Während bei der Prozentrechnung die Werte auf die Vergleichszahl 100 bezogen werden, ist es bei der Promillerechnung die Vergleichszahl 1000. Den Promillesatz bezeichnet man mit p ‰.
Zu den legalen Drogen gehören beispielsweise Alkohol, Nikotin und Medikamente. Sie sind in Deutschland nicht verboten. Alkohol und Nikotin werden als Genussmittel, Medikamente als Arzneimittel angeboten.
Zu den legalen Drogen gehören beispielsweise Alkohol, Nikotin und Medikamente. Sie sind in Deutschland nicht verboten. Alkohol und Nikotin werden als Genussmittel, Medikamente als Arzneimittel angeboten.