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Helmut Kohl

* 03.04.1930 Ludwigshafen am Rhein

HELMUT KOHL bestimmte in seinen vier Legislaturperioden die Politik der Bundesrepublik Deutschland in Europa und in der Welt. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Errichtung der Europäischen Union hat sich HELMUT KOHL einen dauerhaften Platz in der Geschichte gesichert. Umfassende wirtschaftliche und soziale Reformen gehören zu den Leistungen seiner Regierung. Mit dem Ende seiner 16-jährigen Kanzlerschaft nach der Bundestagswahl 1998 ging eine Ära zu Ende, darüber war sich die deutsche wie die internationale Öffentlichkeit einig. Als Anerkennung seiner Verdienste für Deutschland und Europa erhielt HELMUT KOHL zahlreiche Auszeichnungen.

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Verwaltung als Regierungsvoraussetzung

Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt. Der Verwaltungsaufbau spiegelt die sachliche Zuständigkeit (Referate), Übersicht und Verantwortung. Aufgrund der sozialen und ökonomischen Entwicklungen im massendemokratischen Sozialstaat und der internationalen Kooperation der Einzelstaaten werden politische Aufgaben komplexer und verschieben die Gewichte innerhalb der Verwaltung vom Gesetzesvollzug zur politischen Programmentwicklung. Ein Übermaß an Programmvielfalt beeinträchtigt die Verwaltungseffizienz.

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Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Art nicht einmalig in der deutschen Geschichte. So hat auch die Weimarer Republik ein ähnliches oberstes Gericht gekannt, nämlich den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Daher rührt wohl auch noch die heute anzutreffende Bezeichnung der Staatsgerichtsbarkeit.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist die vom Bundesverfassungsgericht und den einzelnen Verfassungsgerichten der Bundesländer ausgeübte Gerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste rechtsprechende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Es war lange Zeit die letzte Instanz, die bei Rechtsstreiten Entscheidungskompetenz hat. Dies ist seit der Existenz und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nunmehr nicht mehr so.

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Wahlen in Deutschland

Bonn und Berlin sind nicht Weimar. Verglichen mit den kompetitiven Verhältniswahlen in der Weimarer Republik wurden in der DDR semi-kompetitive Wahlen mit starrer Einheitsliste und starrer Mandatzahl eingeführt, während das frühere Bundesgebiet bei der Verhältniswahl blieb, allerdings in veränderter Form: personalisierte Verhältniswahl mit Sperrklausel. Über das längerfristige Wahlverhalten in der DDR lässt sich so viel sagen, dass das Wahlsystem seinen Hauptzweck erfüllte, die jeweilige Herrschaftsgruppe der SED zu bestätigen. Ob die hohe Zustimmung von über 90 % den Interessen und dem Urteil aller folgte, ist angesichts des Wahlsystems und den öffentlich gewordenen Wahlmanipulationen der Führung fraglich. Im früheren Bundesgebiet zeigten sich bald Veränderungen des Wahlverhaltens gegenüber Weimar, die auch gegenwärtig kennzeichnend sind.

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Das Schengener Abkommen (I und II)

1985 unterzeichnen Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten im luxemburgischen Schengen ein Abkommen zur Erleichterung der Grenzabfertigung und für den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Später treten noch Italien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Island und Norwegen werden durch Kooperationsabkommen ebenfalls Mitglieder des Schengener Abkommens.
Die prinzipielle Regel der Schengener Abkommen I und II ist Freizügigkeit nach innen und Grenzsicherung nach außen. Die Vereinbarungen umfassen den Abbau der Grenzkontrollen und eine Erleichterung des Transportwesens an den Grenzen der Mitgliedstaaten. Zum Ausgleich wird an den Außengrenzen eine verstärkte Absicherung mit verbesserter Zusammenarbeit der Polizeibehörden beschlossen. Das computergestützte, gemeinsame Schengener Informationssystem (SIS) wurde 1995 zur besseren grenzübergreifenden Verbrechensbekämpfung eingerichtet.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Umfang und Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik

Die europäische Entwicklungspolitik zielt vor allem auf

  • die Bekämpfung der Armut,
  • die nachhaltige soziale Entwicklung und
  • die schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig und international der größte Geber. Die Zusammenarbeit ist vor allem auf die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ausgerichtet, findet aber auch mit anderen Weltregionen wie Asien und Lateinamerika, dem Mittelmeerraum, Mittel- und Osteuropa, der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropa statt. Hinzu kommen Nahrungsmittelhilfen, humanitäre Hilfsleistungen und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.

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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) ein Handlungsprogramm für das 21. Jh. formuliert, die Agenda 21. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung (sustainable development) am besten beschrieben. Hinter diesem Wort steht die Leitidee eines ganzheitlichen Denkens im globalen Maßstab und des konkreten Handelns vor Ort. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst, 2006 gab es 2 610 kommunale Beschlüsse.

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Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland

Ökologische Nachhaltigkeit ist grundlegend darauf gerichtet, die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation zu befriedigen, ohne die Lebenschancen künftiger Generationen zu gefährden.

Der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland liegen mehrere Kriterien zugrunde, so darf die Nutzung einer erneuerbaren Ressource nicht größer sein als ihre Regenerationsrate. Auch die Freisetzung von Stoffen darf nicht größer sein als die Aufnahmefähigkeit der Umwelt. Außerdem muss die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen so beschränkt werden, dass die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes in Form erneuerbarer Ressourcen ermöglicht wird. Schließlich muss das Zeitmaß der menschlichen Eingriffe in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem natürlichen Prozess stehen.

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Ökosteuer

Ökosteuern sind darauf gerichtet, umweltschädigende Aktivitäten finanziell zu belasten und so Anreize zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu setzen.
In der Bundesrepublik werden seit 1999 Ökosteuern erhoben. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung geändert, das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung neu geschaffen.
Anfang Januar 2003 trat die fünfte und letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft. Neben weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer wurde festgelegt, dass die Unternehmen mehr belastet werden, um eine effizientere Energienutzung zu bewirken.

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Max Weber

* 21.04.1864 in Erfurt
† 14.06.1920 in München

MAX WEBER gehört zu den „Vätern“ der deutschen Soziologie. Er entwickelte die Kategorie der verstehenden Soziologie. In seinem soziologischen Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“, das er allerdings nicht mehr beenden konnte (es erschien 1922 postum) führte er den Idealtypus als soziologischen Unterscheidungsbegriff ein.

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Clara Zetkin

* 05.07.1857 Wiederau
† 20.06.1933 Archangelskoje (bei Moskau)

CLARA ZETKIN, geb. EISSNER, verehelichte ZUNDEL, war eine deutsche sozialistische Politikerin und Frauenrechtlerin. Kaiser WILHELM II. nannte sie „die gefährlichste Hexe in Deutschland“. ZETKINs Meinung, dass die ökonomische Unabhängigkeit vom Mann eine Grundvoraussetzung für die Befreiung der Frauen sei, erschien den Herrschenden der wilhelminischen Epoche in Deutschland nicht nur absurd, sondern eben auch gefährlich. ZETKIN gilt als Initiatorin des Internationalen Frauentages. Am 19. März 1911 kam es zum ersten Internationalen Kampftag der Frau. Er wurde in weiten Teilen Europas (Dänemark, Österreich, Schweden, der Schweiz, Deutschland) sowie in den USA begangen. Der Internationale Frauentag wird heute weltweit am 8. März gefeiert.

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Konrad Adenauer

* 05.01.1876 Köln
† 19.05.1967 Bad Honnef

KONRAD ADENAUER war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Amt bekleidete er 14 Jahre und trug auf entscheidende Weise zur Wiedererlangung der Souveränität Westdeutschlands, zur deutsch-französischen Aussöhnung und zum Ausbau der sozialen Marktwirtschaft durch LUDWIG ERHARD bei.
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) hat er mitbegründet und geprägt.
KONRAD ADENAUER ist heute allgemein als Gründungsvater der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

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Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen ging als sozial-ökologische Partei aus den Neuen Sozialen Bewegungen in West- und Ostdeutschland hervor. Die westdeutsche Partei Die Grünen vereinte sich 1993 mit der ostdeutschen Partei Bündnis 90. Mit der Doppelstrategie der öffentlichen Demonstrationen und zugleich der Beteiligung an politischen Wahlen gelangten die westdeutschen Grünen schnell zu politischen Erfolgen auf lokaler, Länder- und Bundesebene. Zur grünen Symbolfigur wurden JOSCHKA FISCHER, lange Jahre Sprecher des realpolitischen Flügels (Realo). Von 1998 bis 2005 bildeten die Grünen mit der SPD eine rot-grüne Koalition auf Bundesebene (Kabinett SCHRÖDER/FISCHER).

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Christlich Demokratische Union Deutschlands

Die CDU geht auf das katholische Zentrum der Weimarer Republik zurück. Sie bleibt jedoch nicht im „Turm“ der katholischen Wählerschaft, sondern wendet sich als neuartige Volkspartei auch an evangelische Christen, an Arbeiter, Bauern, Selbstständige und den neuen Mittelstand (Angestellte, Beamte). Mit den politischen Konzepten der sozialen Marktwirtschaft (LUDWIG ERHARD), der Westintegration und europäischen Einigung sowie der Nichtanerkennung der osteuropäischen Machtverhältnisse (KONRAD ADENAUER) legt sie wichtige Grundlagen der westdeutschen Politik. Ähnlich einflussreich wird ihre Politik der raschen Vereinigung beider deutschen Staaten 1990.

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Christlich-Soziale Union in Bayern

Die CSU geht auf die Bayerische Volkspartei der Weimarer Republik zurück. Wie diese entwickelte sie sich zur langfristig vorherrschenden Partei in Bayern (CSU-Hegemonie), jedoch wendet sie sich auch an die protestantischen Bayern sowie generell an ein breites Bevölkerungsspektrum. Sie ist einerseits christlich-kulturell eine konservative Partei, andererseits technisch-industriell eine Modernisierungspartei. Die CSU tritt für Föderalismus und bayerische Eigenstaatlichkeit ein und nimmt zugleich bundespolitische Verantwortung wahr. Starken Einfluss auf das Profil und die bundesdeutsche Parteipolitik nahm der langjährige Vorsitzende FRANZ JOSEF STRAUSS (1961–1988).

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Die Linke

Die Partei Die Linke ist 2007 aus dem Zusammenschluss der Partei Des Demokratischen Sozialismus (PDS) und der Wahlalternative soziale Gerechtigkeit (WASG) hervorgegangen. Die Vorgängerpartei PDS ist eine politische Partei, die 1989/90 aus der SED der DDR hervorging. Sie hat sich als regionale Ostpartei mit antiwestlicher und antikapitalistischer Orientierung in das deutsche Parteiensystem eingefügt. Als linkssozialistische Partei strebt sie die Überwindung des Kapitalismus und den Übergang Deutschlands zum System des demokratischen Sozialismus an. Die PDS vertritt die widersprüchlichen politischen Linien, sowohl sozialistische Systemopposition als auch gemäßigte Reformpolitik zu betreiben. Sie will zugleich Regierungspartei, parlamentarische Opposition und Zentrum der außerparlamentarischen Opposition sein (Politik als strategisches Dreieck). Seit 2007 nennt sich die Partei offiziell Die Linke.

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Freie Demokratische Partei

Die Freie Demokratische Partei (FDP) ist die politische Partei des deutschen Liberalismus. Mit ihrer Gründung 1948 wurde die traditionelle Spaltung im National- und Linksliberalismus überwunden. Programmatisch geht es der Partei um die Wahrung der Bürgerrechte und des Rechtsstaats, eine liberale Wirtschaftsverfassung auf der Grundlage eines freien Unternehmertums und um einheitsstaatlich orientierte Politik (Unitarismus). Wähler und Mitglieder kamen zunächst aus dem alten, dann dem neuen Mittelstand. In der Geschichte der Bundesrepublik ist die FDP ist als dritte Kraft Koalitionen sowohl mit der CDU/CSU als auch mit der SPD eingegangen (Mehrheitsbeschafferin).

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Entwicklungsphasen der Europäischen Gemeinschaft

Die Entwicklung der europäischen Integration vollzieht sich in verschiedenen Stufen und Phasen als Prozess der Erweiterung und Vertiefung. Die Einheitliche Europäische Akte, der Maastrichter Vertrag und der Gipfel von Nizza bilden Eckpunkte einer neuen Stufe der europäischen Integration. Die gegenwärtige Herausforderung besteht darin, beide Teilprozesse möglichst reibungslos miteinander zu verzahnen. Einerseits müssen die neuen Mitgliedstaaten auf ihre Rolle im Rahmen der Europäischen Union vorbereitet werden, um sie in die Entscheidungsprozesse zu integrieren. Andererseits müssen die notwendigen Schritte zur tiefgreifenden Reform vorangetrieben werden.

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Entscheidungsverfahren und Beschlussfassung in der EU

Die Mitgliedstaaten der Union haben Souveränität an die EU abgegeben. Sie haben den Organen der EU die Kompetenz verliehen, in bestimmten Bereichen verbindliche Entscheidungen für die Unionsbürger und die Mitgliedstaaten zu treffen. Hierfür bedürfen sie in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung in den Gründungsverträgen und müssen sich an die jeweils vorgeschriebene Form des Rechtsaktes halten. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Entscheidungsgegenstände und Entscheidungsverfahren für die drei Säulen der Europäischen Union. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist das Rechtsetzungssystem von einem Zusammenwirken zwischen Kommission, Rat und Parlament bestimmt, wobei der Rat den Hauptgesetzgeber darstellt.

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Anfänge der europäischen Verfassungsdiskussion

Um eine grundsätzliche Reform der EU einzuleiten, wurde im Dezember 2001 auf der Tagung des Europäischen Rats der Europäische Konvent eingerichtet.
Den Europäischen Konvent leitete VALÉRY GISCARD D'ESTAING (geb. 1926), der frühere französische Präsident. Dem Konvent wurde die Aufgabe übertragen, Vorschläge zur Reform der politischen Ordnung der EU zu erarbeiten. Dazu wurde ein Verfassungsentwurf für Europa vorgelegt. Unterschiede zwischen den europäischen Ländern bestehen. Die sich daraus ergebenden Konflikte müssen als Teil des europäischen Intergrationsprozesses verstanden und berücksichtigt werden. Die Schaffung einer kollektiven Identität Europas wird ein langwieriger Prozess sein.

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Modelle der europäischen Integration

Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses werden Überlegungen hinsichtlich seiner Entwicklung angestellt. Diese lassen sich anhand von vier Modellen schematisch darstellen: Dem Modell des „Europäischen Bundesstaates“ liegt eine Verfassung zugrunde, in der gemeinsam vertretene Werte festgeschrieben sind, und die eine klare Kompetenzzuordnung enthält. Im Gegensatz dazu setzt das Modell des „Staatenbundes“ darauf, dass das Letztentscheidungsrecht den Staaten vorbehalten ist. Zweck eines solchen Staatenbundes ist eine effiziente Lösung gemeinsam vorhandener Probleme. Das Modell eines „Europa der Regionen“ legt seinen Schwerpunkt auf die Mitwirkung der Regionen an dem Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer Ebene, so dass es zur Herausbildung von drei Ebenen kommt: der europäischen Ebene, der Ebene der Mitgliedstaaten, sowie der Ebene der Regionen. Das Konzept der „Differenzierten Integration“ soll integrationswilligen Staaten die Zusammenarbeit in Politikbereichen ermöglichen, selbst wenn einige Mitgliedstaaten (noch) nicht bereit sind, sich an weiteren Integrationsschritten zu beteiligen.
Die Europäische Union folgt keinem dieser Modelle in vollem Umfang, sondern setzt sich vielmehr aus Elementen all jener Modelle zusammen.

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Thomas Hobbes

* 05.04.1588 Malmesbury/Wiltshire
† 04.12.1679 Hardwick Hall/Derbyshire

THOMAS HOBBES gilt als Klassiker der politischen Philosophie. Der Sohn eines englischen Pfarrers studierte in Oxford, arbeitete dann lange Zeit als Hauslehrer beim Herzog von CAVENDISH und konnte sich während dieser Zeit intensiven wissenschaftlichen Studien widmen. Seine bedeutendste Schrift, den „Leviathan“, verfasste er im Pariser Exil, das er jedoch daraufhin verlassen musste. Zurück in England sah sich der glühende Monarchist den Anfeindungen der Kirche ausgesetzt und wurde gegen Ende seines Lebens mit einem Publikationsverbot bedacht.

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Armuts- und Reichtumsberichterstattung

Der Deutsche Bundestag erteilte am 27. Januar 2000 der Bundesregierung den Auftrag, über die soziale Lage in Deutschland (insbesondere über Armut und Reichtum in der Gesellschaft) regelmäßig zu informieren. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Institutionen (z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden) fertigt die Bundesregierung seitdem auf der Basis statistischer Daten „Armuts- und Reichtumsberichte“ an, die der Öffentlichkeit ein differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland vermitteln und eine Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturen von Armut und Reichtum bieten sollen. Zudem wird dargestellt, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung geplant und bereits durchgeführt hat, um Armut zu bekämpfen sowie Polarisierungen zwischen Arm und Reich zu vermindern.

  • Der 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2001 erfasste die Situation bis 1998,
  • 2005 folgte der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, basierend auf Daten bis 2002/2003).
  • 2008 erschien der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
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Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz

In einem überparteilichen Konsens wurde nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen im Juli 2004 das Zuwanderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 5. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Zuwanderungsgesetz ist vorläufiger Endpunkt einer Jahrzehnte geführten innenpolitischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik über ihre Ausländerpolitik. Mit dem neuen Gesetz ist auch gegen den jahrelangen konservativen Widerstand rechtlich verankert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Im Rahmen einer politischen Neuorientierung von der Ausländer- zur Migrationspolitik – eingeleitet von der rot-grünen Regierungskoalition – ist das Zuwanderungsgesetz ein wichtiger zweiter gesetzgeberischer Schritt, nach Einführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die nationalen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktinteressen, und die humanitären Verpflichtungen.
Das Zuwanderungsgesetz widerspiegelt die Wirklichkeit der Bundesrepublik im Jahr 2004. Letztlich entscheidend ist, dass die im Gesetz angelegten Möglichkeiten und Perspektiven der Integration ausländischer Menschen, der Toleranz gegenüber dem Fremden, der gesellschaftlichen und kulturellen Bereicherung, von Deutschen und Zuwanderern gewollt und genutzt werden. Für ein entsprechendes gesellschaftliches Klima stehen künftig die politischen Parteien in größerer Verantwortung.

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