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Umfang und Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik

Die europäische Entwicklungspolitik zielt vor allem auf

  • die Bekämpfung der Armut,
  • die nachhaltige soziale Entwicklung und
  • die schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig und international der größte Geber. Die Zusammenarbeit ist vor allem auf die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ausgerichtet, findet aber auch mit anderen Weltregionen wie Asien und Lateinamerika, dem Mittelmeerraum, Mittel- und Osteuropa, der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropa statt. Hinzu kommen Nahrungsmittelhilfen, humanitäre Hilfsleistungen und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.

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Entwicklungspolitik und Ziele

Entwicklungspolitik bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen außenwirtschaftlichen sowie außen-, sicherheits- und finanzpolitischen Interessen einerseits und spezifischen, an den Bedürfnissen der Entwicklungsländer orientierten Zielen andererseits.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich ein Wandel in der Entwicklungspolitik von der Nord-Süd-Zusammenarbeit in Richtung auf internationale Kooperation zur Lösung globaler Probleme vollzogen.
Das Leitbild nachhaltiger Entwicklung besteht darin, die geringer werdenden finanziellen Mittel auf die Bewältigung globaler Probleme mit hohem Risiko zu konzentrieren.

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Akteure der Entwicklungszusammenarbeit (Deutschland)

Die politische Verantwortung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 1961 beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Zu den Institutionen, die die staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit durchführen, gehören beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Staat und Kirchen arbeiten seit 1962 eng auf entwicklungspolitischem Gebiet zusammen und verfolgen mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Mitteln gemeinsame Ziele wie Friedenserhaltung und Konfliktprävention, Armutsbekämpfung und Entschuldung armer Länder sowie Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Hohen Stellenwert haben die Hilfswerke der evangelischen und katholischen Kirche, z. B. „Brot für die Welt“ und MISEREOR. Darüber hinaus fördern die politischen Stiftungen der Parteien Institutionen, gesellschaftliche und soziale Gruppen in Entwicklungsländern sowie in Osteuropa. Eine Vielzahl von Programmen und Projekten weiterer privater Träger, z. B. die Deutsche Welthungerhilfe, zielt vor allem darauf, die wirtschaftliche und soziale Situation armer Bevölkerungsschichten sowie die Menschenrechtssituation verbessern zu helfen. Staatliche und nicht staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen einander.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Beim Widerstandsrecht handelt es sich um ein Notwehrrecht zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Rechtsordnung, welches allerdings engen Grenzen unterliegt und nur bei offensichtlicher Bedrohung angewendet werden darf.

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland I

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland II

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Absatz

Der Absatz ist die letzte Phase des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Im Mittelpunkt steht die Verwertung der erstellten Leistungen.
Absatz umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Überlassung der hergestellten Güter und Dienstleistungen an andere Marktteilnehmer verbunden sind.
Zentrale Aufgabe des Absatzes ist der Verkauf, d. h. die Abgabe der Güter und Leistungen gegen Geld. Durch den Verkauf fließt das im Betriebsprozess eingesetzte Kapital und Geld wieder in den Betrieb zurück, sodass wiederum Mittel für die Fortsetzung der Produktion vorhanden sind.
Die Absatzpolitik umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten, die dazu dienen, den Erfolg des Unternehmens am Markt zu sichern.

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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) ein Handlungsprogramm für das 21. Jh. formuliert, die Agenda 21. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung (sustainable development) am besten beschrieben. Hinter diesem Wort steht die Leitidee eines ganzheitlichen Denkens im globalen Maßstab und des konkreten Handelns vor Ort. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst, 2006 gab es 2 610 kommunale Beschlüsse.

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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Arbeitskämpfe in Deutschland

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Dem Streikrecht der Gewerkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen.
Die erste Maßnahme zur Einleitung eines Streiks ist die Durchführung einer „Urabstimmung“. Haben 70 % der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sich für Streik entschieden, kann der „Streikaufruf“ verkündet werden. Der Streik wird beendet, wenn die Gewerkschaftsmitglieder einen Vermittlungsvorschlag angenommen haben oder aus einem anderen Grund den Streik beenden wollen.

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Arbeitsmarktpolitik

Das Ziel staatlicher Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes. Dabei gilt es, die Zahl der Erwerbstätigen zu erhöhen (quantitatives Ziel) und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (qualitatives Ziel). Nur so gelingt es, das wirtschaftliche Wachstum und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu fördern.
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik können in

  • aktive Arbeitsmarktförderung,
  • aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen und in
  • passive Arbeitsmarktpolitik

eingeteilt werden.

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Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsvermittlung und Integrationsmaßnahmen sind die Kernaufgaben aktiver Arbeitsförderung. Dadurch sollen regionale und qualifikationsbezogene Defizite am Arbeitsmarkt behoben werden. Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss Vollbeschäftigung sein. Nur im Zusammenspiel mit Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik kann diese Zielstellung erreicht werden. Aktivierende Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind am Bedarf der Unternehmen und der Arbeitssuchenden auszurichten. Grundlage dafür muss die Konzentration auf Personengruppen mit eingeschränkter Beschäftigungsfähigkeit sein, die Stärkung der Eigenverantwortung durch geeignete Maßnahmen, die Individualisierung des Instrumentariums und die Ausrichtung aller Maßnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt.

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Außenhandel

Der internationale Handel, auch Außenhandel genannt, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr, der Austausch von Dienstleistungen und – im weiteren Sinne – von Kapital.
Außenhandel dient dem Ausgleich von Mangel und Überfluss, er fördert die internationale Arbeitsteilung, ermöglicht die Verbreitung wirtschaftlicher, technischer und kultureller Erfahrungen und Lebensweisen, unterstützt menschliche Beziehungen der Völker untereinander und führt zur fortschreitenden Verflechtung der Staaten miteinander.
Ausdruck des Außenhandels sind der Import, der Export und der Transithandel.
Export bedeutet die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, Import die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen. Transithandel bedeutet Durchfuhrhandel.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nimmt die Belange der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren wahr. Die allgemeinen Aufgaben umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die von der JAV vertretenen Arbeitnehmer/innen direkt oder indirekt berühren.

Eine JAV hat im wesentlichen Antrags-, Überwachungs-, Anregungs- und Unterrichtungsrechte. Die Ausgestaltung dieser Rechte ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Darüber hinaus genießt eine JAV ähnliche Schutzrechte wie der Betriebsrat. JAV-Mitglieder haben einen Anspruch auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2000 wurde die Grundlage der JAV-Arbeit deutlich verbessert.

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Beschaffung und Lagerhaltung

Um produzieren zu können, muss der Betrieb elementare Produktionsfaktoren sowie finanzielle Mittel beschaffen. Die einzelnen Bereiche der Beschaffung sind organisatorisch voneinander getrennt.
Zur Leistungserstellung ist jeder Betrieb in Beschaffungs- und Absatzmärkte eingebettet.
Die Lagerhaltung ist eng mit der Beschaffung verbunden, da beschaffte Güter selten sofort in der Produktion eingesetzt bzw. erzeugte Produkte sofort abgesetzt werden.

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Betriebe und Unternehmen als Wirtschaftseinheiten

Betriebe sind technisch-organisatorische Wirtschaftseinheiten, die Güter bzw. Leistungen für die Bedarfsdeckung erbringen und diese auf Märkten anbieten.
Unternehmen sind dagegen rechtliche Wirtschaftseinheiten zur Leistungserstellung von Gütern und Dienstleistungen.

Der Zusammenhang zwischen den Begriffen Betrieb und Unternehmen wird in Theorie und Praxis oft recht unterschiedlich erklärt. Mit dem Begriff „Betrieb“ werden eher technisch-organisatorische Aspekte, mit dem Begriff „Unternehmen“ juristisch-finanzielle Aspekte angesprochen.

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Betriebsorganisation

Die Betriebsorganisation beinhaltet die Betriebsgliederung, die Betriebsgestaltung des inneren Betriebsgeschehens nach bestimmten Ordnungsprinzipien.

Aufgabe der Betriebsorganisation ist es, die einzelnen Grundfunktionen des Unternehmens (Beschaffung etc.) miteinander abzustimmen und somit einen reibungslosen Ablauf zu erreichen.

Die Betriebsorganisation findet in der Struktur des Betriebes (Unternehmensführung) ihren Niederschlag. Sie ist vom Gegenstand der Produktion bzw. Dienstleistung abhängig.

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Betriebsrat und Gesetze betrieblicher Mitbestimmung

Von der ersten Gewerbeordnung 1891 über das Betriebsrätegesetz von 1920 entstand das Betriebsverfassungsgesetz, welches noch heute seine Gültigkeit hat und die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsräten definiert.
Betriebsräte vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Dieser hat besondere Beteiligungsrechte, welche neben Mitbestimmungsrechten auch Anhörungs- und Mitwirkungsrechte beinhalten. Zudem ist der Betriebsrat bei manchen Entscheidungen des Arbeitgebers anzuhören und hat wesentliche Mitbestimmungsrechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und die Vermittlung zwischen Belegschafts- und Arbeitgeberinteressen.

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Club of Rome und die Grenzen des Wachstums

„Club of Rome“ ist eine informelle Vereinigung von

  • Wirtschaftsführern,
  • Politikern und
  • Wissenschaftlern

aus mehr als 50 Ländern, gegründet 1968 in Rom. Anlass war die Besorgnis über weltweite Krisenerscheinungen, gegen die die Gesellschaften von heute mit ihren Einstellungen und Interessen sowie Programmen und Institutionen schlecht gerüstet sind. Ziel ist es, diese weltweiten und eng miteinander verknüpften Probleme der Menschheit (z. B. Bevölkerungswachstum, Umweltzerstörung, Rohstoffverbrauch, materieller Wohlstand) durchschaubarer und allgemein publik zu machen.
Bekannt wurde der Club of Rome durch eine Publikation zu den „Grenzen des Wachstums“. Des Weiteren sucht der Club of Rome das Gespräch mit Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft, um auf die zur Lösung der Probleme notwendigen Änderungen der Verhaltensweisen hinzuwirken.

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Controlling

Zu einem modernen Konzept der Unternehmensführung gehört das Controlling.
Controlling; engl. to control = regeln, steuern, beherrschen.
Controlling ist nicht nur Kontrolle im Unternehmen, sondern ein funktionsübergreifendes Steuerungsinstrument.
Durch zielgerichtete Informationsbeschaffung und Verarbeitung wird vor allem der Entscheidungsprozess unterstützt.
Mithilfe des Controlling können eventuelle Abweichungen von den lang- und kurzfristigen Zielvorgaben erkannt und korrigiert werden.
Die Funktionen müssen jedoch immer unternehmens- und aufgabenspezifisch umgesetzt werden.

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Ludwig Wilhelm Erhard

* 04.02.1897 Fürth
† 05.05.1977 Bonn

LUDWIG ERHARD prägte vor allem in den 1950er-Jahren und Anfang der 1960er-Jahre das wirtschaftspolitische Leben der Bundesrepublik. Seine Absage an die Planwirtschaft und die Durchsetzung der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft führten zu einem enormen wirtschaftlichen Aufschwung im Westen Deutschlands. Er gilt als der Vater des so genannten Wirtschaftswunders.

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Binnenmarkt der EU

Der Binnenmarkt ist ein Kernbestandteil der Europäischen Union, da er großen Einfluss auf weitere Politikbereiche der Union hat. So dient er beispielsweise als Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion. Folglich steht der Binnenmarkt in Zusammenhang mit dem Ziel einer ökonomischen und politischen Integration Europas.
Der Binnenmarkt stellt den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft dar. Er ist ein Raum ohne Binnengrenzen und ermöglicht den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr (vier Freiheiten).
Durch die Herstellung der so genannten „vier Freiheiten“ trägt der Binnenmarkt wesentlich zum Wohlstand in Europa bei, indem er den innergemeinschaftlichen Handel fördert, die Produktivität erhöht und Kosten senkt. Dies wird z. B. durch verstärkten Wettbewerb und Abschaffung der Zollformalitäten erreicht.
Der Binnenmarkt stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union auf dem Weltmarkt gegenüber den USA und Japan.

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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde am 25. März 1957 in Rom gegründet. Die sechs Unterzeichnerstaaten einigten sich auf eine gemeinsame Zoll- und Wirtschaftspolitik, die über die Bereiche Kohle und Stahl hinausgehen sollten.

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Export und Import

Export bedeutet Ausfuhr von Gütern und Dienstleistungen in das Ausland, Import beinhaltet die Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen aus dem Ausland. Der Export charakterisiert eine im Inland entfaltete Nachfrage aus dem Ausland, der Import eine vom Inland initiierte Nachfrage im Ausland.
Ein intensiver Export ermöglicht durch die einfließenden Devisen Waren einzuführen. Dies ist für rohstoffarme und meist auch übervölkerte Länder wie die Bundesrepublik Deutschland besonders wichtig.
Der Einfuhrhandel hat die Aufgabe, Engpässe zu überwinden, Produktionsschwierigkeiten aufgrund technischen Rückstands oder überstarken Bedarfs zu überbrücken und Preisdifferenzen zwischen inländischem und ausländischemMarkt auszugleichen.

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