Parlament und Parteien.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025