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Staatsbürger: Rechte und Pflichten

Die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Personen werden als Einwohner, Bewohner oder Bevölkerung bezeichnet. Staat, Nation und Volk bestehen aus Mitgliedschaften von Menschen, die wechselseitige Verantwortung tragen. Diese werden Bürger genannt. Die Mitgliedschaften vereinen in landestypischer Weise objektive Merkmale wie Territorium, Herrschaft, Religion, Abstammung mit subjektivem Gemeinschaftsgefühl (Wir-Gefühl, National-Gefühl). Ihren politischen Ausdruck finden sie in den Bürgerrechten.

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Terrorismus

Der Begriff Terrorismus bezeichnet im Allgemeinen die politisch motivierte Anwendung von Gewalt. Der Gebrauch des Begriffs zeigt jedoch eine große Unklarheit und Bedeutungsvielfalt. Die wesentlichen Kennzeichen des Terrorismus können in Abgrenzung zu anderen Gewaltformen bestimmt werden:

  • Terrorismus verfolgt politische Ziele,
  • ist mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung verbunden und
  • zielt auf psychologische Auswirkungen (Angst und Schrecken).

Träger sind nicht-staatliche Akteure, die ihre Gewalttaten auch gegen zivile Personen und Einrichtungen richten.
Davon zu unterscheiden ist staatlicher Terror, der durch Repressionsmethoden und die Verbreitung von Angst auf die Stabilisierung und Erweiterung der Macht eines Regimes zielt.
Die Bekämpfung des Terrorismus ist aufgrund seiner spezifischen Strukturen und Methoden sehr schwierig. Terroristische Macht- und Gewaltstrukturen können mit traditionellen militärischen Mitteln nicht wirkungsvoll beseitigt werden. Experten befürworten im Kampf gegen den Terrorismus eine Kombination aus finanz-, wirtschafts-, sozial- und entwicklungspolitischen Maßnahmen. Es bleibt ständige Aufgabe aller Staaten, effektive Strategien gegen den Terrorismus einzusetzen, ohne dabei Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte zu gefährden.

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Direktdemokratische Verfahren

Direktdemokratische Verfahren versprechen:

  • mehr politische Beteiligung,
  • verbindlichere Politikinitiativen der Bevölkerung,
  • höhere Entscheidungstransparenz,
  • gesteigerte Oppositionsmöglichkeiten.

Das vom Prinzip der Repräsentation beherrschte deutsche Verfassungsverständnis verhindert direkte Abstimmungen über den sehr weiten Bereich klassischer Parlamentszuständigkeit Haushalt und Finanzen, Abgaben und Besoldungsfragen.

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Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Art nicht einmalig in der deutschen Geschichte. So hat auch die Weimarer Republik ein ähnliches oberstes Gericht gekannt, nämlich den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Daher rührt wohl auch noch die heute anzutreffende Bezeichnung der Staatsgerichtsbarkeit.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist die vom Bundesverfassungsgericht und den einzelnen Verfassungsgerichten der Bundesländer ausgeübte Gerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste rechtsprechende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Es war lange Zeit die letzte Instanz, die bei Rechtsstreiten Entscheidungskompetenz hat. Dies ist seit der Existenz und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nunmehr nicht mehr so.

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Verhältniswahl versus Mehrheitswahl

Wahlverfahren unterscheiden sich darin, wie Wählerstimmen in politische Mandate verwandelt werden. Ihre Grundformen sind die Verhältnis- und die Mehrheitswahl. Durch die Verhältniswahl wird erreicht, dass die Anteile an Wählerstimmen den Anteilen an gewonnenen Parlamentssitzen entsprechen. Mittels der Mehrheitswahl wird das Gewicht der Wählerstimmen für den siegenden Kandidaten erhöht, da die Stimmen für unterliegende Kandidaten nicht weiter berücksichtigt werden und „verloren“ gehen.
Bei der Verhältniswahl stellen die Parteien Kandidatenlisten auf, zwischen denen Wähler sich zu entscheiden haben. Demgegenüber stehen bei der Mehrheitswahl einzelne Kandidaten zur Auswahl, von denen derjenige gewählt ist, der die absolute bzw. relative Stimmenmehrheit erzielt.

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Verwaltungsaufgaben und -organisation

Verwaltung ist nach MAX WEBER zugleich Herrschaft im Alltag und Dienstleistung. In Deutschland sind drei voneinander unabhängige Verwaltungsebenen zu unterscheiden: die des Bundes, der Länder und der Kommunen einschließlich der Gemeindeverbände. Die Bundesverwaltung ist auf wenige Zuständigkeiten begrenzt, die Länderverwaltungen sind generell zuständig. Die Länderverwaltungen vollziehen Verwaltungsaufgaben des Bundes sowie ländereigene Aufgaben. Unter Länderaufsicht sind daran entscheidend die Kommunen beteiligt.

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Sinne und Sinnesorgane

Sinneszellen und freie Nervenendigungen nehmen Reize aus der Umwelt auf und wandeln sie in Erregungen um. Sinnesorgane sind spezielle Organe zur Aufnahme von bestimmten Reizen. Sie bestehen aus zahlreichen Sinneszellen, die von Schutz- und Hilfseinrichtungen umgeben sein können. Die Sinneszellen sind für die Aufnahme bestimmter Reize spezialisiert.

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Volksbegehren, Bürgerbegehren

Neben den regulären Parlamentswahlen besteht im repräsentativen System der Bundesrepublik für den Bürger die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Formen

  • auf Bundes- bzw. Länderebene als Volksbegehren und Volksentscheide,
  • auf Gemeindeebene als Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bezeichnet,

unmittelbar an politischen Entscheidungen zu beteiligen (Partizipation).

Diese Instrumente, die sich unter dem Obergriff der direkten oder plebiszitären Demokratie zusammenfassen lassen, sind auf den drei Staatsebenen unterschiedlich stark ausgeprägt.

  • Auf Bundesebene sind außer dem Volksentscheid zur Neugliederung von Bundesländern keine direktdemokratischen Mitbestimmungsverfahren vorgesehen.
  • Dagegen findet sich in den Landesverfassungen aller Bundesländer die Möglichkeit zur Volksgesetzgebung, wobei die Ausgestaltung des zweistufigen Verfahrens – erst das Volksbegehren, dann der Volksentscheid – in der Praxis erheblich variiert. Bestimmte Themen sind der Volksgesetzgebung auf Länderebene nicht zugänglich.
  • Auf kommunaler Ebene schließlich sind die partizipativen Elemente als wichtige Ergänzung des herkömmlichen Kommunalwahlrechts am weitesten entwickelt und in den Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen aller 16 Bundesländer fest verankert. Allgemein gleicht das Prozedere der kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den verschiedenen Gemeindeordnungen den in den übergeordneten Länderverfassungen festgelegten Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. Offen bleibt, ob es in Zukunft auch auf Bundesebene eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch plebiszitäre Instrumente geben wird.
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Wahlen in Deutschland

Bonn und Berlin sind nicht Weimar. Verglichen mit den kompetitiven Verhältniswahlen in der Weimarer Republik wurden in der DDR semi-kompetitive Wahlen mit starrer Einheitsliste und starrer Mandatzahl eingeführt, während das frühere Bundesgebiet bei der Verhältniswahl blieb, allerdings in veränderter Form: personalisierte Verhältniswahl mit Sperrklausel. Über das längerfristige Wahlverhalten in der DDR lässt sich so viel sagen, dass das Wahlsystem seinen Hauptzweck erfüllte, die jeweilige Herrschaftsgruppe der SED zu bestätigen. Ob die hohe Zustimmung von über 90 % den Interessen und dem Urteil aller folgte, ist angesichts des Wahlsystems und den öffentlich gewordenen Wahlmanipulationen der Führung fraglich. Im früheren Bundesgebiet zeigten sich bald Veränderungen des Wahlverhaltens gegenüber Weimar, die auch gegenwärtig kennzeichnend sind.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Beim Widerstandsrecht handelt es sich um ein Notwehrrecht zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Rechtsordnung, welches allerdings engen Grenzen unterliegt und nur bei offensichtlicher Bedrohung angewendet werden darf.

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland I

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland II

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Absatz

Der Absatz ist die letzte Phase des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Im Mittelpunkt steht die Verwertung der erstellten Leistungen.
Absatz umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Überlassung der hergestellten Güter und Dienstleistungen an andere Marktteilnehmer verbunden sind.
Zentrale Aufgabe des Absatzes ist der Verkauf, d. h. die Abgabe der Güter und Leistungen gegen Geld. Durch den Verkauf fließt das im Betriebsprozess eingesetzte Kapital und Geld wieder in den Betrieb zurück, sodass wiederum Mittel für die Fortsetzung der Produktion vorhanden sind.
Die Absatzpolitik umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten, die dazu dienen, den Erfolg des Unternehmens am Markt zu sichern.

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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) ein Handlungsprogramm für das 21. Jh. formuliert, die Agenda 21. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung (sustainable development) am besten beschrieben. Hinter diesem Wort steht die Leitidee eines ganzheitlichen Denkens im globalen Maßstab und des konkreten Handelns vor Ort. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst, 2006 gab es 2 610 kommunale Beschlüsse.

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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Arbeitskämpfe in Deutschland

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Dem Streikrecht der Gewerkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen.
Die erste Maßnahme zur Einleitung eines Streiks ist die Durchführung einer „Urabstimmung“. Haben 70 % der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sich für Streik entschieden, kann der „Streikaufruf“ verkündet werden. Der Streik wird beendet, wenn die Gewerkschaftsmitglieder einen Vermittlungsvorschlag angenommen haben oder aus einem anderen Grund den Streik beenden wollen.

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Skelett des Menschen

Das Skelett des Menschen wird entsprechend der Körpergliederung in Kopfskelett, Rumpfskelett und Gliedmaßenskelett eingeteilt. Hauptstütze ist die Wirbelsäule. Die etwa 220 Knochen des Skeletts haben je nach ihrer Funktion (Schutz, Stütze) verschiedene Formen, Größen und Beweglichkeiten.

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Arbeitsmarktpolitik

Das Ziel staatlicher Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes. Dabei gilt es, die Zahl der Erwerbstätigen zu erhöhen (quantitatives Ziel) und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (qualitatives Ziel). Nur so gelingt es, das wirtschaftliche Wachstum und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu fördern.
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik können in

  • aktive Arbeitsmarktförderung,
  • aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen und in
  • passive Arbeitsmarktpolitik

eingeteilt werden.

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Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

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Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

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Generationenkonflikt

Wie in allen entwickelten Industriestaaten findet auch in Deutschland ein demografischer Wandel statt, der durch Bevölkerungsrückgang und Überalterung der Gesellschaft (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) gekennzeichnet ist. In der Folge entsteht ein unausgewogenes Generationenverhältnis (mehr alte als junge Menschen). In diesem Zusammenhang wird auch die Frage diskutiert, wie Generationengerechtigkeit gewährleistet werden kann. Dabei spielt das Konzept der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, das auf zukunftsverträgliche Entwicklung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zielt. Wissenschaftler prognostizieren aufgrund des demografischen Wandels auch den Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme, deren Stabilität auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen beruht (Generationenvertrag).Um den Interessen nachfolgender Generationen mehr Gewicht zu verleihen, wird vielfach gefordert, den unter 18-Jährigen mehr politische Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben (z. B. über Kinder- und Familienwahlrecht, Jugendparlamente). Viele Formen der Jugendbeteiligung besitzen heute allerdings noch eher einen symbolischen Charakter als dass sie Ausdruck politischer Gestaltungsmacht wären.

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Generationenvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland basiert das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem staatlich organisierten Umlageverfahren zwischen den Generationen. Dieses Modell zur Finanzierung der Renten folgt dem Konzept des Generationenvertrags, das die Finanzierung der Renten durch die Folgegeneration vorsieht.
Der geltende „Generationenvertrag“ und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können.Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.

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Multikulturelle Gesellschaft

Das Zeitalter der Globalisierung ist auch gekennzeichnet durch den Wandel der national-homogenen Gesellschaft zu einer Gesellschaft mit einem breiten Spektrum an Subkulturen, Weltanschauungen und Religionen. Der Begriff multikulturelle Gesellschaft zeigt sowohl das Erfordernis als auch die Probleme der Integration oder Assimilation von Bürgern unterschiedlicher ethnischer oder religiöser Herkunft auf.

Multikulturelles muss sich im Zusammenleben der Menschen oft durchsetzen in Auseinandersetzung mit Demokratiedefiziten und Frauenfeindlichkeit, mit Korruption, Alkoholismus und Drogenmissbrauch.
In Demokratien, wie der Bundesrepublik Deutschland, besteht ein Problem darin, wie die Tatsache der Begegnung und Vermischung verschiedener kultureller Einflüsse von Personen, sozialen Gruppen, Parteien wahrgenommen wird (einseitig oder differenziert), wie sich insbesondere Entscheidungsträger dieser Entwicklung praktisch stellen, ob sie eine ethnisch-kulturelle Vielfalt fördern oder behindern.

Die wechselseitige Akzeptanz und Beeinflussung der Kulturen zeigt heute eine ganze Reihe von Dimensionen, die gleichzeitig auftreten und untrennbar miteinander verbunden sind: lokale (kommunale), regionale, national-staatliche, europäische, eurasiatische, globale.

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Gesellschaftsmodelle

Gesellschaftsmodelle sind keine Theorien im engeren Sinn. Sie dienen der Charakterisierung von Gesellschaften, eröffnen den Zugang zu strukturellen Wandlungsprozessen, signalisieren aber auch Ängste, Hoffnungen und Befürchtungen.
Bis in die 1880er-Jahre war Deutschland eine Agrargesellschaft, fast die Hälfte der Erwerbstätigen war im primären Sektor beschäftigt. Vom Ende des 19. Jh. bis in die 1970er-Jahre durchlief Deutschland die Phase einer Industriegesellschaft. Immer mehr Erwerbstätige arbeiteten im sekundären Sektor, in den sechziger Jahren fast die Hälfte. Der Anteil der Dienstleister stieg an und überholte in den 1970er-Jahren den inzwischen rückläufigen Anteil der Erwerbstätigen in der Produktverarbeitung. Der tertiäre Sektor dominierte schließlich in der Beschäftigung und in der Wertschöpfung und damit die industrielle Dienstleistungsgesellschaft.
Mit der Entwicklung neuer Technologien (Halbleiter, Computer, Software) und dem Aufbau eines Kommunikationsnetzes durch Internet, Mobiltelefon und e-commerce setzt sich seit Beginn der 1990er-Jahre die Informationsgesellschaft durch.

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