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Volksbegehren, Bürgerbegehren

Neben den regulären Parlamentswahlen besteht im repräsentativen System der Bundesrepublik für den Bürger die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Formen

  • auf Bundes- bzw. Länderebene als Volksbegehren und Volksentscheide,
  • auf Gemeindeebene als Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bezeichnet,

unmittelbar an politischen Entscheidungen zu beteiligen (Partizipation).

Diese Instrumente, die sich unter dem Obergriff der direkten oder plebiszitären Demokratie zusammenfassen lassen, sind auf den drei Staatsebenen unterschiedlich stark ausgeprägt.

  • Auf Bundesebene sind außer dem Volksentscheid zur Neugliederung von Bundesländern keine direktdemokratischen Mitbestimmungsverfahren vorgesehen.
  • Dagegen findet sich in den Landesverfassungen aller Bundesländer die Möglichkeit zur Volksgesetzgebung, wobei die Ausgestaltung des zweistufigen Verfahrens – erst das Volksbegehren, dann der Volksentscheid – in der Praxis erheblich variiert. Bestimmte Themen sind der Volksgesetzgebung auf Länderebene nicht zugänglich.
  • Auf kommunaler Ebene schließlich sind die partizipativen Elemente als wichtige Ergänzung des herkömmlichen Kommunalwahlrechts am weitesten entwickelt und in den Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen aller 16 Bundesländer fest verankert. Allgemein gleicht das Prozedere der kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den verschiedenen Gemeindeordnungen den in den übergeordneten Länderverfassungen festgelegten Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. Offen bleibt, ob es in Zukunft auch auf Bundesebene eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch plebiszitäre Instrumente geben wird.
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Wahlen in Deutschland

Bonn und Berlin sind nicht Weimar. Verglichen mit den kompetitiven Verhältniswahlen in der Weimarer Republik wurden in der DDR semi-kompetitive Wahlen mit starrer Einheitsliste und starrer Mandatzahl eingeführt, während das frühere Bundesgebiet bei der Verhältniswahl blieb, allerdings in veränderter Form: personalisierte Verhältniswahl mit Sperrklausel. Über das längerfristige Wahlverhalten in der DDR lässt sich so viel sagen, dass das Wahlsystem seinen Hauptzweck erfüllte, die jeweilige Herrschaftsgruppe der SED zu bestätigen. Ob die hohe Zustimmung von über 90 % den Interessen und dem Urteil aller folgte, ist angesichts des Wahlsystems und den öffentlich gewordenen Wahlmanipulationen der Führung fraglich. Im früheren Bundesgebiet zeigten sich bald Veränderungen des Wahlverhaltens gegenüber Weimar, die auch gegenwärtig kennzeichnend sind.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Beim Widerstandsrecht handelt es sich um ein Notwehrrecht zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Rechtsordnung, welches allerdings engen Grenzen unterliegt und nur bei offensichtlicher Bedrohung angewendet werden darf.

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland I

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland II

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Absatz

Der Absatz ist die letzte Phase des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Im Mittelpunkt steht die Verwertung der erstellten Leistungen.
Absatz umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Überlassung der hergestellten Güter und Dienstleistungen an andere Marktteilnehmer verbunden sind.
Zentrale Aufgabe des Absatzes ist der Verkauf, d. h. die Abgabe der Güter und Leistungen gegen Geld. Durch den Verkauf fließt das im Betriebsprozess eingesetzte Kapital und Geld wieder in den Betrieb zurück, sodass wiederum Mittel für die Fortsetzung der Produktion vorhanden sind.
Die Absatzpolitik umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten, die dazu dienen, den Erfolg des Unternehmens am Markt zu sichern.

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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) ein Handlungsprogramm für das 21. Jh. formuliert, die Agenda 21. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung (sustainable development) am besten beschrieben. Hinter diesem Wort steht die Leitidee eines ganzheitlichen Denkens im globalen Maßstab und des konkreten Handelns vor Ort. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst, 2006 gab es 2 610 kommunale Beschlüsse.

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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Arbeitskämpfe in Deutschland

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Dem Streikrecht der Gewerkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen.
Die erste Maßnahme zur Einleitung eines Streiks ist die Durchführung einer „Urabstimmung“. Haben 70 % der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sich für Streik entschieden, kann der „Streikaufruf“ verkündet werden. Der Streik wird beendet, wenn die Gewerkschaftsmitglieder einen Vermittlungsvorschlag angenommen haben oder aus einem anderen Grund den Streik beenden wollen.

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Skelett des Menschen

Das Skelett des Menschen wird entsprechend der Körpergliederung in Kopfskelett, Rumpfskelett und Gliedmaßenskelett eingeteilt. Hauptstütze ist die Wirbelsäule. Die etwa 220 Knochen des Skeletts haben je nach ihrer Funktion (Schutz, Stütze) verschiedene Formen, Größen und Beweglichkeiten.

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Arbeitsmarktpolitik

Das Ziel staatlicher Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes. Dabei gilt es, die Zahl der Erwerbstätigen zu erhöhen (quantitatives Ziel) und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (qualitatives Ziel). Nur so gelingt es, das wirtschaftliche Wachstum und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu fördern.
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik können in

  • aktive Arbeitsmarktförderung,
  • aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen und in
  • passive Arbeitsmarktpolitik

eingeteilt werden.

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Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

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Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

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Generationenkonflikt

Wie in allen entwickelten Industriestaaten findet auch in Deutschland ein demografischer Wandel statt, der durch Bevölkerungsrückgang und Überalterung der Gesellschaft (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) gekennzeichnet ist. In der Folge entsteht ein unausgewogenes Generationenverhältnis (mehr alte als junge Menschen). In diesem Zusammenhang wird auch die Frage diskutiert, wie Generationengerechtigkeit gewährleistet werden kann. Dabei spielt das Konzept der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, das auf zukunftsverträgliche Entwicklung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zielt. Wissenschaftler prognostizieren aufgrund des demografischen Wandels auch den Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme, deren Stabilität auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen beruht (Generationenvertrag).Um den Interessen nachfolgender Generationen mehr Gewicht zu verleihen, wird vielfach gefordert, den unter 18-Jährigen mehr politische Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben (z. B. über Kinder- und Familienwahlrecht, Jugendparlamente). Viele Formen der Jugendbeteiligung besitzen heute allerdings noch eher einen symbolischen Charakter als dass sie Ausdruck politischer Gestaltungsmacht wären.

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Generationenvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland basiert das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem staatlich organisierten Umlageverfahren zwischen den Generationen. Dieses Modell zur Finanzierung der Renten folgt dem Konzept des Generationenvertrags, das die Finanzierung der Renten durch die Folgegeneration vorsieht.
Der geltende „Generationenvertrag“ und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können.Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.

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Multikulturelle Gesellschaft

Das Zeitalter der Globalisierung ist auch gekennzeichnet durch den Wandel der national-homogenen Gesellschaft zu einer Gesellschaft mit einem breiten Spektrum an Subkulturen, Weltanschauungen und Religionen. Der Begriff multikulturelle Gesellschaft zeigt sowohl das Erfordernis als auch die Probleme der Integration oder Assimilation von Bürgern unterschiedlicher ethnischer oder religiöser Herkunft auf.

Multikulturelles muss sich im Zusammenleben der Menschen oft durchsetzen in Auseinandersetzung mit Demokratiedefiziten und Frauenfeindlichkeit, mit Korruption, Alkoholismus und Drogenmissbrauch.
In Demokratien, wie der Bundesrepublik Deutschland, besteht ein Problem darin, wie die Tatsache der Begegnung und Vermischung verschiedener kultureller Einflüsse von Personen, sozialen Gruppen, Parteien wahrgenommen wird (einseitig oder differenziert), wie sich insbesondere Entscheidungsträger dieser Entwicklung praktisch stellen, ob sie eine ethnisch-kulturelle Vielfalt fördern oder behindern.

Die wechselseitige Akzeptanz und Beeinflussung der Kulturen zeigt heute eine ganze Reihe von Dimensionen, die gleichzeitig auftreten und untrennbar miteinander verbunden sind: lokale (kommunale), regionale, national-staatliche, europäische, eurasiatische, globale.

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Gesellschaftsmodelle

Gesellschaftsmodelle sind keine Theorien im engeren Sinn. Sie dienen der Charakterisierung von Gesellschaften, eröffnen den Zugang zu strukturellen Wandlungsprozessen, signalisieren aber auch Ängste, Hoffnungen und Befürchtungen.
Bis in die 1880er-Jahre war Deutschland eine Agrargesellschaft, fast die Hälfte der Erwerbstätigen war im primären Sektor beschäftigt. Vom Ende des 19. Jh. bis in die 1970er-Jahre durchlief Deutschland die Phase einer Industriegesellschaft. Immer mehr Erwerbstätige arbeiteten im sekundären Sektor, in den sechziger Jahren fast die Hälfte. Der Anteil der Dienstleister stieg an und überholte in den 1970er-Jahren den inzwischen rückläufigen Anteil der Erwerbstätigen in der Produktverarbeitung. Der tertiäre Sektor dominierte schließlich in der Beschäftigung und in der Wertschöpfung und damit die industrielle Dienstleistungsgesellschaft.
Mit der Entwicklung neuer Technologien (Halbleiter, Computer, Software) und dem Aufbau eines Kommunikationsnetzes durch Internet, Mobiltelefon und e-commerce setzt sich seit Beginn der 1990er-Jahre die Informationsgesellschaft durch.

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Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

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Gesundheitswesen und -politik in Deutschland

Gesundheitspolitik umfasst die Regelungen und Maßnahmen des Staates, der Selbstverwaltung und privater Organisationen, die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Die Ziele der deutschen Gesundheitspolitik sind: Freisein der Bevölkerung von Krankheit, insbesondere Bewahrung der Arbeitsfähigkeit, Angebot einer hauptsächlichen nachsorgenden (kurativen) Medizin, ergänzt um vorbeugende Maßnahmen und Gesundheitsvorsorge. Die wichtigste Institution des Gesundheitswesens ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Universalversicherung für rund 90 % der Bevölkerung – neben Privatversicherungen und der Beamtenversorgung. Sie wird aus Beiträgen finanziert und begründet einheitliche Leistungsansprüche. Auch die Pflegeversicherung ist seit 1995 als beitragsfinanzierte Sozialversicherung aufgebaut.

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Gleichstellung von Mann und Frau

Die heutigen Rechte der Frauen sind Ergebnis eines jahrhundertelangen Emanzipationsprozesses – zum einen als weibliche Befreiung aus traditionellen Rollenmustern, Lebensweisen und vorurteilsbeladenen Klischeevorstellungen und zum anderen als Kampf gegen die Vormachtstellung des Mannes und die Unterdrückung der Frau in Gesellschaft und Staat. Frauen wurden z. B. erst 1909 in ganz Deutschland zum Studium zugelassen – 2006 waren in der Europäischen Union 59 % der Hochschulabsolventen Frauen. In Deutschland und anderen entwickelten Industriestaaten haben sich die Rolle, das Selbstverständnis und die Lebenssituation von Frauen im 20. Jh. grundlegend gewandelt.
In der Bundesrepublik ist die Gleichberechtigung der Geschlechter als gesellschaftliches Grundprinzip verfassungsrechtlich verankert. In der Familie ist die gleichberechtigte, partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben noch nicht erreicht, nach wie vor dominiert die Zuständigkeit der Frau für Haushalt und Kindererziehung.

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Regeln der Vollwerternährung

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat als Richtlinie für eine gesunde Ernährung 10 Regeln aufgestellt. Diese haben Gültigkeit für alle Personen, unabhängig von Alter, Leistung und Gesundheitszustand. „So natürlich wie möglich“ ist das Motto der vollwertigen Ernährung. Sie ist als eine langfristige Ernährungsform gedacht. Der Mensch soll mit allen notwendigen Nahrungsinhaltsstoffen versorgt, seine Abwehr gegenüber Krankheiten soll gestärkt sowie seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit erhalten werden. Bevorzugt werden Produkte aus dem ökologischen Landbau, der auf künstliche Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel verzichtet.

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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Gleichstellungspolitik bezeichnet die Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau, also von Geschlechterdemokratie durch

1. spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, wie:

  • Frauenförderprogramme,
  • die Einführung der so genannten Frauenquote (z. B. in den politischen Organisationen und Gremien),
  • die Berufung von Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Kommunalebene und

2. Gender Mainstreaming als integrative und umfassende Gleichstellungspolitik.

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Soziologische Grundbegriffe

Die Soziologie beschäftigt sich mit der menschlichen Gesellschaft. Seit den Anfängen ihrer Wissenschaft im 19. Jh. haben die Soziologen verschiedene Grundbegriffe definiert, mit denen sie gesellschaftliche Strukturen und Gesetzmäßigkeiten methodisch zu erfassen suchen. Solche soziologischen Grundbegriffe sind z. B. „Rolle“ und „Status“, „Gruppe“, „Organisation“, „Konflikt“, „soziales Handeln“, „Funktion“ und „soziales System“. Im Folgenden werden diese Begriffe einzeln vorgestellt.

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Konzepte und Regelungen der Integration

Die Bundesrepublik Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Dadurch ist die Integration (Eingliederung) der Migranten (Zuwanderer) in die Mehrheitsgesellschaft zur dauerhaften Aufgabe von Staat und Gesellschaft geworden. Die Auffassungen darüber, was unter Integration zu verstehen ist, sind jedoch sehr unterschiedlich.

In der Bundesrepublik Deutschland werden zwei politische Konzepte der Integration kontrovers diskutiert. Das Konzept der Assimilation zielt auf die komplette Eingliederung von Migranten in die Aufnahmegesellschaft – vor allem über einen Angleichungsprozess ethnischer Minderheiten (durch Veränderung der Einstellungen, Werte, Verhaltensgewohnheiten). Das Konzept der „multikulturellen Integration“ verfolgt das Prinzip der „Einheit in Verschiedenheit“: Mehrheit und ethnische Minderheiten leben auf der Basis gemeinsamer Sprache, Regeln und Grundwerte (der freiheitlich-demokratischen Grundordnung) im gegenseitigen Respekt für die jeweiligen sozialen und kulturellen Besonderheiten gleichberechtigt und in Frieden miteinander. Marginalisierung (fehlende soziale Integration) und dauerhafte Segmentation (Absonderung von ethnischen Gruppen) werden in beiden Konzepten als unerwünschte Effekte und problematische Entwicklungen abgelehnt.

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