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Kooperativer Föderalismus

Föderalismus verbindet Vielheit zur Einheit. Er bezeichnet die freie Einigung von grundsätzlich gleichberechtigten Teilstaaten, in einem bundesmäßigen Zusammenschluss zusammenzuwirken.

In Deutschland ist dies kein loser Staatenbund (Konföderation), sondern ein Bundesstaat (Föderation). In ihm ist ein gewisses Maß an Übereinstimmung sowohl der Länder untereinander als auch der Länder mit dem Bund notwendig. Dazu tragen die weitgehend bundeseinheitlichen Regelungen des Rechts, des Wirtschafts- und Finanzsystems sowie des Öffentlichen Dienstes erheblich bei. Der deutsche Bundesstaat ist kooperativ angelegt.

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Föderalismusreform

Neuere Ansätze zur Reform des bundesdeutschen Föderalismus zielen seit 2003 darauf ab, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern deutlicher voneinander zu trennen. In vielen Politikbereichen ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern heute nicht mehr gegeben. Vielmehr sind in den meisten Bereichen der Gesetzgebung Bund und Länder gemeinsam zuständig. In der Praxis führt dies zum einen dazu, dass die Bundesländer über den Bundesrat wichtige Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung blockieren können. Umgekehrt haben die Bundesländer jedoch kaum noch eigene Gestaltungsmöglichkeiten, da der Bund immer mehr Kompetenzen an sich gezogen hat. Diese Verschränkung der Zuständigkeiten hat zur Bildung zahlreicher Bund-/Länder-Gremien geführt, in denen die wichtigsten politischen Entscheidungen ausgehandelt werden. Für den Bürger ist so immer weniger nachvollziehbar, wer für eine Entscheidung letztlich verantwortlich ist. Zudem verlieren die Landesparlamente in diesem System erheblich an Einfluss. Erste Ergebnisse der Föderalismusreform sind 2006 durch eine umfassende Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten.

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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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Organisation und Verfahren der Gerichte

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann. Genauso wichtig sind die Strafgerichte, vor denen der Staat dem straffälligen Bürger dessen Schuld beweisen muss, um ihn bestrafen zu können. Dies alles setzt in einem Rechtsstaat ein geordnetes, für alle Beteiligten vorhersehbares Verfahren voraus. Dazu zählt auch, dass die Zuständigkeit der Gerichte geregelt ist, sodass nicht beispielsweise das Verwaltungsgericht auch Ehen scheidet und das Arbeitsgericht Strafen ausspricht. Dies alles gehört zum großen Komplex der Gerichtsverfassung in Deutschland.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten. Seine Arbeit wird von acht Generalanwälten unterstützt.

Dem Gerichtshof ist ein Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet. Klagen der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaftsorgane werden vor dem Gerichtshof erhoben, während Klagen natürlicher oder juristischer Personen, mit denen Gemeinschaftsrecht angefochten wird, vor dem EuG erhoben werden. Nationale Gerichte können vom EuGH eine Vorabentscheidung verlangen, wenn sie in einem Verfahren Gemeinschaftsrechtsnormen anwenden müssen und Zweifel hinsichtlich deren Auslegung haben.

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Auslegung von Gesetzen

Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ... eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hier weiß der Bürger nicht, wie lange er warten muss, um sich nicht strafbar zu machen. Was ist also eine „nach den Umständen angemessene Zeit“? Im gewählten Beispiel führt diese Unbestimmtheit des Begriffes der angemessenen Zeit zu einer Einzelfallrechtsprechung, die besondere Umstände des konkreten Falls berücksichtigt. Im Großen und Ganzen könnte man den Rahmen auf zwischen 30 Minuten und über einer Stunde festlegen. 30 Minuten kämen in Betracht bei kleineren Schäden, über eine Stunde wird gefordert, wenn ein Mensch getötet wurde. Letztlich muss die Rechtsprechung diese Fragen lösen, wobei sie sich der Methoden der Auslegung von Gesetzen bedienen kann.

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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Großstadtpolitik

Die Großstädte in Deutschland sind wichtige politische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Zentren. Durch das in Art. 28 Abs. 2 GG verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung können sie viele ihrer Angelegenheiten eigenständig und bürgernah ausführen. Neben der Erledigung reiner Verwaltungsaufgaben nehmen die Großstädte auch solche Aufgaben wahr, die zur öffentlichen Daseinsvorsorge gezählt werden. Durch die Finanznot vieler Großstädte wird ihr Entscheidungsspielraum jedoch zunehmend beschränkt.
Bei Kommunalwahlen, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden bietet sich dem Bürger im Rahmen lokaler Demokratie die Möglichkeit, sich vor Ort politisch zu beteiligen und über seine eigenen Belange mitzuentscheiden.
Großstädte sind Mittelpunkt von Handel, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Allerdings wirken sich hier einerseits der tiefgreifende Strukturwandel der letzten Jahrzehnte mit dem Übergang von der Industrie- zur wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft sowie andererseits die Globalisierung für viele Städte negativ aus.

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Grundgesetz (Quellentext)

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entwicklung und Bedeutung des Grundgesetzes der BRD

Vor dem Hintergrund der deutschen Teilung wurde die Verfassung als Zwischenlösung bis zur Wiedervereinigung mit dem östlichen Teil aufgefasst. Um den provisorischen Charakter zu verdeutlichen, wurde statt des staatsrechtlichen Begriffs „Verfassung“ die Bezeichnung „Grundgesetz“ gewählt. Das Grundgesetz hat als Verfassungsgesetz Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Es ist die oberste Richtschnur politischen Handelns. In schriftlicher Form ist es in einer Verfassungsurkunde niedergelegt.

Das Grundgesetz beinhaltet mit Art. 79 Abs. 3 eine „Ewigkeitsklausel“, die Veränderungen der grundlegenden Werte und Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausschließt. Damit sollen die Selbstabschaffung der Demokratie sowie die Verletzung von Menschen- und Freiheitsrechten verhindert werden.

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Grundprinzipien der Verfassung

Grundprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind:

  • Unantastbarkeit der Menschenwürde als Fundamentalnorm des Grundgesetzes,
  • Republik als Staatsform für Bund und Länder,
  • Demokratie als Herrschaftsform,
  • Rechtsstaatlichkeit,
  • Bundesstaatlichkeit,
  • Sozialstaatlichkeit.
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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Informations- und Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu dürfen. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Informationsfreiheit bezieht sich auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jahrhundert beginnt der Entwicklungsprozess von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 werden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ganz abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im deutschen Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

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Interessenorganisationen in Deutschland

Interessenorganisationen (Verbände) wirken nach den Parteien als wichtigste Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat. Verbände nehmen nicht nur Einfluss auf die politische Willensbildung zugunsten der Verbandsmitglieder, sie sind selbst Bestandteil des politischen Systems.
In Deutschland gibt es schätzungsweise etwa 200 000 Verbände. Besonders einflussreich treten Gewerkschaften auf. Über den direkten Zugang zum Bundestag verfügen über 1 500 Verbände, die sich zuvor in einer öffentlichen Liste registrieren ließen. Interessenorganisationen sind auf allen Politikfeldern aktiv, vorzugsweise in Wirtschafts- und Finanzfragen, dann auf sozial-, kultur- und umweltpolitischen Gebieten.

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Politische Jugendkulturen

Politische Jugendkulturen antworten auf das Bedürfnis junger Menschen nach Experimenten des Daseins. Jugendkulturen kennzeichnen sich durch strenge Abgrenzung von der Welt der Erwachsenen. Sie bilden mit eigenen Symbolen, eigenen Stilen in Kleidung, Kunst, Moral, Musik einen eigenen Bezugsrahmen. In kritischer Distanz zur Gesellschaft betonen jugendliche Teilgruppen ihr hohes Maß an Eigenständigkeit und Selbstkontrolle.
Entstanden sind Jugendbewegungen aus dem Funktionsverlust von Familie und gesellschaftlichen Institutionen. Ihre Ausbreitung verdanken sie der Zunahme der Freizeit, ihre Internationalisierung und Globalisierung elektronischen Medien. Jugendbewegungen fordern Gesellschaften heraus und machen sie so letztlich toleranter. Die Stärke einer Gesellschaft zeigt sich im Grad der Integration der Jugendbewegungen. Schwach ist die Gesellschaft da, wo Jugendbewegungen kriminalisiert, ausgegrenzt, zerstört werden.
Wo formalisierte Übergänge zwischen den Lebensabschnitten Jugend und Erwachsensein fehlen, füllen Jugendkulturen mit ihren vielfältigen Angeboten diese Lücke – im Vergleich zu früheren Jahren mit größerer Selbstverständlichkeit.

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Helmut Kohl

* 03.04.1930 Ludwigshafen am Rhein

HELMUT KOHL bestimmte in seinen vier Legislaturperioden die Politik der Bundesrepublik Deutschland in Europa und in der Welt. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Errichtung der Europäischen Union hat sich HELMUT KOHL einen dauerhaften Platz in der Geschichte gesichert. Umfassende wirtschaftliche und soziale Reformen gehören zu den Leistungen seiner Regierung. Mit dem Ende seiner 16-jährigen Kanzlerschaft nach der Bundestagswahl 1998 ging eine Ära zu Ende, darüber war sich die deutsche wie die internationale Öffentlichkeit einig. Als Anerkennung seiner Verdienste für Deutschland und Europa erhielt HELMUT KOHL zahlreiche Auszeichnungen.

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Politische Kultur und Orientierungen

Die politische Kultur besteht aus der subjektiven Seite von Politik, aus den Werten, Orientierungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in der Politik. Typisch für die politische Kultur eines Landes ist, wie welche Werte, Orientierungen und Verhaltensweisen in der Bevölkerung verteilt sind und wie hoch dabei die Unterstützung für das politische System und die praktische Politik ausfällt. Die individuelle politische Sozialisation in Familie, Schule, Gruppen Gleichaltriger, Vereinen beeinflusst den Erwerb von Werten, Normen und Praktiken.

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Medien als vierte Gewalt

Deutschland gilt als Ursprungsland der Zeitung. Im internationalen Vergleich ist die gegenwärtige Presselandschaft äußerst vielfältig. Nach dem Ersten Weltkrieg kam der Rundfunk und nach dem Zweiten Weltkrieg das Fernsehen hinzu, die das Zeitalter der Massenkommunikation eröffneten.
An der Spitze der öffentlichen Meinungsbildung stehen nach wie vor die großen überregionalen Tageszeitungen. Die meisten auflagenstarken Tageszeitungen und Zeitschriften kommen aus den vier Konzernen Bertelsmann, Springer, Bauer und Burda, die zugleich auch privat-kommerziellen Rundfunk betreiben. Das Fernsehen als das Leitmedium der Massenkommunikation ist privat und öffentlich-rechtlich organisiert (duales System).

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Angela Merkel

* 17.07.1954 Hamburg

Den größten Teil ihrer Jugend verbrachte DR. ANGELA MERKEL in Templin (Brandenburg). Sie studierte an der Universität Leipzig Physik und begann 1978 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut für Physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften in Berlin. 1989/1990 engagierte sie sich politisch beim „Demokratischen Aufbruch“. Unter LOTHAR DE MAIZIÈRE war MERKEL Stellvertreterin des Regierungssprechers. 1990 wechselte sie zur CDU (Ost). Bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 setzte sie sich deutlich gegen weitere Bewerber durch. ANGELA MERKEL war von 1991 bis 1994 Bundesministerin für Frauen und Jugend, von 1994 bis 1998 Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. 2000 wurde sie zur Vorsitzenden der CDU Deutschlands gewählt. Als erste Frau nimmt ANGELA MERKEL die höchsten Ämter in der CDU-Parteiführung wahr. Seit November 2005 ist sie Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.

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Gebiete des Rechts im modernen Staat

In einem modernen demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland werden die vielfältigen Lebensbereiche durch das Recht geordnet und gesteuert. Entsprechend sind verschiedene Gebiete des Rechts zu unterscheiden.
Rechtliche Regelungen betreffen den Bereich des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (auch Zivilrecht genannt).

In der Bundesrepublik Deutschland baut die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte auf der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf. Privatrechtliche (bürgerliche) Streitigkeiten werden von den Zivilgerichten der so genannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Arbeitsgerichten verhandelt, öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorwiegend von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten, Finanz- und Sozialgerichten.

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Parlament

Der Bundestag liegt im Zentrum, im institutionellen Kern des politischen Systems Deutschlands. Er ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird. Das verleiht dem Parlament als Institution und den Parlamentsmitgliedern eine besondere Legitimation. Denn das Volk übt seine politische Macht nicht direkt aus, sondern überträgt sie in Wahlen auf Volksvertretungen auf den drei Ebenen von Bundestag, Länderparlamenten und kommunalen Vertretungen.
Seit der Frühzeit des Parlaments in Großbritannien wird über die typischen Parlamentsaufgaben nachgedacht.
Dem Bundestag obliegt die Gesetzgebung des Bundes.

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Parteien und Parteiendemokratie in Deutschland

Parteien agieren in allen Politikfeldern und von der Gemeinde bis zur Europäischen Union auf allen politischen Ebenen. Der Parteienwettbewerb ist der wichtigste Steuerungsmechanismus der Politik.
Parteien haben zwei historische Wurzeln: die Entwicklung zum Parlamentarismus und die Konflikte der industriellen Gesellschaft.
Unter Parteisystem werden die Anordnung und Wechselbeziehungen aller Parteien im politischen System verstanden. Bestimmungsgrößen sind:

  • Parteianzahl,
  • Größe,
  • Binnenstruktur und
  • Programm.
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Parteiengesetz (Quellentext)

Das Gesetz über die politischen Parteien, auch Parteiengesetz genannt, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748)
Der folgende Text enthält die Änderungen des Parteiengesetzes bis zum 1. Januar 2003.

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Politik-Professionalisierung: Pro und Kontra

Mit den gestiegenen Aufgaben im modernen Sozial- und Rechtsstaat und der daraus resultierenden Arbeitsteilung und Spezialisierung haben sich Abgeordnete und Regierende von neben- zu hauptberuflichen Politikern entwickelt. Die hohe Arbeitsbelastung der Politiker lässt sich nicht mehr mit kurzen Sitzungsperioden des Parlaments und langen Kabinettsferien organisieren. Die Professionalisierung der Politik birgt Chancen und Risiken. Sie wird in der Öffentlichkeit eher kritisch und ablehnend gesehen.

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