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Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen ging als sozial-ökologische Partei aus den Neuen Sozialen Bewegungen in West- und Ostdeutschland hervor. Die westdeutsche Partei Die Grünen vereinte sich 1993 mit der ostdeutschen Partei Bündnis 90. Mit der Doppelstrategie der öffentlichen Demonstrationen und zugleich der Beteiligung an politischen Wahlen gelangten die westdeutschen Grünen schnell zu politischen Erfolgen auf lokaler, Länder- und Bundesebene. Zur grünen Symbolfigur wurden JOSCHKA FISCHER, lange Jahre Sprecher des realpolitischen Flügels (Realo). Von 1998 bis 2005 bildeten die Grünen mit der SPD eine rot-grüne Koalition auf Bundesebene (Kabinett SCHRÖDER/FISCHER).

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
 

  1. öffentliche Stellen des Bundes,
     
  2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie Bundesrecht ausführen oder als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,
     
  3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen.
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Bundeskanzler/in

Der Bundeskanzler „bestimmt die Richtlinien der Politik“ (Art. 65 GG). Er hat somit das wichtigste politische Amt inne, leitet die Geschäfte der Bundesregierung und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Parlament (Kanzlerprinzip).
Zentrale Aufgaben des Kanzlers sind die Verteilung der ministeriellen Geschäftsbereiche (Zuständigkeitsverteilung) und die Koordination der Einzelpolitiken. Die Bundesminister sind dem Kanzler gegenüber verantwortlich und über ihn indirekt auch dem Parlament, das sie nicht abwählen, aber mißbilligen kann.

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Bundesministerien

Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.

Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag und gegebenenfalls der des Koalitionspartners fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.

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Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Er vertritt die Bundesregierung völkerrechtlich. Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Er erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann den Bundestag auflösen.

Bundespräsidenten sind Integrationsfiguren, die sich den jeweiligen gesellschaftlichen Zeitproblemen stellen, diese benennen und in einen gesellschaftlich-moralischen Zusammenhang bringen. Die bisherigen Präsidenten setzten sich häufig für Minderheiten ein und wählten zudem als Schwerpunkt ihrer Amtsführung wechselweise einen innenpolitischen, dann wieder einen außenpolitischen Aspekt.

Bundespräsidenten üben symbolische Politik aus und erreichen damit viele Menschen, denn in pluralistischen und orientierungsschwachen modernen Gesellschaften übernehmen Symbole Leitbildfunktion und Standortbestimmung. Bundespräsidenten ordnen, wo Unübersichtlichkeit herrscht, übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen zur „öffentlich ausgetragenen ethisch-politischen Selbstverständigung“ (JÜRGEN HABERMAS 1992) bei.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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Osteoporose


Osteoporose ist eine Krankheit, die durch eine verringerte Knochenmasse und eine poröse Knochenstruktur gekennzeichnet ist. Dadurch kommt es sehr leicht zu Knochenbrüchen. Typische Bruchstellen sind die Wirbelsäule, die Hüfte oder das Handgelenk.

Nicht selten kommt es zu Brüchen, ohne das äußere Einflüsse vorlagen. Es reicht manchmal schon das Heben einer Tasche. Ursache dafür ist, dass der Knochenschwund lange Zeit ohne Anzeichen fortschreitet.

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Stellung und Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat ist das gemeinsame Verfassungsorgan der Bundesländer. Er nimmt deren Interessen in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Als zweite Kammer neben der ersten Kammer, dem Bundestag, ist der Bundesrat in der Welt einzigartig. Da beim Bundesrat Regierungs- und nicht Parlamentsmerkmale dominieren, wird in diesem Zusammenhang auch von „zweiter Regierung“ und weniger von „zweiter Kammer“ gesprochen.

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Aufgaben und Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Im Aufbau der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Stellung ein.
Das Bundesverfassungsgericht wurde von der verfassungsgebenden Versammlung als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaates eingerichtet (Rechtssicherheit für den Bürger, Verhinderung der Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Staat). Neben den anderen Staatsgewalten ist es ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das keiner anderen Behörde untersteht.

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Christlich Demokratische Union Deutschlands

Die CDU geht auf das katholische Zentrum der Weimarer Republik zurück. Sie bleibt jedoch nicht im „Turm“ der katholischen Wählerschaft, sondern wendet sich als neuartige Volkspartei auch an evangelische Christen, an Arbeiter, Bauern, Selbstständige und den neuen Mittelstand (Angestellte, Beamte). Mit den politischen Konzepten der sozialen Marktwirtschaft (LUDWIG ERHARD), der Westintegration und europäischen Einigung sowie der Nichtanerkennung der osteuropäischen Machtverhältnisse (KONRAD ADENAUER) legt sie wichtige Grundlagen der westdeutschen Politik. Ähnlich einflussreich wird ihre Politik der raschen Vereinigung beider deutschen Staaten 1990.

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Christlich-Soziale Union in Bayern

Die CSU geht auf die Bayerische Volkspartei der Weimarer Republik zurück. Wie diese entwickelte sie sich zur langfristig vorherrschenden Partei in Bayern (CSU-Hegemonie), jedoch wendet sie sich auch an die protestantischen Bayern sowie generell an ein breites Bevölkerungsspektrum. Sie ist einerseits christlich-kulturell eine konservative Partei, andererseits technisch-industriell eine Modernisierungspartei. Die CSU tritt für Föderalismus und bayerische Eigenstaatlichkeit ein und nimmt zugleich bundespolitische Verantwortung wahr. Starken Einfluss auf das Profil und die bundesdeutsche Parteipolitik nahm der langjährige Vorsitzende FRANZ JOSEF STRAUSS (1961–1988).

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Entwicklungsprobleme und -tendenzen der Demokratie

Demokratie unterliegt in einer sich ändernden Welt Entwicklungsproblemen und neuen Herausforderungen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland zeichnen sich am Beginn des 21. Jh. widersprüchliche Tendenzen ab, die teilweise konträr diskutiert werden. In den 1960er-Jahren erweiterte sich das Spektrum um Inhalte und Formen problembezogener Partizipation der Bürger (Demonstrationen, Protestaktionen, Bürgerinitiativen). Vor dem Hintergrund der expansiven Demokratie ergeben sich neue Entwicklungspfade zur Konfliktregulierung und Konsensbildung in zentralen Politikfeldern.

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Streitbare Demokratie

Streitbare Demokratie umfasst alle die Regelungen der Verfassung und die Maßnahmen des Staates, mit denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv geschützt werden soll (abwehrbereite Demokratie). Nach den Erfahrungen mit dem Übergang der Weimarer Republik in die NS-Diktatur soll verhindert werden, dass die politischen Kräfte einer Anti-System-Opposition die Demokratie unter Ausnutzung ihrer Freiheitsrechte beseitigen. Dem vorbeugenden Schutz (Frühwarnsystem) dient die Informationssammlung über verfassungswidrige Einstellungen und Handlungen durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Landesbehörden für Verfassungsschutz). Beobachtet werden insbesondere extremistische Bestrebungen, Ausländerextremismus, Terrorismus und ausländische Spionage.

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Die Linke

Die Partei Die Linke ist 2007 aus dem Zusammenschluss der Partei Des Demokratischen Sozialismus (PDS) und der Wahlalternative soziale Gerechtigkeit (WASG) hervorgegangen. Die Vorgängerpartei PDS ist eine politische Partei, die 1989/90 aus der SED der DDR hervorging. Sie hat sich als regionale Ostpartei mit antiwestlicher und antikapitalistischer Orientierung in das deutsche Parteiensystem eingefügt. Als linkssozialistische Partei strebt sie die Überwindung des Kapitalismus und den Übergang Deutschlands zum System des demokratischen Sozialismus an. Die PDS vertritt die widersprüchlichen politischen Linien, sowohl sozialistische Systemopposition als auch gemäßigte Reformpolitik zu betreiben. Sie will zugleich Regierungspartei, parlamentarische Opposition und Zentrum der außerparlamentarischen Opposition sein (Politik als strategisches Dreieck). Seit 2007 nennt sich die Partei offiziell Die Linke.

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Politische Eliten

Politische Elite sind jene Personen, die als Inhaber von Herrschaftspositionen in den Institutionen und Organisationen des politischen Systems gesamtgesellschaftlich verbindliche Entscheidungen treffen. Nicht jede Person in solcher Position kann aber im Urteil der Fachleute und der Öffentlichkeit beanspruchen, zur Elite zu gehören.
Die bundesrepublikanische Entwicklung brachte keine soziale Abspaltung einer „Elite“ vom Rest einer „Nicht-Elite“, wohl aber eine soziale Hierarchie, in der sich die Eliten vor allem aus den oberen sozialen Schichten rekrutieren und diesen ähneln.

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Menschen- und Grundrechte in der EU

Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht. Der Grundrechtsschutz in der EU beruht daher überwiegend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser leitet seit über 30 Jahren Grundrechte aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her. Der Grundrechtsschutz in der EU ist dem des Grundgesetzes durchaus ebenbürtig, aber die Grundrechte sind als Richterrecht für die Unionsbürger nur schwer zu erkennen. Um diesen Mangel zu beseitigen, wurde ein Konvent eingesetzt, der eine Charta der Grundrechte der EU erarbeitete. Die Charta ist bisher nicht rechtsverbindlich geworden. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag für die EU, den ein zweiter Konvent erarbeitet hat, sieht aber eine Einbindung der Charta vor.

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Europäisierung

Entsprechend der grundlegenden Integrationsbereitschaft in ein vereintes Europa können Hoheitsrechte per einfaches Bundesgesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen Europas übertragen werden. Inzwischen sind alle Bereiche des Politischen von der Europäisierung betroffen. Stark europäisiert sind die Politikfelder, insbesondere die Währungs- und die Agrarpolitik. Am wenigsten fortgeschritten ist die Europäisierung bei den zentralen politischen Institutionen Regierung, Parlament und Parteien.

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Rauchen

Was wird uns mit der Werbung auf Plakaten, im Kino, im Fernsehen zum Rauchen einer Zigarette vorgegaukelt? Abenteuer, Freiheit, Schönheit und Jugend sind die Ziele, die die unterschiedlichen Zigarettenanbieter geschickt mit dem Rauchen verknüpfen. Der Tabakrauch enthält aber Stoffe, die Organe unseres Körpers schädigen. Das steht seit Kurzem sogar deutlich auf jeder Zigarettenschachtel.
Zu den Hauptschadstoffen gehören u.a. das Kreislaufgift Nikotin (auf der Zigarettenschachtel mit N bezeichnet), die atmungshemmenden und krebserregenden Teerstoffe (auf der Schachtel mit K wie Kondensat bezeichnet) sowie das Atemgift Kohlenstoffmonooxid.

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Freie Demokratische Partei

Die Freie Demokratische Partei (FDP) ist die politische Partei des deutschen Liberalismus. Mit ihrer Gründung 1948 wurde die traditionelle Spaltung im National- und Linksliberalismus überwunden. Programmatisch geht es der Partei um die Wahrung der Bürgerrechte und des Rechtsstaats, eine liberale Wirtschaftsverfassung auf der Grundlage eines freien Unternehmertums und um einheitsstaatlich orientierte Politik (Unitarismus). Wähler und Mitglieder kamen zunächst aus dem alten, dann dem neuen Mittelstand. In der Geschichte der Bundesrepublik ist die FDP ist als dritte Kraft Koalitionen sowohl mit der CDU/CSU als auch mit der SPD eingegangen (Mehrheitsbeschafferin).

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Kooperativer Föderalismus

Föderalismus verbindet Vielheit zur Einheit. Er bezeichnet die freie Einigung von grundsätzlich gleichberechtigten Teilstaaten, in einem bundesmäßigen Zusammenschluss zusammenzuwirken.

In Deutschland ist dies kein loser Staatenbund (Konföderation), sondern ein Bundesstaat (Föderation). In ihm ist ein gewisses Maß an Übereinstimmung sowohl der Länder untereinander als auch der Länder mit dem Bund notwendig. Dazu tragen die weitgehend bundeseinheitlichen Regelungen des Rechts, des Wirtschafts- und Finanzsystems sowie des Öffentlichen Dienstes erheblich bei. Der deutsche Bundesstaat ist kooperativ angelegt.

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Föderalismusreform

Neuere Ansätze zur Reform des bundesdeutschen Föderalismus zielen seit 2003 darauf ab, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern deutlicher voneinander zu trennen. In vielen Politikbereichen ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern heute nicht mehr gegeben. Vielmehr sind in den meisten Bereichen der Gesetzgebung Bund und Länder gemeinsam zuständig. In der Praxis führt dies zum einen dazu, dass die Bundesländer über den Bundesrat wichtige Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung blockieren können. Umgekehrt haben die Bundesländer jedoch kaum noch eigene Gestaltungsmöglichkeiten, da der Bund immer mehr Kompetenzen an sich gezogen hat. Diese Verschränkung der Zuständigkeiten hat zur Bildung zahlreicher Bund-/Länder-Gremien geführt, in denen die wichtigsten politischen Entscheidungen ausgehandelt werden. Für den Bürger ist so immer weniger nachvollziehbar, wer für eine Entscheidung letztlich verantwortlich ist. Zudem verlieren die Landesparlamente in diesem System erheblich an Einfluss. Erste Ergebnisse der Föderalismusreform sind 2006 durch eine umfassende Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten.

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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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Organisation und Verfahren der Gerichte

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann. Genauso wichtig sind die Strafgerichte, vor denen der Staat dem straffälligen Bürger dessen Schuld beweisen muss, um ihn bestrafen zu können. Dies alles setzt in einem Rechtsstaat ein geordnetes, für alle Beteiligten vorhersehbares Verfahren voraus. Dazu zählt auch, dass die Zuständigkeit der Gerichte geregelt ist, sodass nicht beispielsweise das Verwaltungsgericht auch Ehen scheidet und das Arbeitsgericht Strafen ausspricht. Dies alles gehört zum großen Komplex der Gerichtsverfassung in Deutschland.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten. Seine Arbeit wird von acht Generalanwälten unterstützt.

Dem Gerichtshof ist ein Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet. Klagen der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaftsorgane werden vor dem Gerichtshof erhoben, während Klagen natürlicher oder juristischer Personen, mit denen Gemeinschaftsrecht angefochten wird, vor dem EuG erhoben werden. Nationale Gerichte können vom EuGH eine Vorabentscheidung verlangen, wenn sie in einem Verfahren Gemeinschaftsrechtsnormen anwenden müssen und Zweifel hinsichtlich deren Auslegung haben.

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Auslegung von Gesetzen

Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ... eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hier weiß der Bürger nicht, wie lange er warten muss, um sich nicht strafbar zu machen. Was ist also eine „nach den Umständen angemessene Zeit“? Im gewählten Beispiel führt diese Unbestimmtheit des Begriffes der angemessenen Zeit zu einer Einzelfallrechtsprechung, die besondere Umstände des konkreten Falls berücksichtigt. Im Großen und Ganzen könnte man den Rahmen auf zwischen 30 Minuten und über einer Stunde festlegen. 30 Minuten kämen in Betracht bei kleineren Schäden, über eine Stunde wird gefordert, wenn ein Mensch getötet wurde. Letztlich muss die Rechtsprechung diese Fragen lösen, wobei sie sich der Methoden der Auslegung von Gesetzen bedienen kann.

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