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Biotechnologie

Bei der Biotechnologie handelt es sich um anwendungsorientierte Teilgebiete der Mikrobiologie und der Biochemie, die biologische Prozesse im Rahmen technischer Verfahren und industrieller Produktion nutzen und dabei auch auf Erkenntnisse der technischen Chemie und Verfahrenstechnik zurückgreifen. Alle biotechnologischen Verfahren haben das Ziel, stoffwechselphysiologische Leistungen biologischer Systeme zu optimieren und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen.
Die Biotechnologie findet vom Prinzip her jedoch nicht erst in unseren Tagen Anwendung. Lebewesen wurden bereits vor langer Zeit zur Herstellung oder Konservierung von Nahrungsmitteln eingesetzt. Schon 3 000 Jahre v. Chr. stellte man Brot und Bier unter Verwendung von Hefezellen her.

Etwa genauso lange ist die Joghurtbereitung bekannt, wenn auch zur damaligen Zeit die zur Joghurtherstellung unbedingt erforderlichen, als solche aber noch unbekannten Milchsäurebakterien nur intuitiv eingesetzt wurden. Große Erfolge erzielte die Biotechnologie bereits bei der Herstellung von Futterhefen, Antibiotika, Steroidhormonen, Aminosäuren, Enzymen und anderen Produkten sowie bei der Abwasserreinigung. Auch die Eiweißproduktion für Futter- bzw. Ernährungszwecke aus gut zugänglichen Rohstoffen ist ein Aufgabengebiet der heutigen Biotechnologie. Die Gentechnologie schließlich erlaubt der Biotechnologie völlig neue Einsatzmöglichkeiten.

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Lurche

Nach der äußeren Gestalt werden Blindwühlen, Froschlurche und Schwanzlurche unterschieden.

Der Körper der Lurche ist in Kopf, Rumpf und zwei Paar Gliedmaßen gegliedert. Erwachsene Lurche atmen durch eine einfach gekammerte, sackförmige Lunge (Lungenatmung) und durch die Haut (Hautatmung). Lurche sind Feuchtlufttiere.

Den Körper der Lurche durchzieht eine Wirbelsäule, sie sind Wirbeltiere. Die Fortpflanzung der Lurche erfolgt meistens durch äußere Befruchtung. Sie ist an das Wasser gebunden.

Aus den befruchteten Eiern schlüpfen fischähnliche, durch Kiemen atmende Larven. Sie machen in ihrer Entwicklung zum lungenatmenden erwachsenen Tier eine Metamorphose (Gestaltwandel) durch.

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Bertrand Russell

BERTRAND RUSSELL (1872 bis 1970), englischer Mathematiker, Logiker und Philosoph
* 18. Mai 1872 Ravenscroft Trellek, Monmouthshire, Wales
† 2. Februar 1970 Penrhyndeudraeth Merioneth, Wales

BERTRAND RUSSELL ist Mitbegründer der modernen mathematischen Logik. Im Jahre 1901 fand er die nach ihm benannte Antinomie der Menge aller Mengen, die sich nicht selbst enthalten.
RUSSELL veröffentlichte zudem zahlreiche philosophische Schriften und Essays.

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Malaria

Der Malariaerreger (Plasmodium) ist ein einzelliges Lebewesen (tierischer Einzeller), das nur in tropischen und einigen subtropischen Gebieten der Erde vorkommt. Er ist, wie viele Parasiten, auf zwei Wirte angewiesen, den Menschen und die Fiebermücke Anopheles.

Die Fortpflanzung und Vermehrung der Plasmodien erfolgt also über einen Wirtswechsel. Krankheitsanzeichen: Anfangs zeigen sich beim Erkrankten vieldeutige Symptome, z. B. meist Schüttelfrost, unregelmäßiges Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Gerade in diesem Anfangsstadium ist es wichtig, eine Malariaerkrankung in Betracht zu ziehen, um die richtige Behandlung zu beginnen. Im weiteren Verlauf kommt es dann zu den für die jeweilige Erregerart typischen Fieberschüben.

Schutzmaßnahmen: Ein wirksamer Schutz besteht in der Vermeidung von Mückenstichen durch Verwendung von Mückenschutznetzen, entsprechender Kleidung vor allem in den Dämmerungsphasen, die vor den Stichen schützt, und aus vorbeugender Medikamenteneinnahme.

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Mammutbaum

Lange Zeit wurden die Mammutbäume als die höchsten Bäume der Erde angesehen und werden nur noch vom australischen Eucalyptus amygdalina mit über 150 m übertroffen. Der Name Sequoia wurde durch den Botaniker und Sprachforscher STEPHAN ENDLICHER (1804–1849) geprägt. Dieser wollte damit den Irokesenhäuptling „Se-Quo-Yah“ des pazifischen Nordwestens ehren, der in seiner Zeit Hunderte von Indianersprachen mit einer Spezialschrift festgehalten und so der Nachwelt überliefert hatte.

SEQUOYAH, Sohn einer Cherokee-Indianerin, hat in den Jahren 1809–1821 das Schriftsystem für das Cherokee (Teil der irokesischen Sprachfamilie) entwickelt und ermöglichte somit das Veröffentlichen von Büchern und Zeitungen in der eigenen Sprache.

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dichotomer Bestimmungsschlüssel

Das Bestimmen von Pflanzen, Tieren oder Pilzen erfolgt anhand charakteristischer Merkmale mithilfe von Tabellen, Abbildungen oder Bestimmungsschlüsseln.

Diese Bestimmungsschlüssel sind im Allgemeinen so aufgebaut, dass zwei unterschiedliche Merkmale (griech.: dichotom = zweigabelig) gegenübergestellt und verglichen werden. Für ein Merkmal muss man sich dann entscheiden. Detailabbildungen, kurze und prägnante Texte unterstützen die Entscheidung.

Mithilfe dieser Zusatzinformationen und dem ständigen Vergleich mit dem Original kann man sich für eines der beiden Merkmale entscheiden und zum nächsten wichtigen Merkmal weitergehen. Am Ende eines Bestimmungspfads gelangt man zur differenzierten Beschreibung und zum Namen des gesuchten Objekts.

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Biochemie

Die Biochemie untersucht die Lebenserscheinungen der Organismen (Mensch, Tier, Pflanze ...), z. B. Stoffwechsel, Atmung, Verdauung, Exkretion, mithilfe chemischer Methoden. Die Biochemie versucht, eine Erklärung des Lebens auf molekularbiologischer Ebene zu geben. Sie betrachtet die chemische Zusammensetzung der Lebewesen und die Regulation der Lebensprozesse. Dabei nutzt sie wiederum chemische Methoden. Die Biochemie ist die Lehre von der Gesamtheit der chemischen Vorgänge in der belebten Natur.

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Biogeografie

Die Biogeografie untersucht die Verbreitung von Lebewesen auf der Erde. Man unterscheidet Pflanzengeografie und Tiergeografie. Die Untersuchungen dienen der Feststellung, inwieweit bestimmte Pflanzen- und Tiergruppen in verschiedenen Land- und Meereszonen vorkommen und diese kennzeichnen. Zum Untersuchungsgegenstand gehört auch die Ermittlung, wie sich die heutige Arealgliederung im Laufe der Zeit entwickelt hat und wie sich die Lebewesen an dieses Areal angepasst haben.

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Mengen, Darstellung

Mengen lassen sich in beschreibender oder in aufzählender Form angeben.
Ist x ein Element der Menge M, so schreibt man x ∈ M .
Ist x kein Element der Menge M, so schreibt man x ∉ M .

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Kooperativer Föderalismus

Föderalismus verbindet Vielheit zur Einheit. Er bezeichnet die freie Einigung von grundsätzlich gleichberechtigten Teilstaaten, in einem bundesmäßigen Zusammenschluss zusammenzuwirken.

In Deutschland ist dies kein loser Staatenbund (Konföderation), sondern ein Bundesstaat (Föderation). In ihm ist ein gewisses Maß an Übereinstimmung sowohl der Länder untereinander als auch der Länder mit dem Bund notwendig. Dazu tragen die weitgehend bundeseinheitlichen Regelungen des Rechts, des Wirtschafts- und Finanzsystems sowie des Öffentlichen Dienstes erheblich bei. Der deutsche Bundesstaat ist kooperativ angelegt.

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Föderalismusreform

Neuere Ansätze zur Reform des bundesdeutschen Föderalismus zielen seit 2003 darauf ab, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern deutlicher voneinander zu trennen. In vielen Politikbereichen ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern heute nicht mehr gegeben. Vielmehr sind in den meisten Bereichen der Gesetzgebung Bund und Länder gemeinsam zuständig. In der Praxis führt dies zum einen dazu, dass die Bundesländer über den Bundesrat wichtige Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung blockieren können. Umgekehrt haben die Bundesländer jedoch kaum noch eigene Gestaltungsmöglichkeiten, da der Bund immer mehr Kompetenzen an sich gezogen hat. Diese Verschränkung der Zuständigkeiten hat zur Bildung zahlreicher Bund-/Länder-Gremien geführt, in denen die wichtigsten politischen Entscheidungen ausgehandelt werden. Für den Bürger ist so immer weniger nachvollziehbar, wer für eine Entscheidung letztlich verantwortlich ist. Zudem verlieren die Landesparlamente in diesem System erheblich an Einfluss. Erste Ergebnisse der Föderalismusreform sind 2006 durch eine umfassende Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten.

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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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Organisation und Verfahren der Gerichte

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann. Genauso wichtig sind die Strafgerichte, vor denen der Staat dem straffälligen Bürger dessen Schuld beweisen muss, um ihn bestrafen zu können. Dies alles setzt in einem Rechtsstaat ein geordnetes, für alle Beteiligten vorhersehbares Verfahren voraus. Dazu zählt auch, dass die Zuständigkeit der Gerichte geregelt ist, sodass nicht beispielsweise das Verwaltungsgericht auch Ehen scheidet und das Arbeitsgericht Strafen ausspricht. Dies alles gehört zum großen Komplex der Gerichtsverfassung in Deutschland.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten. Seine Arbeit wird von acht Generalanwälten unterstützt.

Dem Gerichtshof ist ein Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet. Klagen der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaftsorgane werden vor dem Gerichtshof erhoben, während Klagen natürlicher oder juristischer Personen, mit denen Gemeinschaftsrecht angefochten wird, vor dem EuG erhoben werden. Nationale Gerichte können vom EuGH eine Vorabentscheidung verlangen, wenn sie in einem Verfahren Gemeinschaftsrechtsnormen anwenden müssen und Zweifel hinsichtlich deren Auslegung haben.

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Auslegung von Gesetzen

Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ... eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hier weiß der Bürger nicht, wie lange er warten muss, um sich nicht strafbar zu machen. Was ist also eine „nach den Umständen angemessene Zeit“? Im gewählten Beispiel führt diese Unbestimmtheit des Begriffes der angemessenen Zeit zu einer Einzelfallrechtsprechung, die besondere Umstände des konkreten Falls berücksichtigt. Im Großen und Ganzen könnte man den Rahmen auf zwischen 30 Minuten und über einer Stunde festlegen. 30 Minuten kämen in Betracht bei kleineren Schäden, über eine Stunde wird gefordert, wenn ein Mensch getötet wurde. Letztlich muss die Rechtsprechung diese Fragen lösen, wobei sie sich der Methoden der Auslegung von Gesetzen bedienen kann.

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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Großstadtpolitik

Die Großstädte in Deutschland sind wichtige politische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Zentren. Durch das in Art. 28 Abs. 2 GG verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung können sie viele ihrer Angelegenheiten eigenständig und bürgernah ausführen. Neben der Erledigung reiner Verwaltungsaufgaben nehmen die Großstädte auch solche Aufgaben wahr, die zur öffentlichen Daseinsvorsorge gezählt werden. Durch die Finanznot vieler Großstädte wird ihr Entscheidungsspielraum jedoch zunehmend beschränkt.
Bei Kommunalwahlen, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden bietet sich dem Bürger im Rahmen lokaler Demokratie die Möglichkeit, sich vor Ort politisch zu beteiligen und über seine eigenen Belange mitzuentscheiden.
Großstädte sind Mittelpunkt von Handel, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Allerdings wirken sich hier einerseits der tiefgreifende Strukturwandel der letzten Jahrzehnte mit dem Übergang von der Industrie- zur wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft sowie andererseits die Globalisierung für viele Städte negativ aus.

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Grundgesetz (Quellentext)

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Rhesusfaktor

Als Rhesusfaktor bezeichnet man eine vererbbare Eigenschaft der roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Ist der Faktor vorhanden, spricht man von Rh-positivem (Rh+) Blut, ist er es nicht, von Rh- negativem (Rh-) Blut.

Der Rhesusfaktor wirkt wie ein Antigen, d. h., in Rh-negativem Blut werden Antikörper gegen den Rhesusfaktor gebildet. Daher spielt der Rhesusfaktor im Rahmen von Blutübertragung und Schwangerschaft eine entscheidende Rolle. Spender und Empfänger von Blut müssen nicht nur die gleiche Blutgruppe, sondern auch den gleichen Rhesusfaktor haben. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu Unverträglichkeitsreaktionen, die tödlich enden können.

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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entwicklung und Bedeutung des Grundgesetzes der BRD

Vor dem Hintergrund der deutschen Teilung wurde die Verfassung als Zwischenlösung bis zur Wiedervereinigung mit dem östlichen Teil aufgefasst. Um den provisorischen Charakter zu verdeutlichen, wurde statt des staatsrechtlichen Begriffs „Verfassung“ die Bezeichnung „Grundgesetz“ gewählt. Das Grundgesetz hat als Verfassungsgesetz Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Es ist die oberste Richtschnur politischen Handelns. In schriftlicher Form ist es in einer Verfassungsurkunde niedergelegt.

Das Grundgesetz beinhaltet mit Art. 79 Abs. 3 eine „Ewigkeitsklausel“, die Veränderungen der grundlegenden Werte und Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausschließt. Damit sollen die Selbstabschaffung der Demokratie sowie die Verletzung von Menschen- und Freiheitsrechten verhindert werden.

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Grundprinzipien der Verfassung

Grundprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind:

  • Unantastbarkeit der Menschenwürde als Fundamentalnorm des Grundgesetzes,
  • Republik als Staatsform für Bund und Länder,
  • Demokratie als Herrschaftsform,
  • Rechtsstaatlichkeit,
  • Bundesstaatlichkeit,
  • Sozialstaatlichkeit.
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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Informations- und Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu dürfen. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Informationsfreiheit bezieht sich auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jahrhundert beginnt der Entwicklungsprozess von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 werden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ganz abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im deutschen Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

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Interessenorganisationen in Deutschland

Interessenorganisationen (Verbände) wirken nach den Parteien als wichtigste Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat. Verbände nehmen nicht nur Einfluss auf die politische Willensbildung zugunsten der Verbandsmitglieder, sie sind selbst Bestandteil des politischen Systems.
In Deutschland gibt es schätzungsweise etwa 200 000 Verbände. Besonders einflussreich treten Gewerkschaften auf. Über den direkten Zugang zum Bundestag verfügen über 1 500 Verbände, die sich zuvor in einer öffentlichen Liste registrieren ließen. Interessenorganisationen sind auf allen Politikfeldern aktiv, vorzugsweise in Wirtschafts- und Finanzfragen, dann auf sozial-, kultur- und umweltpolitischen Gebieten.

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