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Politische Kultur und Orientierungen

Die politische Kultur besteht aus der subjektiven Seite von Politik, aus den Werten, Orientierungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in der Politik. Typisch für die politische Kultur eines Landes ist, wie welche Werte, Orientierungen und Verhaltensweisen in der Bevölkerung verteilt sind und wie hoch dabei die Unterstützung für das politische System und die praktische Politik ausfällt. Die individuelle politische Sozialisation in Familie, Schule, Gruppen Gleichaltriger, Vereinen beeinflusst den Erwerb von Werten, Normen und Praktiken.

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Thomas Hobbes

* 05.04.1588 Malmesbury/Wiltshire
† 04.12.1679 Hardwick Hall/Derbyshire

THOMAS HOBBES gilt als Klassiker der politischen Philosophie. Der Sohn eines englischen Pfarrers studierte in Oxford, arbeitete dann lange Zeit als Hauslehrer beim Herzog von CAVENDISH und konnte sich während dieser Zeit intensiven wissenschaftlichen Studien widmen. Seine bedeutendste Schrift, den „Leviathan“, verfasste er im Pariser Exil, das er jedoch daraufhin verlassen musste. Zurück in England sah sich der glühende Monarchist den Anfeindungen der Kirche ausgesetzt und wurde gegen Ende seines Lebens mit einem Publikationsverbot bedacht.

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Verhältniswahl versus Mehrheitswahl

Wahlverfahren unterscheiden sich darin, wie Wählerstimmen in politische Mandate verwandelt werden. Ihre Grundformen sind die Verhältnis- und die Mehrheitswahl. Durch die Verhältniswahl wird erreicht, dass die Anteile an Wählerstimmen den Anteilen an gewonnenen Parlamentssitzen entsprechen. Mittels der Mehrheitswahl wird das Gewicht der Wählerstimmen für den siegenden Kandidaten erhöht, da die Stimmen für unterliegende Kandidaten nicht weiter berücksichtigt werden und „verloren“ gehen.
Bei der Verhältniswahl stellen die Parteien Kandidatenlisten auf, zwischen denen Wähler sich zu entscheiden haben. Demgegenüber stehen bei der Mehrheitswahl einzelne Kandidaten zur Auswahl, von denen derjenige gewählt ist, der die absolute bzw. relative Stimmenmehrheit erzielt.

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Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

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Staatsbürger, EU-Bürger, Weltbürger

Durch Wahlen und Abstimmungen nehmen die Staatsbürger einer Demokratie an der Volkssouveränität teil. Ihr Grundrecht auf politische Teilhabe ist auf das Staatsterritorium bezogen.

Die europäische Entwicklung seit dem Westfälischen Frieden von 1648 hat die Verbindung von Nationalstaat und Demokratie über das Territorium herbeigeführt. Gegenwärtig verändert sich das System moderner Nationalstaaten durch die „Entterritorialisierung von Politik, Herrschaft und Regierungsgewalt“ (DAVID HELD, 1995). Die Staatsangehörigkeit kann in andere Länder mitgenommen werden, sie wird „flexibel“. Sie wird überlagert von supranationalen Bürgerschaften. Die Europäische Union begründet eine Unionsbürgerschaft, eine Weltbürgerschaft erscheint vielen als politisches Ziel.

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Anfänge der europäischen Verfassungsdiskussion

Um eine grundsätzliche Reform der EU einzuleiten, wurde im Dezember 2001 auf der Tagung des Europäischen Rats der Europäische Konvent eingerichtet.
Den Europäischen Konvent leitete VALÉRY GISCARD D'ESTAING (geb. 1926), der frühere französische Präsident. Dem Konvent wurde die Aufgabe übertragen, Vorschläge zur Reform der politischen Ordnung der EU zu erarbeiten. Dazu wurde ein Verfassungsentwurf für Europa vorgelegt. Unterschiede zwischen den europäischen Ländern bestehen. Die sich daraus ergebenden Konflikte müssen als Teil des europäischen Intergrationsprozesses verstanden und berücksichtigt werden. Die Schaffung einer kollektiven Identität Europas wird ein langwieriger Prozess sein.

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Friedenskonzepte von Kant bis Galtung

Die Reihe der modernen Friedenskonzepte beginnt mit der Schrift „Zum ewigen Frieden“ von IMMANUEL KANT. Hier wurden zum ersten Mal die Prinzipien der Demokratie und des internationalen Staatenbundes verknüpft. Pazifisten haben diese Friedenskonzepte im 19. Jh. weiterentwickelt, in Friedensgesellschaften, die in den USA und Europa – in Österreich und in Deutschland – entstanden.

Zur Beendigung des Ersten Weltkrieges wurde ein konkretes Programm der Friedenssicherung aufgestellt, das in der Gründung des Völkerbundes gipfelte. Es geht auf den amerikanischen Präsidenten WOODROW WILSON zurück.
Auch in der Gegenwart wird das Nachdenken über Friedenskonzepte als die „größte geistige Herausforderung unserer Zeit“ bezeichnet. JOHAN GALTUNG, der das formulierte, orientiert seine Forschungen auf zwei Ziele: auf die Ausschaltung von Gewalt und auf die Sicherung der Würde des Menschen sowie die Integrität seiner Kultur.

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Freiheit oder Gleichheit

Freiheit und Gleichheit gehören seit der Aufklärung, der amerikanischen und der französischen Revolution zu den Grundbegriffen des modernen Demokratieverständnisses und sind in Deutschland im Grundgesetz fixiert. Sie gehören zu den Grund- und Menschenrechten. Der Schutz und die Garantie des Eigentums und die Durchsetzung rechtlicher Gleichheit für alle Menschen stehen seit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung 1789 in einem fortwährenden Spannungsverhältnis. In der Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ bündelt sich diese Auseinandersetzung. Da eine Herstellung der „Gleichheit“ ökonomisch nicht möglich ist, obliegt es dem Sozialstaat, Chancengleichheit und eine Existenz sichernde Grundversorgung durchzusetzen.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nimmt die Belange der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren wahr. Die allgemeinen Aufgaben umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die von der JAV vertretenen Arbeitnehmer/innen direkt oder indirekt berühren.

Eine JAV hat im wesentlichen Antrags-, Überwachungs-, Anregungs- und Unterrichtungsrechte. Die Ausgestaltung dieser Rechte ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Darüber hinaus genießt eine JAV ähnliche Schutzrechte wie der Betriebsrat. JAV-Mitglieder haben einen Anspruch auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2000 wurde die Grundlage der JAV-Arbeit deutlich verbessert.

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Deutschland im europäischen Integrationsprozess

Die Rolle Deutschlands hat sich seit der Gründung der EKGS im Jahr 1951 erheblich gewandelt. Heute ist die Bundesrepublik Deutschland ein maßgeblicher Akteur bei der Ausgestaltung der Europäischen Union. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland aufgrund der konsequenten Einbindung in das westliche Bündnissystem in den europäischen Einigungsprozess integriert. In den 1970er- und 1980er-Jahren gelang es Deutschland, sich in der Gemeinschaft zu etablieren und ein größeres Gewicht zu erlangen.
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der damit zusammenhängenden Vereinigung Deutschlands kam es zu einer Neudefinition der Rolle Deutschlands. Deutschland hat im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union Mitte der 1990er-Jahre und der Osterweiterung eine bedeutende Rolle eingenommen. Darüber hinaus engagierte sich Deutschland bei der Reformierung der EU, der Vollendung des Binnenmarktes, der Herausbildung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion.

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Nationaler und globaler Markt

Der Schlüsselbegriff Markt gibt dem Wirtschaftssystem Marktwirtschaft den Namen. Der Markt ist der „ökonomische Ort“ des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Historisch ist er aus den einfachen Tauschbeziehungen Ware gegen Ware entstanden. Zunächst ist er lokal begrenzt. Mit dem Fernhandel und dem Geld als allgemein akzeptiertes Tauschmittel entwickeln sich die Märkte regional. Schließlich entstehen durch die industrielle Revolution und das damit verbundene Fabriksystem im Verlauf des 19. Jh.s große (nationale) Binnenmärkte die durch die Freihandelspolitik in einem Weltmarkt verbunden sind. Der am Ende des 19. Jh.s sich ausbreitende Protektionismus konnte die weltweite Arbeitsteilung und den Welthandel grundsätzlich nicht „zurückdrehen“, wenn er auch zu bedrohlichen Konflikten führte. Unter den Bedingungen der Globalisierung wird der Weltmarkt heute zunehmend zu einem „Weltbinnenmarkt“. Dabei werden Interessenkonflikte der „Gewinner“ und „Verlierer“ der Globalisierung auf staatlichen und nichtstaatlichen Ebenen ausgetragen.

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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Gleichstellungspolitik bezeichnet die Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau, also von Geschlechterdemokratie durch

1. spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, wie:

  • Frauenförderprogramme,
  • die Einführung der so genannten Frauenquote (z. B. in den politischen Organisationen und Gremien),
  • die Berufung von Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Kommunalebene und

2. Gender Mainstreaming als integrative und umfassende Gleichstellungspolitik.

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Staatsbürger: Rechte und Pflichten

Die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Personen werden als Einwohner, Bewohner oder Bevölkerung bezeichnet. Staat, Nation und Volk bestehen aus Mitgliedschaften von Menschen, die wechselseitige Verantwortung tragen. Diese werden Bürger genannt. Die Mitgliedschaften vereinen in landestypischer Weise objektive Merkmale wie Territorium, Herrschaft, Religion, Abstammung mit subjektivem Gemeinschaftsgefühl (Wir-Gefühl, National-Gefühl). Ihren politischen Ausdruck finden sie in den Bürgerrechten.

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Zionismus

Die zionistische Bewegung ist eng verbunden mit der Person von THEODOR HERZL. Als Sohn eines Kaufmanns in Budapest geboren, studierte HERZL in Wien Jura und arbeitete seit 1891 für die „Neue Freie Presse“ als Korrespondent in Paris. Durch die Dreyfus-Affäre wurde sein Interesse für die jüdische Frage geweckt, die er 1896 in seinem Buch „Der Judenstaat“ zu einer nationalen erklärte. Nach HERZLs Ansicht hatten die trotz jüdischer Assimilitation im Westen gärende Judenfeindschaft, die Pogrome und Vertreibung im Osten gezeigt, dass Emanzipation und soziale Integration gescheitert waren. Deshalb bestand für ihn der einzig wirksame Schutz vor dem Antisemitismus in der Gründung eines jüdischen Staates und der Bildung einer eigenen jüdischen Nation.
1897 rief THEODOR HERZL zum 1. Zionistenkongress in Basel auf, der unter Beteiligung von 197 Delegierten aus Europa, aber auch Palästina, Algier und Amerika stattfand. Der Kongress beschloss den Aufbau eines jüdischen Staates. HERZL starb 1904 in Österreich. Zwei Jahre zuvor hatte er seine Vision eines jüdischen Staates in Erez Israel in seinem Roman „Altneuland“ entworfen.

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Umfrage

Umfragen gehören zu den wichtigsten Methoden der empirischen Sozialforschung. Insbesondere für die Ermittlung der öffentlichen Meinung und deren Einbeziehung in den politischen Willensbildungsprozess ist die Umfrageforschung von herausragender Bedeutung. Je nach Beschaffenheit einer Befragung und der Auswahl von Probanden lassen sich verschiedene Typen von Umfragen charakterisieren. Zu nennen wären hier beispielsweise das mündliche Interview und die schriftliche Fragebogen-Erhebung, das Leitfadeninterview und die standardisierte Befragung oder die Totalerhebung und die Stichproben-Untersuchung. Alle Befragungstypen haben spezielle Vor- und Nachteile und ihre Auswahl orientiert sich meist am Kontext des Forschungsinteresses. Im Rahmen demoskopischer Untersuchungen wird vor allem das standardisierte, mündliche (immer häufiger auch telefonische) Interview sehr häufig eingesetzt.

Kritisch bewertet wird die gehäufte und nicht immer professionelle Durchführung von Befragungen sowie die Gefahr der Ergebnis-Manipulation. Darüber hinaus spielen auch demokratietheoretische Positionen bei Kontroversen zur Umfrageforschung eine Rolle.

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John Maynard Keynes

* 5.06.1883 Cambridge
† 21.04.1946 London

KEYNES war ein britischer Nationalökonom.
Aus der Analyse der Ursachen der Weltwirtschaftskrise entwickelte er 1935/36 eine „Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes“. Er machte die volkswirtschaftlichen Kreislaufgrößen (Konsum, Investition, Sparen) zum zentralen Forschungsgegenstand und stellte damit die moderne Volkswirtschaftslehre und die Wirtschaftspolitik auf eine neue Grundlage. KEYNES versuchte aufzuzeigen, dass es die aus Konsumtion und Investition bestehende Gesamtnachfrage ist, die das Niveau der Beschäftigung in der Volkswirtschaft bestimmt.

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Generationenkonflikt

Wie in allen entwickelten Industriestaaten findet auch in Deutschland ein demografischer Wandel statt, der durch Bevölkerungsrückgang und Überalterung der Gesellschaft (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) gekennzeichnet ist. In der Folge entsteht ein unausgewogenes Generationenverhältnis (mehr alte als junge Menschen). In diesem Zusammenhang wird auch die Frage diskutiert, wie Generationengerechtigkeit gewährleistet werden kann. Dabei spielt das Konzept der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, das auf zukunftsverträgliche Entwicklung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zielt. Wissenschaftler prognostizieren aufgrund des demografischen Wandels auch den Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme, deren Stabilität auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen beruht (Generationenvertrag).Um den Interessen nachfolgender Generationen mehr Gewicht zu verleihen, wird vielfach gefordert, den unter 18-Jährigen mehr politische Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben (z. B. über Kinder- und Familienwahlrecht, Jugendparlamente). Viele Formen der Jugendbeteiligung besitzen heute allerdings noch eher einen symbolischen Charakter als dass sie Ausdruck politischer Gestaltungsmacht wären.

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Grundgesetz (Quellentext)

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Verwaltung als Regierungsvoraussetzung

Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt. Der Verwaltungsaufbau spiegelt die sachliche Zuständigkeit (Referate), Übersicht und Verantwortung. Aufgrund der sozialen und ökonomischen Entwicklungen im massendemokratischen Sozialstaat und der internationalen Kooperation der Einzelstaaten werden politische Aufgaben komplexer und verschieben die Gewichte innerhalb der Verwaltung vom Gesetzesvollzug zur politischen Programmentwicklung. Ein Übermaß an Programmvielfalt beeinträchtigt die Verwaltungseffizienz.

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Handels-, Wettbewerbs-, Verkehrspolitik und transeuropäische Netze

Im Zuge der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes gewinnen die Gemeinsame Handelspolitik, die Wettbewerbspolitik, der Ausbau der transeuropäischen Netze und in diesem Zusammenhang ebenfalls die Verkehrspolitik zunehmend an Bedeutung. Ein gemeinsames Handeln in diesen Bereichen dient der Gewährleistung der vier Freiheiten des Binnenmarktes: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Im Rahmen der Handelspolitik setzt sich die Europäische Union (EU) für eine Liberalisierung des Welthandels und die Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel ein.
Die Wettbewerbspolitik hat zum Ziel, den freien Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Um der erhöhten Mobilität innerhalb der EU und der Infrastrukturüberlastung gerecht zu werden, engagiert sich die Union für einen Ausbau der Verkehrsnetze verbunden mit verstärktem Umweltschutz. Außerdem soll der Ausbau der transeuropäischen Netze abgelegenen Regionen den Anschluss an den Binnenmarkt erleichtern.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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Charta 77

Die Charta 77 war eine kleine Bürgerinitiative in der damaligen Tschechoslowakei, die sich von 1977 bis 1989 für die Verwirklichung der Bürger- und Menschenrechte in ihrem Land einsetzte. Gegen deren Verletzung protestierten die Unterstützer und Anhänger der Charta in einer ersten Erklärung 1977 und vielen weiteren Dokumenten immer wieder.
Motiviert wurde die Gruppe auch durch das gemeinsame Bekenntnis der Unterzeichnerstaaten der KSZE-Schlussakte von Helsinki aus dem Jahre 1975, die ausdrücklich auch die Verwirklichung von Menschen- und bürgerlichen Grundrechten einschloss. Die Aktivitäten der Gruppe fanden im Westen und teilweise auch im eigenen Land schnell große Aufmerksamkeit und Unterstützung, was sich auch am Rande einiger KSZE-Nachfolgekonferenz bemerkbar machte. So ist das Wirken der Charta auch ein Beispiel dafür, welch positive Auswirkungen internationale Abkommen für die Entwicklung der Menschenrechte haben können.

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Weltwirtschaft und Ökologie

Die Globalisierung führt zur zunehmenden internationalen Verflechtung aller Bereiche des Lebens. Diese Intensivierung der globalen Beziehungen z. B. in Kommunikation, Wirtschaft, Politik, Kultur und Umwelt vollzieht sich auf unterschiedlichen Ebenen und umfasst Individuen, Gesellschaften, Institutionen und Staaten.
Die Umwelt ist von der ökonomischen Theorie lange Zeit kaum beachtet und als freies Gut behandelt worden, das zu einem Preis von Null genutzt werden kann und damit nicht Gegenstand des Wirtschaftens ist. Seit Beginn der Zivilisation haben Menschen in den ökologischen Kreislauf eingegriffen und diesen oft dauerhaft geschädigt. Beispiele sind die Abholzung und folgende Versteppung großer Teile des Mittelmeerraumes durch die Römer vor bereits 2000 Jahren. Inzwischen hat man eingesehen, dass die Umwelt kein freies Gut mehr ist.

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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

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